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Wel­che Lauf­zeit ist üblich für E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen – bis März oder bis Febru­ar des Folgejahres?

Wel­che Lauf­zeit ist üblich für E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen – bis März oder bis Febru­ar des Folgejahres?

Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen beim E‑Scooter: jähr­lich gül­tig – aber nicht belie­big wählbar

Wenn Du Dei­nen E‑Scooter legal im Stra­ßen­ver­kehr nut­zen willst, brauchst Du zwin­gend ein gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Die­ses klei­ne Kenn­zei­chen doku­men­tiert den Abschluss einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung – und ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, son­dern auch zeit­lich befris­tet. Die häu­fig gestell­te Fra­ge: Gilt die Ver­si­che­rung jeweils bis zum 1. März oder bis zum Ende Febru­ar des Folgejahres?

Die Ant­wort ist ein­deu­tig – und für alle Nut­zer verbindlich.

Lauf­zeit: Immer vom 1. März bis zum letz­ten Tag im Februar

Die Lauf­zeit eines E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chens ent­spricht immer dem Ver­si­che­rungs­jahr und beginnt am 1. März eines Jah­res. Sie endet auto­ma­tisch am letz­ten Tag im Febru­ar des fol­gen­den Jah­res – unab­hän­gig davon, wann Du die Ver­si­che­rung abschließt. Das bedeu­tet: Auch wenn Du im Mai oder August ein­steigst, endet Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung immer mit Ablauf des Februars.

Die­se gesetz­lich gere­gel­te Lauf­zeit gilt für alle Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge, zu denen auch E‑Scooter, E‑Roller und ähn­li­che Fahr­zeu­ge zählen.

Was pas­siert nach Ablauf der Versicherung?

Wenn Dei­ne Ver­si­che­rung zum Ende Febru­ar endet, darfst Du ab dem 1. März nicht mehr mit Dei­nem E‑Scooter fah­ren – es sei denn, Du hast recht­zei­tig ein neu­es Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen bean­tragt. Fährst Du ohne gül­ti­ge ver­si­che­rung e‑scooter, begehst Du eine Ord­nungs­wid­rig­keit und ris­kierst emp­find­li­che Stra­fen, Punk­te in Flens­burg und mög­li­cher­wei­se sogar eine Anzeige.

Ein Wech­sel der e scoo­ter ver­si­che­rung ist jeweils zum 1. März pro­blem­los mög­lich – ide­al also, um Tari­fe zu ver­glei­chen und zu einem Anbie­ter mit bes­se­rem Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu wechseln.

Farb­wech­sel als visu­el­les Merkmal

Das E‑S­coo­ter-Kenn­zei­chen hat jedes Jahr eine ande­re Far­be – dadurch kann die Poli­zei auf einen Blick erken­nen, ob der Ver­si­che­rungs­schutz noch gül­tig ist. Typi­scher­wei­se wech­seln sich drei Far­ben jähr­lich ab, z. B. Schwarz – Blau – Grün.

Wenn Dein Kenn­zei­chen also farb­lich nicht zur aktu­el­len Jah­res­far­be passt, bist Du sofort als „ohne Ver­si­che­rungs­schutz“ unter­wegs – mit allen recht­li­chen und finan­zi­el­len Konsequenzen.

Jetzt ver­glei­chen und pünkt­lich versichern

Nut­ze den Start des neu­en Ver­si­che­rungs­jah­res am 1. März, um mit einem aktu­el­len e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich die bes­ten Anbie­ter zu fin­den. So sicherst Du Dir nicht nur güns­ti­ge Bei­trä­ge, son­dern auch idea­len Ver­si­che­rungs­schutz und ein recht­zei­tig gelie­fer­tes Kennzeichen.


Fazit: Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen gel­ten immer bis Ende Febru­ar – dann ist Schluss

Das Ver­si­che­rungs­jahr für Dei­nen E‑Scooter läuft gesetz­lich gere­gelt vom 1. März bis zum 28./29. Febru­ar des Fol­ge­jah­res. Danach endet der Schutz auto­ma­tisch – und Du brauchst ein neu­es Kenn­zei­chen. Wer ohne gül­ti­ge e rol­ler ver­si­che­rung unter­wegs ist, ris­kiert Stra­fen und bleibt bei Unfäl­len auf allen Kos­ten sit­zen. Ver­glei­che jetzt die bes­ten Tari­fe und siche­re Dir recht­zei­tig ein neu­es scoo­ter ver­si­chern-Ange­bot – für maxi­ma­le Sicher­heit und sor­gen­frei­en Fahr­spaß im neu­en Versicherungsjahr.

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