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Wel­che Kos­ten deckt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab?

Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit Rechts­strei­tig­kei­ten und juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen. Dies umfasst sowohl die direk­ten Kos­ten eines Rechts­streits als auch in vie­len Fäl­len die Kos­ten für außer­ge­richt­li­che Lösun­gen und Bera­tun­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Kos­ten, die von einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Anwalts­kos­ten

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für einen Anwalt, der das Unter­neh­men oder den Selbst­stän­di­gen in einem Rechts­streit ver­tritt. Dies schließt sowohl die außer­ge­richt­li­che als auch die gericht­li­che Ver­tre­tung ein.

Abge­deck­te Kosten:

  • Anwalts­ge­büh­ren nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG)
  • Gebüh­ren für Bera­tungs­leis­tun­gen durch Anwälte
  • Kos­ten für Schrift­sät­ze, Ver­hand­lun­gen und Kor­re­spon­denz mit der geg­ne­ri­schen Par­tei oder dem Gericht

2. Gerichts­kos­ten

Soll­te ein Rechts­streit vor Gericht ver­han­delt wer­den, über­nimmt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die Gerichts­kos­ten, die im Ver­lauf des Ver­fah­rens anfallen.

Abge­deck­te Kosten:

  • Gebüh­ren für die Ein­rei­chung von Kla­gen oder Anträ­gen beim Gericht
  • Ver­fah­rens­kos­ten und Gerichtsgebühren
  • Kos­ten für Zeu­gen und Sach­ver­stän­di­ge, die vor Gericht gela­den werden

3. Gut­ach­ter­kos­ten

In vie­len Rechts­strei­tig­kei­ten, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit tech­ni­schen oder kom­ple­xen Ver­trags­fra­gen, kön­nen Sach­ver­stän­di­ge oder Gut­ach­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Die Kos­ten für die­se Gut­ach­ten wer­den eben­falls von der Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

Abge­deck­te Kosten:

  • Kos­ten für gericht­li­che und außer­ge­richt­li­che Gutachten
  • Hono­ra­re für Sach­ver­stän­di­ge, die zur Beur­tei­lung von Schä­den oder Ver­trags­fra­gen hin­zu­ge­zo­gen werden

4. Kos­ten für Mediation

In vie­len Fäl­len ist es sinn­voll, Strei­tig­kei­ten durch Media­ti­on außer­ge­richt­lich zu lösen, um Zeit und Kos­ten zu spa­ren. Eini­ge Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen decken auch die Kos­ten für Media­ti­ons­ver­fah­ren, bei denen ein neu­tra­ler Drit­ter (Media­tor) ver­mit­telt, um eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu finden.

Abge­deck­te Kosten:

  • Kos­ten für die Durch­füh­rung eines Media­ti­ons­ver­fah­rens durch einen aner­kann­ten Mediator
  • Ver­gü­tung des Mediators
  • Kos­ten für außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen, die im Rah­men der Media­ti­on getrof­fen werden

5. Kos­ten für Zeu­gen und Sachverständige

Soll­ten im Rah­men eines Gerichts­ver­fah­rens Zeu­gen oder Sach­ver­stän­di­ge benö­tigt wer­den, um den Sach­ver­halt zu klä­ren, deckt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung die damit ver­bun­de­nen Auslagen.

Abge­deck­te Kosten:

  • Rei­se­kos­ten und Aus­la­gen von Zeu­gen, die vor Gericht erschei­nen müssen
  • Ver­gü­tung von Sach­ver­stän­di­gen, die zur Klä­rung tech­ni­scher oder wirt­schaft­li­cher Fra­gen hin­zu­ge­zo­gen werden

6. Kau­tio­nen im Ausland

Falls im Aus­land ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wird, kann es vor­kom­men, dass eine Kau­ti­on hin­ter­legt wer­den muss, um eine Unter­su­chungs­haft zu ver­mei­den. Eini­ge Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten auch die Über­nah­me sol­cher Kau­tio­nen an, um den Betrof­fe­nen vor­über­ge­hend frei­zu­las­sen, bis das Ver­fah­ren abge­schlos­sen ist.

Abge­deck­te Kosten:

  • Kos­ten für die Hin­ter­le­gung einer Straf­kau­ti­on im Ausland
  • Tem­po­rä­re Sicher­hei­ten zur Frei­las­sung des Betroffenen

7. Kos­ten für Zwangsvollstreckung

Wenn ein Gerichts­ur­teil zuguns­ten des Unter­neh­mens aus­fällt, über­nimmt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die Kos­ten für die Durch­set­zung des Urteils, z.B. durch Zwangs­voll­stre­ckung oder Pfändungen.

