In Bayern gelten gemäß der aktuellen Bayerischen Verordnung über gefährliche Hunde (BayVGHundGefVO) folgende Hunderassen und deren Kreuzungen als sogenannte „gefährliche Hunde“:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Amerikanische Bulldogge
- Bandog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Akita Inu
Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Aufzählung Änderungen oder Aktualisierungen möglich sind. Die genauen Bestimmungen und Anforderungen für den Umgang mit „gefährlichen Hunden“ in Bayern, einschließlich Haltung, Leinen- und Maulkorbpflicht, können in der Bayerischen Verordnung über gefährliche Hunde nachgelesen werden.