Eine Gewerberechtsschutzversicherung deckt eine Vielzahl von Kosten, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen entstehen. Dies umfasst sowohl die direkten Kosten eines Rechtsstreits als auch in vielen Fällen die Kosten für außergerichtliche Lösungen und Beratungen. Hier sind die wichtigsten Kosten, die von einer Gewerberechtsschutzversicherung abgedeckt werden:
1. Anwaltskosten
Die Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt, der das Unternehmen oder den Selbstständigen in einem Rechtsstreit vertritt. Dies schließt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung ein.
Abgedeckte Kosten:
- Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gebühren für Beratungsleistungen durch Anwälte
- Kosten für Schriftsätze, Verhandlungen und Korrespondenz mit der gegnerischen Partei oder dem Gericht
2. Gerichtskosten
Sollte ein Rechtsstreit vor Gericht verhandelt werden, übernimmt die Gewerberechtsschutzversicherung auch die Gerichtskosten, die im Verlauf des Verfahrens anfallen.
Abgedeckte Kosten:
- Gebühren für die Einreichung von Klagen oder Anträgen beim Gericht
- Verfahrenskosten und Gerichtsgebühren
- Kosten für Zeugen und Sachverständige, die vor Gericht geladen werden
3. Gutachterkosten
In vielen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit technischen oder komplexen Vertragsfragen, können Sachverständige oder Gutachter hinzugezogen werden. Die Kosten für diese Gutachten werden ebenfalls von der Gewerberechtsschutzversicherung übernommen.
Abgedeckte Kosten:
- Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Gutachten
- Honorare für Sachverständige, die zur Beurteilung von Schäden oder Vertragsfragen hinzugezogen werden
4. Kosten für Mediation
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Streitigkeiten durch Mediation außergerichtlich zu lösen, um Zeit und Kosten zu sparen. Einige Gewerberechtsschutzversicherungen decken auch die Kosten für Mediationsverfahren, bei denen ein neutraler Dritter (Mediator) vermittelt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Abgedeckte Kosten:
- Kosten für die Durchführung eines Mediationsverfahrens durch einen anerkannten Mediator
- Vergütung des Mediators
- Kosten für außergerichtliche Einigungen, die im Rahmen der Mediation getroffen werden
5. Kosten für Zeugen und Sachverständige
Sollten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Zeugen oder Sachverständige benötigt werden, um den Sachverhalt zu klären, deckt die Gewerberechtsschutzversicherung die damit verbundenen Auslagen.
Abgedeckte Kosten:
- Reisekosten und Auslagen von Zeugen, die vor Gericht erscheinen müssen
- Vergütung von Sachverständigen, die zur Klärung technischer oder wirtschaftlicher Fragen hinzugezogen werden
6. Kautionen im Ausland
Falls im Ausland ein Strafverfahren eingeleitet wird, kann es vorkommen, dass eine Kaution hinterlegt werden muss, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden. Einige Gewerberechtsschutzversicherungen bieten auch die Übernahme solcher Kautionen an, um den Betroffenen vorübergehend freizulassen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Abgedeckte Kosten:
- Kosten für die Hinterlegung einer Strafkaution im Ausland
- Temporäre Sicherheiten zur Freilassung des Betroffenen
7. Kosten für Zwangsvollstreckung
Wenn ein Gerichtsurteil zugunsten des Unternehmens ausfällt, übernimmt die Gewerberechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Durchsetzung des Urteils, z.B. durch Zwangsvollstreckung oder Pfändungen.
Abgedeckte Kosten:
- Gerichtsvollzieherkosten zur Durchsetzung des Urteils
- Kosten für die Durchführung der Zwangsvollstreckung oder Pfändung
- Gebühren für gerichtliche Mahnverfahren
8. Forderungsmanagement (bei einigen Versicherern)
Einige Gewerberechtsschutzversicherungen bieten Forderungsmanagement als zusätzliche Leistung an. Dies ist besonders für Selbstständige und Unternehmen nützlich, die regelmäßig mit nicht zahlenden Kunden konfrontiert sind.
Abgedeckte Kosten:
- Unterstützung bei der Eintreibung offener Forderungen (z.B. Mahnverfahren)
- Kosten für Inkassomaßnahmen und gerichtliche Mahnverfahren
9. Rechtsberatung
Neben der Deckung für rechtliche Auseinandersetzungen bieten viele Gewerberechtsschutzversicherungen auch eine Rechtsberatung an, die dazu dient, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Abgedeckte Leistungen:
- Kostenlose oder vergünstigte telefonische oder schriftliche Beratung durch einen Anwalt
- Beratung zu rechtlichen Fragen, die das Unternehmen betreffen (z.B. Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht, Steuerrecht)
10. Kosten für die zweite Instanz und Berufungsverfahren
Wenn ein Verfahren in die zweite Instanz geht oder ein Berufungsverfahren eingeleitet wird, übernimmt die Gewerberechtsschutzversicherung auch die entsprechenden zusätzlichen Kosten. Diese können sehr hoch sein, da sich die Verfahrensdauer und die Komplexität erhöhen können.
Abgedeckte Kosten:
- Anwalts- und Gerichtskosten in der Berufungsinstanz
- Gebühren für Schriftsätze und Verhandlungen in der zweiten Instanz
- Zusätzliche Gutachten und Zeugenaussagen
11. Strafrechtliche Verteidigung bei fahrlässigen Vergehen
Sollte gegen das Unternehmen oder dessen Mitarbeiter aufgrund eines fahrlässigen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften ermittelt werden (z.B. Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Umweltvorschriften), übernimmt die Gewerberechtsschutzversicherung die Kosten für die strafrechtliche Verteidigung.
Abgedeckte Kosten:
- Anwaltskosten für die Verteidigung bei fahrlässigen Vergehen
- Kosten für Gutachten und Zeugenaussagen im Rahmen eines Strafverfahrens
- Gerichtskosten für strafrechtliche Verfahren
Fazit: Was deckt die Gewerberechtsschutzversicherung ab?
Die Gewerberechtsschutzversicherung deckt eine breite Palette an Kosten, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlichen Konfliktlösungen entstehen können. Dazu gehören Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachterkosten, Mediationskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie Zwangsvollstreckungskosten. Einige Versicherer bieten zusätzliche Leistungen wie Forderungsmanagement und Rechtsberatung an, um den rechtlichen Schutz des Unternehmens weiter zu stärken. Diese umfassende Absicherung ermöglicht es Unternehmen, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen, ohne die finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten tragen zu müssen.