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Welche Hunde sind Listenhunde in Bremen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 25. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bremen hat keine Listenhunde und keine Rasselisten. Das Bundesland regelt die Hundehaltung ausschließlich nach dem individuellen Verhalten des Hundes, nicht nach seiner Rasse. Das macht Bremen zu einem der hundefreundlichsten Bundesländer Deutschlands – vorausgesetzt, Ihr Hund verhält sich unauffällig.

Bre­men hat kei­ne Lis­ten­hun­de und kei­ne Ras­se­lis­ten. Das Bun­des­land regelt die Hun­de­hal­tung aus­schließ­lich nach dem indi­vi­du­el­len Ver­hal­ten des Hun­des, nicht nach sei­ner Ras­se. Das macht Bre­men zu einem der hun­de­freund­lichs­ten Bun­des­län­der Deutsch­lands – vor­aus­ge­setzt, Ihr Hund ver­hält sich unauffällig.

Ver­hal­tens­ori­en­tier­tes Hun­de­ge­setz statt Rassenlisten

Das Hun­de­ge­setz Bre­men (Hun­deG) folgt einem moder­nen, indi­vi­du­el­len Ansatz: Jeder Hund wird nach sei­nem tat­säch­li­chen Ver­hal­ten bewer­tet, nicht nach Ras­se, Grö­ße oder Her­kunft. Das bedeu­tet, dass selbst Ras­sen, die in ande­ren Bun­des­län­dern auf Lis­ten­hun­de­lis­ten ste­hen (wie Pit­bull Ter­ri­er oder Rott­wei­ler), in Bre­men ohne zusätz­li­che Auf­la­gen gehal­ten wer­den kön­nen – sofern sie unauf­fäl­lig sind.

Aller­dings gilt: Zeigt ein Hund aggres­si­ves oder gefähr­li­ches Ver­hal­ten, kann das Bre­mer Vete­ri­när­amt eine indi­vi­du­el­le Gefähr­lich­keits­fest­stel­lung vor­neh­men. Dies führt dann zu Auf­la­gen wie Lei­nen­pflicht, Maul­korb­zwang oder sogar Hal­tungs­ver­bo­ten. Die Ein­stu­fung erfolgt also reak­tiv, nicht prä­ven­tiv – ein fai­rer Ansatz, der die Ver­ant­wor­tung bei den Hal­tern und nicht bei der Ras­se ansiedelt.

Anfor­de­run­gen für Hun­de­hal­ter in Bre­men 2026

Als Hun­de­hal­ter in Bre­men müs­sen Sie grund­le­gen­de Pflich­ten erfül­len: Lei­nen­pflicht in Stadt­be­rei­chen, öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und bestimm­ten Parks, Anmel­dung beim Vete­ri­när­amt und Zah­lung der Hun­de­steu­er (ca. 70–150 Euro pro Jahr). Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist recht­lich nicht ver­pflich­tend, wird aber von Ver­mie­tern, Wohn­an­la­gen und Hun­de­sport­ver­bän­den häu­fig ver­langt. Sie kos­tet ca. 100–300 Euro jähr­lich und schützt vor enor­men Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen bei Unfällen.

Was ist bei Auf­fäl­lig­kei­ten wichtig?

  • Vete­ri­när­amt-Regis­trie­rung: Alle Hun­de müs­sen ange­mel­det und geimpft sein; die Hun­de­steu­er ist Pflicht.
  • Hun­de­haft­pflicht abschlie­ßen: Min­dest­de­ckungs­sum­me ca. 5–10 Mil­lio­nen Euro für Sach- und Personenschäden.
  • Ver­hal­tens­be­wer­tung: Bei Beiß­vor­fäl­len oder Aggres­si­vi­tät führt das Vete­ri­när­amt eine Gefähr­lich­keits­prü­fung durch; Maul­korb­pflicht kann ver­hängt werden.
  • Hun­de­schu­le nut­zen: Pro­fes­sio­nel­le Aus­bil­dung redu­ziert Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten und ver­mei­det behörd­li­che Eingriffe.
  • Loka­le Ver­ord­nun­gen beach­ten: Ein­zel­ne Stadt­tei­le oder Parks kön­nen zusätz­li­che Rege­lun­gen haben – infor­mie­ren Sie sich beim Vete­ri­när­amt Bremen.
  • Ver­si­che­rung vor Pro­ble­men: Schlie­ßen Sie die Haft­pflicht prä­ven­tiv ab – eine Reak­ti­on nach Scha­dens­fall ist oft zu spät.
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