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Wel­che Leis­tun­gen bie­tet eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet eine Viel­zahl von Leis­tun­gen, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se von Unter­neh­men, Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern zuge­schnit­ten sind. Sie deckt juris­ti­sche Risi­ken ab und über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren, Gut­ach­ten und wei­te­re Aus­ga­ben, die bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen kön­nen. Die genau­en Leis­tun­gen vari­ie­ren je nach Anbie­ter und Tarif, aber im All­ge­mei­nen bie­tet eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung fol­gen­de zen­tra­le Schutzbereiche:

1. Arbeits­rechts­schutz

Der Arbeits­rechts­schutz ist eine der wich­tigs­ten Leis­tun­gen einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung, da Kon­flik­te mit Arbeit­neh­mern zu den häu­figs­ten Streit­fäl­len im Unter­neh­mens­all­tag gehö­ren. Dies kön­nen Kün­di­gun­gen, Abmah­nun­gen oder auch Strei­tig­kei­ten über Lohn- und Gehalts­zah­lun­gen sein.

Leis­tun­gen:

  • Über­nah­me der Anwalts- und Gerichts­kos­ten bei arbeits­recht­li­chen Streitigkeiten
  • Unter­stüt­zung bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Abfindungsverhandlungen
  • Kos­ten­über­nah­me auch bei außer­ge­richt­li­chen Einigungen

2. Ver­trags­rechts­schutz

Ver­trags­strei­tig­kei­ten sind im geschäft­li­chen Umfeld eben­falls weit ver­brei­tet. Der Ver­trags­rechts­schutz greift, wenn es zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern über Ver­trä­ge, Lie­fe­run­gen oder Dienst­leis­tun­gen kommt.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­de­ckung bei Strei­tig­kei­ten aus Kauf‑, Lie­fer- oder Dienstleistungsverträgen
  • Abwehr oder Durch­set­zung von Ansprü­chen bei Nicht­er­fül­lung oder Mängeln
  • Recht­li­che Unter­stüt­zung bei Forderungsausfällen

3. Miet­rechts­schutz

Unter­neh­men, die Gewer­be­im­mo­bi­li­en anmie­ten, pro­fi­tie­ren von einem Miet­rechts­schutz, der bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Ver­mie­tern oder Mie­tern schützt. Dies kann bei Strei­tig­kei­ten über Miet­ver­trä­ge, Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder Reno­vie­rungs­pflich­ten der Fall sein.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me bei Miet­strei­tig­kei­ten um Gewerbeimmobilien
  • Recht­li­che Unter­stüt­zung bei Kün­di­gun­gen oder Mieterhöhungen
  • Absi­che­rung bei Kon­flik­ten rund um Instandhaltungspflichten

4. Steu­er­rechts­schutz

Im Rah­men des Steu­er­rechts­schut­zes sind Unter­neh­men bei Kon­flik­ten mit dem Finanz­amt abge­si­chert. Dies kann nach Betriebs­prü­fun­gen, Steu­er­be­schei­den oder ande­ren steu­er­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen wich­tig wer­den, wenn es zu einem Rechts­streit vor Gericht kommt.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me bei Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt vor Finanzgerichten
  • Unter­stüt­zung bei Ein­sprü­chen gegen Steuerbescheide
  • Über­nah­me der Kos­ten bei Steuerstrafverfahren

5. Ver­wal­tungs­rechts­schutz

Der Ver­wal­tungs­rechts­schutz deckt Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den ab, die für Unter­neh­men beson­ders im Bereich der Geneh­mi­gun­gen, Auf­la­gen oder Vor­schrif­ten rele­vant sind. Dies betrifft häu­fig Bau­recht, Umwelt­recht oder gewerb­li­che Genehmigungen.

Leis­tun­gen:

  • Recht­li­che Unter­stüt­zung bei Kon­flik­ten mit Verwaltungsbehörden
  • Über­nah­me der Kos­ten bei Strei­tig­kei­ten um Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Umwelt­auf­la­gen oder ande­ren behörd­li­chen Vorschriften
  • Unter­stüt­zung bei Wider­spruchs- und Kla­ge­ver­fah­ren vor Verwaltungsgerichten

6. Straf­rechts­schutz

Der Straf­rechts­schutz ist wich­tig für Unter­neh­men, die mög­li­cher­wei­se straf­recht­li­chen Vor­wür­fen aus­ge­setzt sind, etwa wegen Ver­stö­ßen gegen das Umwelt­recht, den Daten­schutz oder arbeits­recht­li­che Vor­schrif­ten. Die­ser Bereich deckt die Ver­tei­di­gung im Fal­le straf­recht­li­cher Ermitt­lun­gen oder Pro­zes­se ab.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me bei Straf­ver­fah­ren, die durch Fahr­läs­sig­keit im Rah­men der Unter­neh­mens­füh­rung ver­ur­sacht wurden
  • Über­nah­me der Anwalts­kos­ten und der Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge und Gutachten
  • Unter­stüt­zung bei der Abwehr von Buß­gel­dern und straf­recht­li­chen Sanktionen

7. Scha­dens­er­satz­rechts­schutz

Im Scha­dens­er­satz­recht geht es um die Durch­set­zung oder Abwehr von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen, etwa wenn ein Kun­de oder ein Geschäfts­part­ner Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen das Unter­neh­men erhebt.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me für die Ver­tei­di­gung gegen unbe­rech­tig­te Schadensersatzansprüche
  • Unter­stüt­zung bei der Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen Dritte

8. For­de­rungs­ma­nage­ment

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten als zusätz­li­che Leis­tung auch Unter­stüt­zung im For­de­rungs­ma­nage­ment an. Dies ist beson­ders für Unter­neh­men mit hohen Außen­stän­den rele­vant. Hier­bei hilft die Ver­si­che­rung bei der Ein­trei­bung offe­ner For­de­run­gen und über­nimmt die Kos­ten für Inkassomaßnahmen.

Leis­tun­gen:

  • Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung von Forderungen
  • Über­nah­me der Inkassokosten
  • Recht­li­che Unter­stüt­zung bei gericht­li­chen Mahnverfahren

9. Media­ti­on und außer­ge­richt­li­che Streitbeilegung

Eini­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Media­ti­on an, um Kon­flik­te außer­ge­richt­lich zu lösen. Dies ist eine schnel­le und kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit, Strei­tig­kei­ten zu been­den, ohne ein Gerichts­ver­fah­ren zu führen.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me für Mediationsverfahren
  • Schnel­le und kos­ten­ef­fi­zi­en­te Streit­bei­le­gung ohne Gerichtsverfahren
  • Wah­rung von Geschäfts­be­zie­hun­gen durch ein­ver­nehm­li­che Lösungen

Fazit: Umfas­sen­der Schutz durch die Firmenrechtsschutzversicherung

Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet einen umfang­rei­chen Schutz in den ver­schie­dens­ten Rechts­be­rei­chen, die für Unter­neh­men von Bedeu­tung sind. Von Arbeits- und Ver­trags­recht über Steu­er- und Miet­recht bis hin zum Straf­rechts­schutz – die Ver­si­che­rung hilft, finan­zi­el­le Risi­ken zu mini­mie­ren und gibt Unter­neh­men die Sicher­heit, dass sie im Ernst­fall juris­tisch gut auf­ge­stellt sind. Beson­ders wich­tig ist es, bei der Wahl der bes­ten Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht nur die Kos­ten, son­dern auch den indi­vi­du­el­len Bedarf des Unter­neh­mens im Blick zu haben. Ein Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dabei hel­fen, das pas­sen­de Ange­bot zu finden.

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