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Bremen hat keine Listenhunde und keine Rasselisten. Das Bundesland regelt die Hundehaltung ausschließlich nach dem individuellen Verhalten des Hundes, nicht nach seiner Rasse. Das macht Bremen zu einem der hundefreundlichsten Bundesländer Deutschlands – vorausgesetzt, Ihr Hund verhält sich unauffällig.
Bremen hat keine Listenhunde und keine Rasselisten. Das Bundesland regelt die Hundehaltung ausschließlich nach dem individuellen Verhalten des Hundes, nicht nach seiner Rasse. Das macht Bremen zu einem der hundefreundlichsten Bundesländer Deutschlands – vorausgesetzt, Ihr Hund verhält sich unauffällig.
Das Hundegesetz Bremen (HundeG) folgt einem modernen, individuellen Ansatz: Jeder Hund wird nach seinem tatsächlichen Verhalten bewertet, nicht nach Rasse, Größe oder Herkunft. Das bedeutet, dass selbst Rassen, die in anderen Bundesländern auf Listenhundelisten stehen (wie Pitbull Terrier oder Rottweiler), in Bremen ohne zusätzliche Auflagen gehalten werden können – sofern sie unauffällig sind.
Allerdings gilt: Zeigt ein Hund aggressives oder gefährliches Verhalten, kann das Bremer Veterinäramt eine individuelle Gefährlichkeitsfeststellung vornehmen. Dies führt dann zu Auflagen wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder sogar Haltungsverboten. Die Einstufung erfolgt also reaktiv, nicht präventiv – ein fairer Ansatz, der die Verantwortung bei den Haltern und nicht bei der Rasse ansiedelt.
Als Hundehalter in Bremen müssen Sie grundlegende Pflichten erfüllen: Leinenpflicht in Stadtbereichen, öffentlichen Verkehrsmitteln und bestimmten Parks, Anmeldung beim Veterinäramt und Zahlung der Hundesteuer (ca. 70–150 Euro pro Jahr). Eine Hundehaftpflichtversicherung ist rechtlich nicht verpflichtend, wird aber von Vermietern, Wohnanlagen und Hundesportverbänden häufig verlangt. Sie kostet ca. 100–300 Euro jährlich und schützt vor enormen Schadensersatzforderungen bei Unfällen.
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