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Wel­che Leis­tun­gen über­nimmt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Schneedruck?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt bei Schnee­druck die Kos­ten für Schä­den, die durch das Gewicht von Schnee oder Eis auf dem Dach oder ande­ren Gebäu­de­tei­len ent­ste­hen. Dies betrifft haupt­säch­lich Gebäu­de, die durch zu schwe­re Schnee­las­ten oder Eis­an­samm­lun­gen beschä­digt werden.

Typi­sche Leis­tun­gen, die bei Schnee­druck­schä­den abge­deckt werden:

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn durch das Gewicht von Schnee oder Eis Tei­le des Dachs, Bal­ko­ne, Car­ports oder ande­re Gebäu­de­be­rei­che ein­stür­zen oder beschä­digt wer­den, über­nimmt die Gebäu­de­ver­si­che­rung die Reparaturkosten.
  2. Ein­sturz von Dächern oder Gebäu­de­tei­len:
    • In Fäl­len, in denen das Dach unter der Last von Schnee­druck ein­stürzt, sind die Wie­der­auf­bau- oder Repa­ra­tur­kos­ten abgedeckt.
  3. Repa­ra­tur­kos­ten:
    • Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die Instand­set­zung von Wän­den, Decken oder tra­gen­den Tei­len, die durch den Schnee­druck in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wurden.
  4. Auf­räum- und Siche­rungs­kos­ten:
    • Nach einem Scha­den­fall durch Schnee­druck über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für das Auf­räu­men und die Siche­rung des Gebäu­des, um wei­te­re Schä­den zu verhindern.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Schä­den, die auf man­geln­de Wartung zurück­zu­füh­ren sind, wie bei­spiels­wei­se ver­al­te­te oder schlecht kon­stru­ier­te Dächer, kön­nen von der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen werden.
  • Beweg­li­che Gegen­stän­de oder Haus­rat wer­den von der Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht abge­deckt. Dafür ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung zuständig.

Wich­ti­ge Zusatz­ver­si­che­rung: Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung

Schnee­druck ist häu­fig nicht in der regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten, son­dern muss über eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den. Die­se deckt auch ande­re Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­rut­sche ab.

Fazit:

Schä­den durch Schnee­druck wer­den in der Regel durch eine zusätz­li­che Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt dann die Kos­ten für die Repa­ra­tur und den Wie­der­auf­bau der beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­le. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Schutz zu fin­den, um Schnee­druck und ähn­li­che Risi­ken abzudecken.

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