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Wel­che Kos­ten wer­den bei einem Unfall durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernommen?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt eine Viel­zahl von Kos­ten, wenn dein Pferd einen Unfall ver­ur­sacht und dabei Schä­den an Drit­ten ent­ste­hen. Die fol­gen­den Kos­ten wer­den typi­scher­wei­se abgedeckt:

1. Per­so­nen­schä­den

Wenn dein Pferd eine Per­son ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Kos­ten, dar­un­ter Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Ope­ra­tio­nen und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men. Zusätz­lich wer­den Schmer­zens­geld und Ver­dienst­aus­fall der ver­letz­ten Per­son über­nom­men, falls die­se auf­grund der Ver­let­zun­gen arbeits­un­fä­hig wird.

  • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt wäh­rend eines Aus­ritts und ver­letzt einen Pas­san­ten. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die medi­zi­ni­schen Kos­ten sowie even­tu­el­le Schmer­zens­geld­for­de­run­gen und die Aus­gleichs­zah­lung für den Verdienstausfall.

2. Sach­schä­den

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt auch Sach­schä­den, die dein Pferd ver­ur­sacht, z. B. Schä­den an Autos, Zäu­nen oder Gebäu­den. Das umfasst sowohl Repa­ra­tu­ren als auch den Ersatz beschä­dig­ter Gegenstände.

  • Bei­spiel: Dein Pferd läuft gegen ein par­ken­des Auto und ver­ur­sacht einen erheb­li­chen Blech­scha­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Fahrzeugs.

3. Ver­mö­gens­schä­den

Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, wenn jemand durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des finan­zi­el­le Ver­lus­te erlei­det, die nicht direkt durch Per­so­nen- oder Sach­schä­den ver­ur­sacht wur­den. Dies könn­te z. B. pas­sie­ren, wenn eine Ver­an­stal­tung wegen eines Unfalls mit dei­nem Pferd abge­sagt wer­den muss.

  • Bei­spiel: Bei einem Tur­nier ver­ur­sacht dein Pferd einen Unfall, wodurch die Ver­an­stal­tung abge­bro­chen wer­den muss, und der Ver­an­stal­ter ver­liert Ein­nah­men. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Ent­schä­di­gung für den ent­stan­de­nen Vermögensschaden.

4. Flur­schä­den

Wenn dein Pferd land­wirt­schaft­li­che Flä­chen wie Fel­der oder Wie­sen beschä­digt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur der Schä­den. Die­se Flur­schä­den tre­ten häu­fig auf, wenn ein Pferd aus­bricht und Ern­te oder Wei­de­land beschädigt.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht durch den Zaun und zer­stört die Ern­te eines Land­wirts. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Flurschaden.

5. Rechts­kos­ten

In man­chen Fäl­len ent­ste­hen Rechts­kos­ten, wenn Ansprü­che gegen dich erho­ben wer­den, die du als unge­recht­fer­tigt ansiehst. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in die­sen Fäl­len die Anwalts­kos­ten und Gerichts­kos­ten, um dich vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen zu schützen.

  • Bei­spiel: Ein Drit­ter erhebt unge­recht­fer­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen dich. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für dei­ne recht­li­che Verteidigung.

Fazit

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Kos­ten ab, die durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ver­ur­sacht wer­den, dar­un­ter Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den, Ver­mö­gens­schä­den, Flur­schä­den und sogar Rechts­kos­ten. Ein umfas­sen­der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Ver­si­che­rung zu fin­den, die alle wich­ti­gen Kos­ten­ar­ten abdeckt und dir den opti­ma­len Schutz bietet.

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