Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall eine Vielzahl von Kosten, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen für ein Unternehmen entstehen können. Diese Kosten sind oft erheblich, insbesondere wenn Rechtsstreitigkeiten vor Gericht landen oder Experten wie Gutachter hinzugezogen werden müssen. Die Firmenrechtsschutzversicherung schützt das Unternehmen vor diesen finanziellen Belastungen.
Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Kosten, die im Schadensfall von einer Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden:
1. Anwaltskosten
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten, die bei der rechtlichen Vertretung des Unternehmens entstehen. Dies umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Was ist abgedeckt?
- Anwaltshonorare für außergerichtliche Beratung und Vertretung.
- Kosten für Schriftsätze, Verhandlungen und Korrespondenz mit der Gegenseite oder dem Gericht.
- Kosten für die gerichtliche Vertretung in allen Instanzen.
Beispiel:
- Ein Unternehmen wird von einem ehemaligen Mitarbeiter wegen einer Kündigung verklagt. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Anwalt, der das Unternehmen vor dem Arbeitsgericht vertritt.
2. Gerichtskosten
Sollte ein Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen werden, übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung auch die Gerichtskosten. Diese beinhalten die Gebühren, die für das Verfahren vor Gericht anfallen, sowie alle weiteren mit dem Verfahren verbundenen Auslagen.
Was ist abgedeckt?
- Gerichtsgebühren für die Einreichung einer Klage oder eines Antrags.
- Verfahrenskosten für das Gericht, z.B. für die Durchführung von Verhandlungen und Entscheidungen.
- Kosten für Protokollführung und andere gerichtliche Dienstleistungen.
Beispiel:
- Ein Lieferant klagt gegen das Unternehmen wegen einer angeblich nicht bezahlten Rechnung. Die Gerichtskosten für die Verteidigung werden von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen.
3. Sachverständigen- und Gutachterkosten
In komplexen Fällen, z.B. bei technischen oder wirtschaftlichen Streitigkeiten, werden oft Sachverständige oder Gutachter hinzugezogen, um den Sachverhalt zu klären. Diese Kosten können hoch sein, besonders wenn mehrere Experten oder umfangreiche Gutachten erforderlich sind.
Was ist abgedeckt?
- Kosten für die Erstellung von Gutachten durch Sachverständige, die zur Klärung des Falls erforderlich sind.
- Honorare für Sachverständige, die vor Gericht aussagen oder ihre Expertise einbringen.
- Kosten für technische Untersuchungen oder wirtschaftliche Analysen, die im Rahmen eines Verfahrens notwendig sind.
Beispiel:
- Ein Bauunternehmen wird aufgrund von Mängeln an einem Bauprojekt verklagt. Ein Sachverständiger muss die Qualität der Bauarbeiten prüfen. Die Kosten für das Gutachten werden von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen.
4. Zeugenentschädigungen
Wenn Zeugen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens aussagen müssen, entstehen oft Kosten für deren Entschädigung und Reisekosten. Diese Kosten übernimmt ebenfalls die Firmenrechtsschutzversicherung.
Was ist abgedeckt?
- Entschädigungen für Zeugen, die vor Gericht aussagen.
- Reisekosten und Auslagen von Zeugen, die zu Gerichtsterminen erscheinen müssen.
Beispiel:
- Ein Zeuge muss in einem Streit um Vertragsverletzungen vor Gericht aussagen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für dessen Anreise und Entschädigung.
5. Mediationskosten
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten die Möglichkeit, Mediationen durchzuführen, um außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Mediation ist oft eine kostengünstigere und schnellere Alternative zu Gerichtsverfahren. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Mediation und den Mediator.
Was ist abgedeckt?
- Kosten für die Durchführung einer Mediation.
- Honorare für den Mediator, der als neutraler Dritter die Parteien unterstützt, eine außergerichtliche Einigung zu finden.