Abge­deck­te Kosten:

  • Gerichts­voll­zie­her­kos­ten zur Durch­set­zung des Urteils
  • Kos­ten für die Durch­füh­rung der Zwangs­voll­stre­ckung oder Pfändung
  • Gebüh­ren für gericht­li­che Mahnverfahren

8. For­de­rungs­ma­nage­ment (bei eini­gen Versicherern)

Eini­ge Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten For­de­rungs­ma­nage­ment als zusätz­li­che Leis­tung an. Dies ist beson­ders für Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­men nütz­lich, die regel­mä­ßig mit nicht zah­len­den Kun­den kon­fron­tiert sind.

Abge­deck­te Kosten:

  • Unter­stüt­zung bei der Ein­trei­bung offe­ner For­de­run­gen (z.B. Mahnverfahren)
  • Kos­ten für Inkas­so­maß­nah­men und gericht­li­che Mahnverfahren

9. Rechts­be­ra­tung

Neben der Deckung für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen bie­ten vie­le Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen auch eine Rechts­be­ra­tung an, die dazu dient, poten­zi­el­le Kon­flik­te früh­zei­tig zu erken­nen und zu vermeiden.

Abge­deck­te Leistungen:

  • Kos­ten­lo­se oder ver­güns­tig­te tele­fo­ni­sche oder schrift­li­che Bera­tung durch einen Anwalt
  • Bera­tung zu recht­li­chen Fra­gen, die das Unter­neh­men betref­fen (z.B. Ver­trags­ge­stal­tung, Arbeits­recht, Steuerrecht)

10. Kos­ten für die zwei­te Instanz und Berufungsverfahren

Wenn ein Ver­fah­ren in die zwei­te Instanz geht oder ein Beru­fungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wird, über­nimmt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die ent­spre­chen­den zusätz­li­chen Kos­ten. Die­se kön­nen sehr hoch sein, da sich die Ver­fah­rens­dau­er und die Kom­ple­xi­tät erhö­hen können.

Abge­deck­te Kosten:

  • Anwalts- und Gerichts­kos­ten in der Berufungsinstanz
  • Gebüh­ren für Schrift­sät­ze und Ver­hand­lun­gen in der zwei­ten Instanz
  • Zusätz­li­che Gut­ach­ten und Zeugenaussagen

11. Straf­recht­li­che Ver­tei­di­gung bei fahr­läs­si­gen Vergehen

Soll­te gegen das Unter­neh­men oder des­sen Mit­ar­bei­ter auf­grund eines fahr­läs­si­gen Ver­sto­ßes gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten ermit­telt wer­den (z.B. Ver­stö­ße gegen Arbeits­schutz- oder Umwelt­vor­schrif­ten), über­nimmt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten für die straf­recht­li­che Verteidigung.

Abge­deck­te Kosten:

  • Anwalts­kos­ten für die Ver­tei­di­gung bei fahr­läs­si­gen Vergehen
  • Kos­ten für Gut­ach­ten und Zeu­gen­aus­sa­gen im Rah­men eines Strafverfahrens
  • Gerichts­kos­ten für straf­recht­li­che Verfahren

Fazit: Was deckt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab?

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt eine brei­te Palet­te an Kos­ten, die im Rah­men von Rechts­strei­tig­kei­ten und außer­ge­richt­li­chen Kon­flikt­lö­sun­gen ent­ste­hen kön­nen. Dazu gehö­ren Anwalts- und Gerichts­kos­ten, Gut­ach­ter­kos­ten, Media­ti­ons­kos­ten, Kos­ten für Zeu­gen und Sach­ver­stän­di­ge sowie Zwangs­voll­stre­ckungs­kos­ten. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen wie For­de­rungs­ma­nage­ment und Rechts­be­ra­tung an, um den recht­li­chen Schutz des Unter­neh­mens wei­ter zu stär­ken. Die­se umfas­sen­de Absi­che­rung ermög­licht es Unter­neh­men, ihre recht­li­chen Ansprü­che durch­zu­set­zen oder sich gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen zu ver­tei­di­gen, ohne die finan­zi­el­len Risi­ken von Rechts­strei­tig­kei­ten tra­gen zu müssen.

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