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In Sachsen-Anhalt sind 11 Hunderassen und ihre Kreuzungen gemäß der Hundehaltungsverordnung (HundehVO LSA) als Listenhunde eingestuft. Halter müssen eine behördliche Genehmigung einholen, eine obligatorische Hundehaftpflichtversicherung abschließen und strikte Auflagen wie Leinenpflicht und teilweise Maulkorbgebot einhalten.
In Sachsen-Anhalt sind 11 Hunderassen und ihre Kreuzungen gemäß der Hundehaltungsverordnung (HundehVO LSA) als Listenhunde eingestuft. Halter müssen eine behördliche Genehmigung einholen, eine obligatorische Hundehaftpflichtversicherung abschließen und strikte Auflagen wie Leinenpflicht und teilweise Maulkorbgebot einhalten.
Folgende Rassen gelten nach aktueller Landesgesetzgebung 2026 als „Hunde mit erhöhtem Gefährlichkeitspotenzial”:
Besondere Regelung: Auch Kreuzungen dieser Rassen – unabhängig davon, ob ein oder beide Elterntiere gelistet sind – unterliegen denselben Vorschriften. Selbst Mischlingshunde mit phänotypischen Merkmalen einer Listenhunderasse können von der Behörde entsprechend eingestuft werden. Dies wird im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde bewertet.
Vor der Anschaffung eines Listenhundes ist die schriftliche Genehmigung der zuständigen Stadt oder Gemeinde erforderlich. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die obligatorische Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von ca. 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherung muss während der gesamten Haltung bestehen und ist bei Behördenkontakten nachweisbar vorzulegen.
Zusätzliche Anforderungen umfassen:
Nicht alle Standard-Versicherungen decken gelistete Rassen ab. Spezialisierte Anbieter haben sich auf Listenhund-Versicherungen konzentriert und bieten maßgeschneiderte Tarife an. Die Jahresprämien liegen typischerweise zwischen ca. 250–700 Euro je nach Versicherer und Leistungsumfang. Höhere Prämien entstehen oft durch zusätzliche Sicherheitsanforderungen wie Nachweise über professionelles Hundetraining oder erfolgreiche Wesenstests. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich, um Deckungslücken zu vermeiden.
Mit sachgerechter Versicherung, entsprechender Ausbildung und behördlicher Kooperativität können Listenhunde in Sachsen-Anhalt verantwortungsvoll gehalten werden. Die Versicherung ist dabei nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch Schutz für alle Beteiligten.
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