In Sachsen gibt es keine spezifische Liste von Hunderassen, die als „Listenhunde“ oder „gefährliche Hunde“ eingestuft sind. Stattdessen legt das Gesetz über das Halten von Hunden (SächsHundG) den Fokus auf das Verhalten des Hundes und die Verantwortung des Halters.
Das SächsHundG betont die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Es enthält Regelungen zur Leinenpflicht, zur Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen und zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.