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Wel­che Leis­tun­gen wer­den grund­sätz­lich nicht übernommen?

Leis­tun­gen, die Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen in der Regel ausschließen

Ästhe­ti­sche Wunsch­be­hand­lun­gen ohne medi­zi­ni­sche Indikation

Veneers zur leich­ten Zahn­form-Kor­rek­tur, Zahn­schmuck oder Gold-Inlays rein aus Pres­ti­ge-Grün­den wer­den von den meis­ten Poli­cen nicht über­nom­men – es sei denn, der Tarif führt ein expli­zi­tes Ästhe­tik-Bud­get. Prü­fe dar­um stets, ob Dei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kos­me­ti­sche Leis­tun­gen aus­drück­lich einschließt.

Bereits ange­ra­te­ne oder begon­ne­ne Maßnahmen

Sobald Dein Zahn­arzt einen Heil- und Kos­ten­plan erstellt oder die Behand­lung gestar­tet hat, gilt sie als vorvertrags­lich. Dafür zahlst Du selbst – selbst eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit springt hier nicht mehr ein.

Über­schrit­te­ne Staf­fel- und Jahreshöchstgrenzen

Jeder Tarif legt in den ers­ten Jah­ren Zahnersatz­budgets fest. Bist Du mit Implan­tat, Kro­ne und PZR bereits am Limit, bleibt jeder Euro dar­über hin­aus Dein Eigen­an­teil – auch bei einem Kom­fort- oder Premiumschutz.

Alter­na­ti­ve Heil­ver­fah­ren ohne GOZ-Ziffer

Ozon-The­ra­pie, Aku­punk­tur gegen Wür­ge­reiz oder Homöo­pa­thie rund um Zahnarzt­angst sind oft nicht in der Gebüh­ren­ord­nung ver­an­kert. Ohne GOZ-Zif­fer ver­wei­gern nahe­zu alle Zahn Ersatz Ver­si­che­rung-Tari­fe die Kostenübernahme.

Luxus-Mate­ria­li­en jen­seits der Tarifliste

Exo­ti­sche Kera­mi­ken, Voll­gold oder High-End-Zir­kon, die nicht im Mate­ri­al­ka­ta­log auf­ge­führt sind, musst Du selbst bezah­len. Ach­te des­halb beim Abschluss auf Tari­fe mit offe­ner Mate­ri­al­lis­te – sonst bleibt der Auf­preis an Dir hängen.

Behand­lung ohne medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit im Ausland

Lässt Du Dir im Urlaub eine rei­ne Life­style-Leis­tung auf eige­ne Faust ein­set­zen, erstat­tet der Ver­si­che­rer in der Regel nicht. Welt­wei­te Deckung greift nur, wenn ein trif­ti­ger Befund vor­liegt und die Rech­nung GOZ-kon­for­me Anga­ben enthält.

Zusätz­li­che Narkose-Formen

Voll­nar­ko­se oder Lach­gas wer­den nur erstat­tet, wenn der Tarif spe­zi­el­le Anästhesie­positionen frei­gibt. Bei den meis­ten Basis-Pake­ten sind sie aus­ge­schlos­sen – die ein­fa­che Lokal­an­äs­the­sie bezahlt jedoch jeder Versicherer.

Feh­len­de Bonusheft-Nachweise

Vie­le Anbie­ter knüp­fen ihre hohe Erstat­tung an ein lücken­lo­ses Bonus­heft. Fehlt ein Stem­pel, redu­ziert sich erst der Kas­sen­zu­schuss – und anschlie­ßend Dein pri­va­ter Kos­ten­de­ckel. Das Ergeb­nis: spür­bar höhe­rer Eigenanteil.

Fazit – Aus­schlüs­se ken­nen, Über­ra­schun­gen vermeiden

Auch die bes­te Zahn­arzt­ver­si­che­rung ist kein Blanko­scheck: Kos­me­ti­sche Extras, vor­ver­trag­li­che Behand­lun­gen oder Leis­tun­gen außer­halb des Material­katalogs blei­ben in der Regel unbe­zahlt. Lies die Bedin­gun­gen genau, ach­te auf offe­ne Leis­tungs­lis­ten und hal­te Dein Bonus­heft sau­ber. Nur so nutzt Du Dei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che-Sie­ger opti­mal, senkst Dei­ne Eigen­kos­ten und genießt sor­gen­frei hoch­wer­ti­gen Zahnersatz.

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