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Wel­che Kos­ten über­nimmt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Schadensfall?

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt im Scha­dens­fall eine Viel­zahl von Kos­ten, die bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen für ein Unter­neh­men ent­ste­hen kön­nen. Die­se Kos­ten sind oft erheb­lich, ins­be­son­de­re wenn Rechts­strei­tig­kei­ten vor Gericht lan­den oder Exper­ten wie Gut­ach­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den müs­sen. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt das Unter­neh­men vor die­sen finan­zi­el­len Belastungen.

Hier ist eine Über­sicht der wich­tigs­ten Kos­ten, die im Scha­dens­fall von einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nom­men werden:

1. Anwalts­kos­ten

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Anwalts­kos­ten, die bei der recht­li­chen Ver­tre­tung des Unter­neh­mens ent­ste­hen. Dies umfasst sowohl außer­ge­richt­li­che als auch gericht­li­che Tätig­kei­ten eines Anwalts. Die Höhe der Anwalts­kos­ten rich­tet sich in der Regel nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) oder nach einer indi­vi­du­el­len Honorarvereinbarung.

Was ist abgedeckt?

  • Anwalts­ho­no­ra­re für außer­ge­richt­li­che Bera­tung und Vertretung.
  • Kos­ten für Schrift­sät­ze, Ver­hand­lun­gen und Kor­re­spon­denz mit der Gegen­sei­te oder dem Gericht.
  • Kos­ten für die gericht­li­che Ver­tre­tung in allen Instanzen.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men wird von einem ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ter wegen einer Kün­di­gung ver­klagt. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Anwalt, der das Unter­neh­men vor dem Arbeits­ge­richt vertritt.

2. Gerichts­kos­ten

Soll­te ein Rechts­streit vor Gericht aus­ge­tra­gen wer­den, über­nimmt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die Gerichts­kos­ten. Die­se beinhal­ten die Gebüh­ren, die für das Ver­fah­ren vor Gericht anfal­len, sowie alle wei­te­ren mit dem Ver­fah­ren ver­bun­de­nen Auslagen.

Was ist abgedeckt?

  • Gerichts­ge­büh­ren für die Ein­rei­chung einer Kla­ge oder eines Antrags.
  • Ver­fah­rens­kos­ten für das Gericht, z.B. für die Durch­füh­rung von Ver­hand­lun­gen und Entscheidungen.
  • Kos­ten für Pro­to­koll­füh­rung und ande­re gericht­li­che Dienstleistungen.

Bei­spiel:

  • Ein Lie­fe­rant klagt gegen das Unter­neh­men wegen einer angeb­lich nicht bezahl­ten Rech­nung. Die Gerichts­kos­ten für die Ver­tei­di­gung wer­den von der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

3. Sach­ver­stän­di­gen- und Gutachterkosten

In kom­ple­xen Fäl­len, z.B. bei tech­ni­schen oder wirt­schaft­li­chen Strei­tig­kei­ten, wer­den oft Sach­ver­stän­di­ge oder Gut­ach­ter hin­zu­ge­zo­gen, um den Sach­ver­halt zu klä­ren. Die­se Kos­ten kön­nen hoch sein, beson­ders wenn meh­re­re Exper­ten oder umfang­rei­che Gut­ach­ten erfor­der­lich sind.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für die Erstel­lung von Gut­ach­ten durch Sach­ver­stän­di­ge, die zur Klä­rung des Falls erfor­der­lich sind.
  • Hono­ra­re für Sach­ver­stän­di­ge, die vor Gericht aus­sa­gen oder ihre Exper­ti­se einbringen.
  • Kos­ten für tech­ni­sche Unter­su­chun­gen oder wirt­schaft­li­che Ana­ly­sen, die im Rah­men eines Ver­fah­rens not­wen­dig sind.

Bei­spiel:

  • Ein Bau­un­ter­neh­men wird auf­grund von Män­geln an einem Bau­pro­jekt ver­klagt. Ein Sach­ver­stän­di­ger muss die Qua­li­tät der Bau­ar­bei­ten prü­fen. Die Kos­ten für das Gut­ach­ten wer­den von der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

4. Zeu­gen­ent­schä­di­gun­gen

Wenn Zeu­gen im Rah­men eines Gerichts­ver­fah­rens aus­sa­gen müs­sen, ent­ste­hen oft Kos­ten für deren Ent­schä­di­gung und Rei­se­kos­ten. Die­se Kos­ten über­nimmt eben­falls die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Was ist abgedeckt?

  • Ent­schä­di­gun­gen für Zeu­gen, die vor Gericht aussagen.
  • Rei­se­kos­ten und Aus­la­gen von Zeu­gen, die zu Gerichts­ter­mi­nen erschei­nen müssen.

Bei­spiel:

  • Ein Zeu­ge muss in einem Streit um Ver­trags­ver­let­zun­gen vor Gericht aus­sa­gen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für des­sen Anrei­se und Entschädigung.

