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In Rheinland-Pfalz sind gemäß Gefahrhundeverordnung (GefHVO RLP) 11 Hunderassen und ihre Kreuzungen als Listenhunde definiert. Für diese Rassen ist eine behördliche Genehmigung, ein Sachkundenachweis und eine obligatorische Hundehaftpflichtversicherung erforderlich. Die Versicherungsprämien liegen deutlich höher als bei Nicht-Listenhunden und viele Standard-Versicherer lehnen eine Deckung ab.
In Rheinland-Pfalz sind gemäß Gefahrhundeverordnung (GefHVO RLP) 11 Hunderassen und ihre Kreuzungen als Listenhunde definiert. Für diese Rassen ist eine behördliche Genehmigung, ein Sachkundenachweis und eine obligatorische Hundehaftpflichtversicherung erforderlich. Die Versicherungsprämien liegen deutlich höher als bei Nicht-Listenhunden und viele Standard-Versicherer lehnen eine Deckung ab.
Die Gefahrhundeverordnung RLP definiert folgende Rassen als potentiell gefährlich:
Wichtig: Auch Mischlinge und Kreuzungen mit diesen Rassen unterliegen in Rheinland-Pfalz der Listenhund-Regelung, unabhängig vom Mischungsverhältnis. Bei zweifelhaften Fällen kann die zuständige Behörde einen DNA-Test anordnen, um die Rassenzugehörigkeit zweifelsfrei zu klären. Dies ist insbesondere bei Adoption aus dem Tierschutz relevant.
Halter von Listenhunden müssen mehrere verbindliche Voraussetzungen erfüllen: Eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist Grundvoraussetzung. Dafür erforderlich sind ein anerkannter Sachkundenachweis (ca. 10–20 Unterrichtsstunden bei zertifizierten Kursleitern) und der Nachweis einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Die Versicherung muss ausdrücklich Listenhunde akzeptieren – herkömmliche Policen schließen diese Rassen meist aus. Spezialisierte Anbieter verlangen je nach Tarif ca. 300–700 Euro jährlich.
Zusätzlich können Kommunen eigene Regelungen erlassen, etwa Leinenzwang in öffentlichen Bereichen, Maulkorbpflicht oder beschränkte Haltungszonen. Eine vorherige Information bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist daher zwingend erforderlich.
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