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Wel­che Lkw Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Fah­rer­flucht ab?

Schä­den durch Fah­rer­flucht sind beson­ders ärger­lich, da der Unfall­ver­ur­sa­cher sich der Ver­ant­wor­tung ent­zieht. In sol­chen Fäl­len hängt es von der Art der Ver­si­che­rung ab, ob die Lkw Ver­si­che­rung die ent­stan­de­nen Schä­den abdeckt. Hier erfah­ren Sie, wel­che Ver­si­che­run­gen grei­fen und wie Sie sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen schüt­zen können.

1. Was ist Fahrerflucht?

Fah­rer­flucht bedeu­tet, dass der Ver­ur­sa­cher eines Unfalls den Unfall­ort ver­lässt, ohne sei­ne Per­so­na­li­en zu hin­ter­las­sen oder die Poli­zei zu benach­rich­ti­gen. In vie­len Fäl­len wird der Ver­ur­sa­cher nicht gefun­den, was für den Geschä­dig­ten bedeu­tet, dass er auf den Kos­ten für die ent­stan­de­nen Schä­den sit­zen­bleibt, es sei denn, er hat den rich­ti­gen Versicherungsschutz.

2. Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne eige­nen Schä­den ab

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­rung, die Schä­den an Drit­ten abdeckt. Sie greift jedoch nicht bei eige­nen Schä­den. Wenn Sie der Geschä­dig­te sind und der Ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht begeht, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug nicht.

  • Haft­pflicht für Ver­ur­sa­cher: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers wür­de nor­ma­ler­wei­se den Scha­den über­neh­men, aber bei Fah­rer­flucht bleibt der Ver­ur­sa­cher unbekannt.
  • Kein Schutz für eige­ne Schä­den: Ihre eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt den Scha­den nicht, da sie nur für Schä­den an Drit­ten aufkommt.

3. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung greift bei Fah­rer­flucht nur in bestimm­ten Fällen

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch äuße­re Ein­flüs­se wie Dieb­stahl, Brand, Natur­er­eig­nis­se oder Wild­un­fäl­le ver­ur­sacht wer­den. Sie bie­tet jedoch kei­nen Schutz bei Schä­den, die durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder durch Fah­rer­flucht ver­ur­sacht wurden.

  • Schutz bei Dieb­stahl oder Natur­er­eig­nis­sen: Die Teil­kas­ko über­nimmt Schä­den durch Dieb­stahl, Feu­er oder Natur­er­eig­nis­se, nicht jedoch durch Fahrerflucht.
  • Kein Schutz bei Unfäl­len: Fah­rer­flucht ist in der Regel nicht durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt, da es sich um einen Unfall handelt.

4. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Fahrerflucht

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz und über­nimmt auch Schä­den am eige­nen Fahr­zeug, die durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder durch Fah­rer­flucht ent­stan­den sind. Wenn der Ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann, über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten für den Scha­den an Ihrem Lkw.

  • Umfas­sen­der Schutz: Die Voll­kas­ko über­nimmt die Kos­ten für Schä­den durch Fah­rer­flucht, selbst wenn der Ver­ur­sa­cher nicht gefun­den wird.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Wie bei allen Kas­ko­ver­si­che­run­gen müs­sen Sie in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung zah­len, die im Ver­trag fest­ge­legt ist.

5. Was tun bei Fahrerflucht?

Wenn Sie Opfer von Fah­rer­flucht wer­den, soll­ten Sie sofort die Poli­zei ver­stän­di­gen und den Unfall mel­den. Ver­su­chen Sie, so vie­le Infor­ma­tio­nen wie mög­lich zu sam­meln, z. B. das Kenn­zei­chen des Ver­ur­sa­chers oder Zeu­gen­aus­sa­gen. Die Poli­zei wird den Vor­fall auf­neh­men, und Sie kön­nen den Scha­den Ihrer Ver­si­che­rung melden.

  • Poli­zei infor­mie­ren: Mel­den Sie den Unfall sofort der Poli­zei, damit der Vor­fall auf­ge­nom­men wird.
  • Scha­den der Ver­si­che­rung mel­den: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung und rei­chen Sie die Poli­zei­be­rich­te und Bewei­se ein.

6. Wel­che Schä­den sind durch die Voll­kas­ko abgedeckt?

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt nicht nur Schä­den durch Fah­rer­flucht, son­dern auch eine Viel­zahl ande­rer Schä­den, die nicht von der Teil­kas­ko abge­deckt wer­den. Dazu gehören:

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Wenn Sie selbst den Unfall ver­ur­sacht haben, über­nimmt die Voll­kas­ko die Repa­ra­tur­kos­ten für Ihr Fahrzeug.
  • Van­da­lis­mus: Schä­den, die absicht­lich durch Drit­te ver­ur­sacht wur­den, wie zer­kratz­te Lackie­run­gen oder ein­ge­schla­ge­ne Scheiben.
  • Unfäl­le mit unbe­kann­tem Ver­ur­sa­cher: Wenn der Unfall­ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann, wie bei Fah­rer­flucht, greift die Vollkasko.

7. Wie kann man sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen schützen?

Um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls mit Fah­rer­flucht zu schüt­zen, ist es rat­sam, eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Obwohl die Prä­mi­en höher sind als bei einer Haft­pflicht- oder Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, bie­tet die Voll­kas­ko umfas­sen­den Schutz und ver­hin­dert, dass Sie die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren selbst tra­gen müs­sen, wenn der Ver­ur­sa­cher nicht gefun­den wird.

  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abschlie­ßen: Sichern Sie sich umfas­sen­den Schutz gegen Schä­den, die durch Fah­rer­flucht ver­ur­sacht wer­den, indem Sie eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung wählen.
  • Scha­den­frei­heits­ra­batt: Um die Prä­mi­en für die Voll­kas­ko zu sen­ken, kön­nen Sie von einem Scha­den­frei­heits­ra­batt (SF-Klas­se) pro­fi­tie­ren, wenn Sie unfall­frei fahren.

Fazit

Schä­den durch Fah­rer­flucht wer­den von der Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht abge­deckt, da die­se nur für Schä­den an Drit­ten auf­kommt. Auch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung greift in der Regel nicht, da es sich um einen Unfall han­delt. Der umfas­sends­te Schutz wird durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung gebo­ten, die auch die Repa­ra­tur­kos­ten für Schä­den durch Fah­rer­flucht über­nimmt. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Voll­kas­ko­schutz zu fin­den, um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Fah­rer­flucht zu schützen.

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