5. Media­ti­ons­kos­ten

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, Media­tio­nen durch­zu­füh­ren, um außer­ge­richt­lich eine Eini­gung zu erzie­len. Media­ti­on ist oft eine kos­ten­güns­ti­ge­re und schnel­le­re Alter­na­ti­ve zu Gerichts­ver­fah­ren. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Media­ti­on und den Media­tor.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für die Durch­füh­rung einer Media­ti­on.
  • Hono­ra­re für den Media­tor, der als neu­tra­ler Drit­ter die Par­tei­en unter­stützt, eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu finden.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men hat einen Streit mit einem Geschäfts­part­ner über die Lie­fe­rung von Waren. Sie ent­schei­den sich für eine Media­ti­on, um den Fall ohne Gerichts­ver­fah­ren zu lösen. Die Kos­ten für die Media­ti­on über­nimmt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

6. Kos­ten für Zwangsvollstreckung

Wenn das Unter­neh­men nach einem gewon­ne­nen Gerichts­ver­fah­ren sei­ne Ansprü­che durch­set­zen muss, kön­nen Kos­ten für die Zwangs­voll­stre­ckung anfal­len. Dies gilt, wenn die Gegen­sei­te die gericht­lich fest­ge­leg­te Zah­lung oder Leis­tung nicht erbringt. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die­se Kos­ten eben­falls ab.

Was ist abgedeckt?

  • Kos­ten für Gerichts­voll­zie­her, die die Zwangs­voll­stre­ckung durchführen.
  • Kos­ten für Voll­stre­ckungs­be­schei­de oder ande­re Maß­nah­men zur Durch­set­zung von Forderungen.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men hat ein Gerichts­ver­fah­ren gewon­nen und muss eine For­de­rung gegen einen zah­lungs­un­wil­li­gen Kun­den voll­stre­cken. Die Kos­ten für die Zwangs­voll­stre­ckung über­nimmt die Versicherung.

7. Kos­ten für straf­recht­li­che Verteidigung

Wenn das Unter­neh­men oder sei­ne Mit­ar­bei­ter in straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen ver­wi­ckelt wer­den, z.B. auf­grund eines fahr­läs­si­gen Ver­sto­ßes gegen Geset­ze, über­nimmt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten für die straf­recht­li­che Ver­tei­di­gung.

Was ist abgedeckt?

  • Anwalts­kos­ten für die straf­recht­li­che Ver­tei­di­gung, ein­schließ­lich außer­ge­richt­li­cher und gericht­li­cher Verteidigung.
  • Kos­ten für Gut­ach­ter oder Sach­ver­stän­di­ge, die zur Klä­rung des straf­recht­li­chen Vor­wurfs beitragen.
  • Gerichts­kos­ten und even­tu­el­le Ver­fah­rens­kos­ten im Rah­men des Strafverfahrens.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens wird beschul­digt, fahr­läs­sig gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten ver­sto­ßen zu haben. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die straf­recht­li­che Verteidigung.

8. Kau­tio­nen im Ausland

Falls im Aus­land ein straf­recht­li­ches Ver­fah­ren gegen das Unter­neh­men oder einen Mit­ar­bei­ter eröff­net wird, kann die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch Kau­tio­nen über­neh­men, um eine Unter­su­chungs­haft zu vermeiden.

Was ist abgedeckt?

  • Kau­ti­ons­zah­lun­gen im Aus­land, um die Frei­las­sung des Beschul­dig­ten bis zum Ver­fah­rens­ab­schluss zu sichern.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens wird im Aus­land auf­grund eines ver­meint­li­chen Geset­zes­ver­sto­ßes fest­ge­nom­men. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung stellt die Kau­ti­on, damit der Mit­ar­bei­ter bis zur Klä­rung des Falls frei­ge­las­sen wird.

9. Kos­ten für Beru­fungs- und Revisionsverfahren

Wenn eine Par­tei nach einem Urteil in die Beru­fung oder Revi­si­on gehen möch­te, über­nimmt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die Kos­ten für die­se Ver­fah­ren. Da sol­che Ver­fah­ren oft über meh­re­re Instan­zen gehen, kön­nen hier hohe Kos­ten entstehen.

Was ist abgedeckt?

  • Anwalts­kos­ten für die Ver­tre­tung in der Berufungsinstanz.
  • Gerichts­kos­ten für Beru­fungs- oder Revisionsverfahren.

Bei­spiel:

Fazit: Wel­che Kos­ten über­nimmt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Schadensfall?

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den hohen Kos­ten, die bei Rechts­strei­tig­kei­ten ent­ste­hen. Sie über­nimmt unter ande­rem Anwalts- und Gerichts­kos­ten, Gut­ach­ter- und Zeu­gen­ent­schä­di­gun­gen, Kos­ten für Media­ti­on und Zwangs­voll­stre­ckung, sowie die Ver­tei­di­gungs­kos­ten bei straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen. Auch Kau­tio­nen im Aus­land und die Kos­ten für Beru­fungs- und Revi­si­ons­ver­fah­ren kön­nen abge­deckt sein. Die­se Absi­che­rung ermög­licht es Unter­neh­men, ihre Rech­te durch­zu­set­zen oder sich gegen unbe­rech­tig­te Ansprü­che zu ver­tei­di­gen, ohne die finan­zi­el­len Risi­ken tra­gen zu müssen.

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