Suche

Wel­che Kos­ten über­nimmt die Lkw Ver­si­che­rung bei einem Unfall?

Die Lkw Ver­si­che­rung über­nimmt je nach Ver­si­che­rungs­art unter­schied­li­che Kos­ten im Fal­le eines Unfalls. Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, wel­che Art von Schä­den durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Teil­kas­ko oder die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt sind, um im Scha­dens­fall opti­mal abge­si­chert zu sein.

1. Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die Sie als Lkw-Fah­rer oder Hal­ter an Drit­ten ver­ur­sa­chen. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt dabei fol­gen­de Scha­dens­ar­ten ab:

  • Per­so­nen­schä­den: Wenn Drit­te bei einem Unfall ver­letzt oder getö­tet wer­den, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und im schlimms­ten Fall lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lun­gen an die Geschä­dig­ten oder deren Hinterbliebene.
  • Sach­schä­den: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt für Schä­den auf, die durch den Lkw an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den, wie bei­spiels­wei­se an ande­ren Fahr­zeu­gen, Gebäu­den oder öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen (z. B. Stra­ßen­schil­der oder Brücken).
  • Ver­mö­gens­schä­den: Wenn durch den Unfall finan­zi­el­le Ver­lus­te bei Drit­ten ent­ste­hen, z. B. durch Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le oder den Aus­fall eines Fahr­zeugs, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se Kosten.

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt jedoch kei­ne Schä­den am eige­nen Lkw ab. Wenn Sie Schä­den am eige­nen Fahr­zeug absi­chern möch­ten, benö­ti­gen Sie zusätz­lich eine Teil­kas­ko- oder Vollkaskoversicherung.

2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz für den eige­nen Lkw, jedoch nicht bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len. Sie deckt ins­be­son­de­re Schä­den ab, die durch äuße­re Ein­flüs­se entstehen:

  • Dieb­stahl: Die Teil­kas­ko über­nimmt die Kos­ten, wenn der Lkw oder Tei­le davon gestoh­len werden.
  • Brand­schä­den: Schä­den durch Feu­er oder Explo­si­on am Lkw sind durch die Teil­kas­ko abgedeckt.
  • Natur­er­eig­nis­se: Die Teil­kas­ko kommt für Schä­den auf, die durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwem­mun­gen ver­ur­sacht werden.
  • Glas­bruch: Schä­den an den Fens­tern oder der Wind­schutz­schei­be, z. B. durch Stein­schlag, sind eben­falls versichert.
  • Wild­un­fäl­le: Kol­li­sio­nen mit Wild­tie­ren wie Rehen oder Wild­schwei­nen sind eben­falls durch die Teil­kas­ko abgedeckt.

Die Teil­kas­ko deckt jedoch kei­ne selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­le oder Van­da­lis­mus­schä­den ab. Für einen umfas­sen­de­ren Schutz benö­ti­gen Sie eine Vollkaskoversicherung.

3. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz und deckt zusätz­lich zu den Leis­tun­gen der Teil­kas­ko auch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus ab. Sie ist beson­ders sinn­voll für neue oder teu­re Lkw, da die Repa­ra­tur­kos­ten bei Unfäl­len oder mut­wil­li­gen Beschä­di­gun­gen oft sehr hoch sein können.

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Die Voll­kas­ko über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des eige­nen Fahr­zeugs, auch wenn Sie den Unfall selbst ver­ur­sacht haben.
  • Van­da­lis­mus: Wenn der Lkw mut­wil­lig beschä­digt wird, z. B. durch zer­kratz­ten Lack oder ein­ge­schla­ge­ne Schei­ben, über­nimmt die Voll­kas­ko die Reparaturkosten.
  • Unfall mit Fah­rer­flucht des Ver­ur­sa­chers: Wenn Ihr Lkw in einen Unfall ver­wi­ckelt wird und der Unfall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht begeht, kommt die Voll­kas­ko für die Schä­den an Ihrem Fahr­zeug auf.

4. Zusätz­li­che Kostenübernahmen

Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag kann die Lkw Ver­si­che­rung auch wei­te­re Kos­ten über­neh­men, wie zum Beispiel:

  • Ber­gung und Abschlep­pen: Nach einem Unfall über­nimmt die Ver­si­che­rung häu­fig die Kos­ten für das Abschlep­pen des Lkw und in eini­gen Fäl­len auch die Ber­gung des Fahr­zeugs, wenn es von der Fahr­bahn abge­kom­men ist.
  • Miet­fahr­zeug: Bei län­ge­ren Repa­ra­tu­ren kann die Ver­si­che­rung die Kos­ten für ein Miet­fahr­zeug über­neh­men, damit der Betrieb nicht unter­bro­chen wird.
  • Trans­port­kos­ten: Wenn der Lkw im Aus­land oder weit ent­fernt vom Hei­mat­stand­ort defekt ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung in man­chen Fäl­len die Kos­ten für den Rück­trans­port des Fahr­zeugs nach Deutsch­land oder zu einer Werkstatt.

5. Selbst­be­tei­li­gung

Bei der Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung müs­sen Sie in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung zah­len. Dies ist der Betrag, den Sie im Scha­dens­fall selbst tra­gen müs­sen. Der Rest der Repa­ra­tur­kos­ten wird von der Ver­si­che­rung übernommen.

  • Hohe Selbst­be­tei­li­gung: Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung redu­ziert die lau­fen­den Prä­mi­en, aber Sie müs­sen im Scha­dens­fall einen grö­ße­ren Teil der Kos­ten selbst tragen.
  • Nied­ri­ge Selbst­be­tei­li­gung: Eine nied­ri­ge Selbst­be­tei­li­gung bedeu­tet höhe­re Prä­mi­en, aber im Scha­dens­fall über­nimmt die Ver­si­che­rung den Groß­teil der Kosten.

Fazit

Die Kos­ten­über­nah­me bei einem Unfall hängt von der Art der abge­schlos­se­nen Lkw Ver­si­che­rung ab. Wäh­rend die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den an Drit­ten abdeckt, schützt die Teil­kas­ko vor bestimm­ten äuße­ren Ein­flüs­sen wie Dieb­stahl oder Natur­er­eig­nis­sen. Die Voll­kas­ko bie­tet den umfas­sends­ten Schutz, indem sie auch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus absi­chert. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit den gewünsch­ten Leis­tun­gen zu fin­den und die Kos­ten zu optimieren.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen