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Wel­che Kos­ten deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einem Feuer?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt bei einem Feu­er eine Viel­zahl von Kos­ten, die durch den Brand und die damit ver­bun­de­nen Schä­den am Gebäu­de ent­ste­hen. Hier sind die typi­schen Kos­ten, die von der Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nom­men werden:

1. Schä­den an der Bausubstanz

Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Wie­der­auf­bau von beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Tei­len des Gebäu­des. Dazu zählen:

  • Dach, Wän­de und Fas­sa­den.
  • Fens­ter und Türen.
  • Böden, Decken und fes­te Instal­la­tio­nen wie Hei­zun­gen oder sani­tä­re Anlagen.

2. Lösch- und Aufräumkosten

  • Lösch­was­ser­schä­den: Wenn durch den Ein­satz von Lösch­was­ser Gebäu­de­tei­le beschä­digt wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die­se Kosten.
  • Auf­räum­ar­bei­ten: Die Kos­ten für die Ent­sor­gung von Brand­rück­stän­den und das Frei­räu­men des Grund­stücks sind eben­falls durch die Ver­si­che­rung abgedeckt.

3. Abriss­kos­ten

  • Wenn das Gebäu­de so schwer beschä­digt ist, dass es abge­ris­sen wer­den muss, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Abriss­kos­ten und die Ent­sor­gung der Überreste.

4. Kos­ten für not­wen­di­ge Sicherheitsmaßnahmen

  • Nach einem Brand kön­nen Sicher­heits­maß­nah­men wie die Absi­che­rung des Gebäu­des (z. B. durch Gerüs­te oder Abde­ckun­gen) erfor­der­lich sein, um wei­te­re Schä­den zu ver­hin­dern. Auch die­se Kos­ten wer­den übernommen.

5. Schä­den an fest ein­ge­bau­ten Elementen

  • Fest instal­lier­te Elek­tro­in­stal­la­tio­nen wie Hei­zungs­an­la­gen, sani­tä­re Ein­rich­tun­gen oder fest ver­leg­te Boden­be­lä­ge wer­den eben­falls durch die Gebäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt.

6. Miet­aus­fall

  • Wenn ein ver­mie­te­tes Gebäu­de oder eine ver­mie­te­te Ein­heit durch das Feu­er unbe­wohn­bar wird, kann die Gebäu­de­ver­si­che­rung auch den ent­gan­ge­nen Miet­aus­fall für die Dau­er der Reno­vie­rung oder des Wie­der­auf­baus übernehmen.

Was wird nicht abgedeckt?

  • Haus­rat: Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Klei­dung oder Elek­tro­ge­rä­te sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung und nicht durch die Gebäu­de­ver­si­che­rung geschützt.
  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Wenn der Brand vor­sätz­lich ver­ur­sacht wur­de, z. B. durch Brand­stif­tung durch den Eigen­tü­mer, wird die Ver­si­che­rung nicht zahlen.

Fazit:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt umfas­sen­de Kos­ten, die durch ein Feu­er am Gebäu­de selbst und an fest ein­ge­bau­ten Tei­len ent­ste­hen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, die bes­te Absi­che­rung für den Ernst­fall zu finden.

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