In Mecklenburg-Vorpommern gelten gemäß der aktuellen Verordnung über das Halten von Hunden (HundehVO MV) folgende Hunderassen und deren Kreuzungen als sogenannte „gefährliche Hunde“:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Tosa Inu
Die genauen Bestimmungen und Anforderungen für den Umgang mit „gefährlichen Hunden“ in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Haltung, Leinen- und Maulkorbpflicht, können in der HundehVO MV nachgelesen werden.
Es ist ratsam, sich über die aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Hundehaltung in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Wenden Sie sich an die örtlichen Behörden, das Veterinäramt oder anerkannte Hundevereinigungen, um genaue Informationen zu den Bestimmungen und Auflagen für den Umgang mit „gefährlichen Hunden“ in der Region zu erhalten.