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Wel­che Leis­tun­gen über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Hagelschäden?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt bei Hagel­schä­den eine Viel­zahl von Leis­tun­gen, die auf die Repa­ra­tur und Wie­der­her­stel­lung des Gebäu­des abzie­len. Hier sind die typi­schen Schä­den und die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen, die die Ver­si­che­rung abdeckt:

1. Schä­den am Dach

  • Beschä­dig­te oder zer­stör­te Dach­zie­gel, Dach­flä­chen und Abdich­tun­gen durch Hagel wer­den von der Ver­si­che­rung über­nom­men. Hier­zu zäh­len sowohl klei­ne­re Repa­ra­tu­ren als auch der kom­plet­te Aus­tausch beschä­dig­ter Dachbereiche.

2. Schä­den an Fens­tern und Türen

  • Wenn durch Hagel­schlag Fens­ter oder Türen beschä­digt oder zer­stört wer­den, deckt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für deren Repa­ra­tur oder Aus­tausch. Dies gilt sowohl für Glas­bruch als auch für Schä­den an Fens­ter­rah­men oder Türrahmen.

3. Fas­sa­den­schä­den

  • Hagel­schä­den an der Fas­sa­de, ins­be­son­de­re bei ver­putz­ten oder ver­klin­ker­ten Außen­wän­den, wer­den eben­falls von der Ver­si­che­rung über­nom­men. Dies umfasst Ris­se, Abplat­zun­gen oder Del­len, die durch den Auf­prall von Hagel­kör­nern entstehen.

4. Schä­den an Anbau­ten und Nebengebäuden

  • Auch Anbau­ten wie Gara­gen, Car­ports oder Gar­ten­häu­ser sind in der Regel mit­ver­si­chert, wenn sie fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind. Schä­den durch Hagel an die­sen Gebäu­de­tei­len wer­den somit eben­falls abgedeckt.

5. Repa­ra­tur­kos­ten

  • Die Kos­ten für die Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­le wer­den von der Ver­si­che­rung über­nom­men, ein­schließ­lich Arbeits- und Materialkosten.

6. Not­fall­maß­nah­men

  • Falls das Gebäu­de durch den Hagel­schlag unge­schützt ist (z. B. durch zer­stör­te Dach­zie­gel oder Fens­ter), über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Sicher­heits- und Not­fall­maß­nah­men wie pro­vi­so­ri­sche Abde­ckun­gen oder Abdich­tun­gen, um wei­te­re Schä­den durch Regen oder Wind zu verhindern.

Was wird nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Güter im Außen­be­reich, wie Gar­ten­mö­bel oder Autos, sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Für sol­che Schä­den ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine Kfz-Ver­si­che­rung erforderlich.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt umfas­sen­de Leis­tun­gen bei Hagel­schä­den, ins­be­son­de­re für das Dach, Fens­ter, Fas­sa­den und Anbau­ten. Es ist rat­sam, den genau­en Ver­si­che­rungs­um­fang zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Gebäu­de­tei­le aus­rei­chend abge­si­chert sind. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den bes­ten Schutz für Hagel­schä­den zu finden.

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