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In Hamburg unterliegen acht Hunderassen der Listenhunde-Regelung: Amerikanischer Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Tosa Inu. Diese Rassen sowie ihre Kreuzungen erfordern nach der Hamburgischen Hundeverordnung eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung, behördliche Genehmigung und Sachkundenachweis.
In Hamburg unterliegen acht Hunderassen der Listenhunde-Regelung: Amerikanischer Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Tosa Inu. Diese Rassen sowie ihre Kreuzungen erfordern nach der Hamburgischen Hundeverordnung eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung, behördliche Genehmigung und Sachkundenachweis.
Nach der aktuellen Hamburgischen Hundeverordnung (HundeVO) sind folgende Rassen als potenziell gefährlich eingestuft:
Entscheidend: Auch alle Kreuzungen dieser Rassen – selbst wenn nur ein Elternteil eine Listenhundrasse ist – unterliegen den gleichen Bestimmungen wie reinrassige Listenhunde. Die Rasse wird in der Regel durch einen Züchter-Nachweis oder ein Abstammungsgutachten dokumentiert.
Hamburg ermöglicht eine Befreiung von Listenhund-Beschränkungen durch Verhaltensgeprüfung. Halter können durch ein anerkanntes Gutachten eines Sachverständigen nachweisen, dass ihr Hund trotz Rassezugehörigkeit als ungefährlich gilt. Dies ist möglich, wenn der Hund:
Umgekehrt können auch nicht-gelistete Hunde bei gefährlichem Verhalten nachträglich unter verschärfte Auflagen fallen.
Besitzer von Listenhunden in Hamburg müssen folgende Anforderungen erfüllen, um den Hund legal halten zu dürfen:
Die Anforderungen können zwischen den Bezirken Hamburgs variieren. Für aktuelle und verbindliche Informationen wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt oder die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg.
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