In Bremen gelten gemäß dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG Bremen) keine spezifischen Hunderassen als Listenhunde. Stattdessen legt das Gesetz den Fokus auf das Verhalten des Hundes und die Verantwortung des Halters.
Das HundeG Bremen betont die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Es beinhaltet Regelungen zur Leinenpflicht, zur Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen und zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Bestimmungen und Anforderungen für den Umgang mit Hunden von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden können. Es wird empfohlen, sich über die spezifischen Gesetze und Verordnungen in Bremen zu informieren, insbesondere in Bezug auf die Haltung und Kontrolle von Hunden.
Wenden Sie sich an die örtlichen Behörden, das Veterinäramt oder anerkannte Hundevereinigungen, um genaue Informationen zu den Bestimmungen und Auflagen für den Umgang mit Hunden in Bremen zu erhalten.