Beispiel:
- Ein Unternehmen hat einen Streit mit einem Geschäftspartner über die Lieferung von Waren. Sie entscheiden sich für eine Mediation, um den Fall ohne Gerichtsverfahren zu lösen. Die Kosten für die Mediation übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung.
6. Kosten für Zwangsvollstreckung
Wenn das Unternehmen nach einem gewonnenen Gerichtsverfahren seine Ansprüche durchsetzen muss, können Kosten für die Zwangsvollstreckung anfallen. Dies gilt, wenn die Gegenseite die gerichtlich festgelegte Zahlung oder Leistung nicht erbringt. Die Firmenrechtsschutzversicherung deckt diese Kosten ebenfalls ab.
Was ist abgedeckt?
- Kosten für Gerichtsvollzieher, die die Zwangsvollstreckung durchführen.
- Kosten für Vollstreckungsbescheide oder andere Maßnahmen zur Durchsetzung von Forderungen.
Beispiel:
- Ein Unternehmen hat ein Gerichtsverfahren gewonnen und muss eine Forderung gegen einen zahlungsunwilligen Kunden vollstrecken. Die Kosten für die Zwangsvollstreckung übernimmt die Versicherung.
7. Kosten für strafrechtliche Verteidigung
Wenn das Unternehmen oder seine Mitarbeiter in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden, z.B. aufgrund eines fahrlässigen Verstoßes gegen Gesetze, übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten für die strafrechtliche Verteidigung.
Was ist abgedeckt?
- Anwaltskosten für die strafrechtliche Verteidigung, einschließlich außergerichtlicher und gerichtlicher Verteidigung.
- Kosten für Gutachter oder Sachverständige, die zur Klärung des strafrechtlichen Vorwurfs beitragen.
- Gerichtskosten und eventuelle Verfahrenskosten im Rahmen des Strafverfahrens.
Beispiel:
- Ein Mitarbeiter eines Unternehmens wird beschuldigt, fahrlässig gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen zu haben. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die strafrechtliche Verteidigung.
8. Kautionen im Ausland
Falls im Ausland ein strafrechtliches Verfahren gegen das Unternehmen oder einen Mitarbeiter eröffnet wird, kann die Firmenrechtsschutzversicherung auch Kautionen übernehmen, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden.
Was ist abgedeckt?
- Kautionszahlungen im Ausland, um die Freilassung des Beschuldigten bis zum Verfahrensabschluss zu sichern.
Beispiel:
- Ein Mitarbeiter des Unternehmens wird im Ausland aufgrund eines vermeintlichen Gesetzesverstoßes festgenommen. Die Firmenrechtsschutzversicherung stellt die Kaution, damit der Mitarbeiter bis zur Klärung des Falls freigelassen wird.
9. Kosten für Berufungs- und Revisionsverfahren
Wenn eine Partei nach einem Urteil in die Berufung oder Revision gehen möchte, übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung auch die Kosten für diese Verfahren. Da solche Verfahren oft über mehrere Instanzen gehen, können hier hohe Kosten entstehen.
Was ist abgedeckt?
- Anwaltskosten für die Vertretung in der Berufungsinstanz.
- Gerichtskosten für Berufungs- oder Revisionsverfahren.
Beispiel:
- Ein Unternehmen verliert einen Rechtsstreit in erster Instanz und geht in Berufung. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Berufungsprozess.
Fazit: Welche Kosten übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung im Schadensfall?
Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet umfassenden Schutz vor den hohen Kosten, die bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Sie übernimmt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachter- und Zeugenentschädigungen, Kosten für Mediation und Zwangsvollstreckung, sowie die Verteidigungskosten bei strafrechtlichen Ermittlungen. Auch Kautionen im Ausland und die Kosten für Berufungs- und Revisionsverfahren können abgedeckt sein. Diese Absicherung ermöglicht es Unternehmen, ihre Rechte durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zu verteidigen, ohne die finanziellen Risiken tragen zu müssen.