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Wel­che Kau­ti­on ist angemessen?

Die Ange­mes­sen­heit einer Kau­ti­on bei einem Miet­ver­hält­nis hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter die gesetz­li­chen Vor­ga­ben und die Pra­xis in der Immo­bi­li­en­bran­che. In Deutsch­land ist die Höhe der Miet­kau­ti­on durch das Bür­ger­li­che Gesetz­buch (BGB) gere­gelt. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te zur Ange­mes­sen­heit einer Mietkaution:

Gesetz­li­che Regelungen

Nach § 551 BGB darf die Miet­kau­ti­on für Wohn­raum­mie­ten maxi­mal das Drei­fa­che der monat­li­chen Kalt­mie­te betra­gen. Die­se Rege­lung soll sicher­stel­len, dass die finan­zi­el­le Belas­tung für den Mie­ter nicht zu hoch wird, wäh­rend der Ver­mie­ter gleich­zei­tig eine ange­mes­se­ne Sicher­heit erhält. Hier­bei ist wich­tig zu beachten:

  • Kalt­mie­te: Die Kalt­mie­te umfasst nicht die Neben­kos­ten. Die Kau­ti­on bezieht sich also nur auf die rei­ne Mie­te ohne zusätz­li­che Betriebskosten.
  • Raten­zah­lung: Mie­ter haben das Recht, die Kau­ti­on in drei monat­li­chen Raten zu zah­len. Die ers­te Rate ist zu Beginn des Miet­ver­hält­nis­ses fällig.

Prak­ti­sche Überlegungen

  • Markt­üb­li­che Kau­ti­ons­hö­he: In vie­len Fäl­len wird die maxi­mal zuläs­si­ge Kau­ti­on (drei Monats­kalt­mie­ten) ver­langt, vor allem in ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten. In weni­ger wett­be­werbs­in­ten­si­ven Gebie­ten oder bei lang­fris­ti­gen Mie­tern kann es jedoch Ver­hand­lungs­spiel­raum geben.
  • Art der Immo­bi­lie: Bei hoch­wer­ti­gen oder möblier­ten Woh­nun­gen kann eine höhe­re Kau­ti­on gerecht­fer­tigt sein, da das Risi­ko für den Ver­mie­ter bezüg­lich poten­zi­el­ler Schä­den grö­ßer ist.

Alter­na­ti­ve Kautionsformen

  • Bank­bürg­schaft: Eine Bank­bürg­schaft kann eben­falls bis zur Höhe von drei Monats­kalt­mie­ten aus­ge­stellt wer­den. Sie bie­tet eine Liqui­di­täts­scho­nung für den Mie­ter, da kei­ne gro­ße Sum­me auf ein­mal hin­ter­legt wer­den muss.
  • Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung: Die­se Form der Kau­ti­on ermög­licht es dem Mie­ter, gegen Zah­lung einer jähr­li­chen Prä­mie die Kau­ti­on zu hin­ter­le­gen. Auch hier ist die Höhe nor­ma­ler­wei­se auf das Drei­fa­che der Kalt­mie­te begrenzt.

Fazit

Eine ange­mes­se­ne Kau­ti­on soll­te die gesetz­li­chen Gren­zen nicht über­schrei­ten und muss klar im Miet­ver­trag defi­niert sein. Die Höhe von bis zu drei Monats­kalt­mie­ten wird in Deutsch­land als ange­mes­sen ange­se­hen, um die Inter­es­sen des Ver­mie­ters zu schüt­zen, ohne den Mie­ter über­mä­ßig finan­zi­ell zu belas­ten. Mie­ter und Ver­mie­ter soll­ten sich über die Kau­ti­ons­hö­he und die Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten einig sein, bevor der Miet­ver­trag unter­schrie­ben wird, um spä­te­re Unstim­mig­kei­ten zu vermeiden.

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