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Wel­che Natur­ge­fah­ren sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt?

Wel­che Natur­ge­fah­ren sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor einer Viel­zahl von Risi­ken, doch wenn es um Natur­ge­fah­ren geht, gibt es bestimm­te Ein­schrän­kun­gen. Stan­dard­mä­ßig deckt die Haus­rat Ver­si­che­rung eini­ge Natur­ge­fah­ren ab, wäh­rend ande­re durch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne – wie die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung – abge­si­chert wer­den müs­sen. Hier eine Über­sicht der wich­tigs­ten Natur­ge­fah­ren, die von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt oder optio­nal ergänzt wer­den können.

Stan­dard­mä­ßig durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deck­te Naturgefahren

  1. Sturm und Hagel Ein Stan­dard­be­stand­teil der Haus­rat­ver­si­che­rung ist der Schutz vor Schä­den durch Sturm (ab Wind­stär­ke 8) und Hagel. Dies schließt Schä­den ein, die durch umstür­zen­de Bäu­me, abge­deck­te Dächer oder ein­drin­gen­des Was­ser durch beschä­dig­te Fens­ter ent­ste­hen. Auch Hagel­schä­den an Fens­tern oder Außen­wän­den kön­nen abge­deckt sein, wenn sie zum Ein­drin­gen von Was­ser und zur Zer­stö­rung von Haus­rat führen.
  2. Blitz­schlag Ein Blitz­schlag kann erheb­li­che Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten ver­ur­sa­chen, vor allem wenn es zu einem Über­span­nungs­scha­den kommt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt vor den direk­ten Fol­gen eines Blitz­schlags, z. B. wenn der Blitz in Ihr Haus ein­schlägt und Elek­tro­ge­rä­te wie Fern­se­her, Com­pu­ter oder Haus­halts­ge­rä­te beschä­digt. Über­span­nungs­schä­den kön­nen eben­falls ein­ge­schlos­sen sein, soll­ten aber im Ver­trag expli­zit erwähnt werden.

Nicht stan­dard­mä­ßig abge­deck­te Natur­ge­fah­ren (Ele­men­tar­schä­den)

Vie­le Natur­ge­fah­ren, die schwer­wie­gen­de Schä­den an Ihrem Haus­rat ver­ur­sa­chen kön­nen, sind nicht auto­ma­tisch in der regu­lä­ren Haus­rat Ver­si­che­rung ent­hal­ten. Um die­se Risi­ken abzu­de­cken, müs­sen Sie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein abschlie­ßen. Die­se erwei­tert den Schutz Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung um fol­gen­de Naturgefahren:

  1. Über­schwem­mung Schä­den durch Über­schwem­mun­gen oder Stark­re­gen sind in der Basis-Haus­rat­ver­si­che­rung nicht abge­deckt. Wenn Was­ser durch Hoch­was­ser oder star­kes Regen­auf­kom­men in Ihr Haus ein­dringt und Möbel, Böden und per­sön­li­che Gegen­stän­de beschä­digt, schützt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung vor den finan­zi­el­len Fol­gen. Dies gilt auch für Schä­den, die durch Rück­stau ent­ste­hen, wenn Abwas­ser­sys­te­me über­las­tet sind.
  2. Erd­be­ben Erd­be­ben­schä­den sind eben­falls nicht stan­dard­mä­ßig ver­si­chert. In Regio­nen, in denen Erd­be­ben ein höhe­res Risi­ko dar­stel­len, ist der Ein­schluss die­ses Schut­zes beson­ders wich­tig. Erd­be­ben kön­nen gra­vie­ren­de Schä­den am Gebäu­de und Haus­rat ver­ur­sa­chen, und eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung deckt sol­che Sze­na­ri­en ab.
  3. Erd­rutsch und Erd­fall Schä­den durch Erd­rut­sche oder Erd­fäl­le – das heißt, wenn der Boden plötz­lich nach­gibt oder abrutscht – sind eben­falls nicht in der nor­ma­len Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung deckt auch die­se Risi­ken und bie­tet Schutz, falls Erd­rut­sche Möbel oder ande­re Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de zerstören.
  4. Lawi­nen Wer in ber­gi­gen Regio­nen wohnt, kann durch Lawi­nen­ab­gän­ge betrof­fen sein. Die­se sel­te­ne, aber poten­zi­ell sehr zer­stö­re­ri­sche Natur­ge­fahr wird durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgesichert.
  5. Vul­kan­aus­brü­che Auch wenn Vul­kan­aus­brü­che in Deutsch­land sehr sel­ten sind, kön­nen sie in ande­ren Län­dern eine rea­le Gefahr dar­stel­len. Falls Sie in einer ent­spre­chen­den Regi­on woh­nen oder regel­mä­ßig dort­hin rei­sen, bie­tet die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung Schutz vor Schä­den durch Asche oder Lavaströme.

Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Zusatz­schutz für extre­me Wetterereignisse

Um die­se Natur­ge­fah­ren abzu­de­cken, ist der Abschluss einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung not­wen­dig. Die­se kann als zusätz­li­cher Bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung hin­zu­ge­fügt wer­den. Beson­ders in Zei­ten von zuneh­mend extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen wie Stark­re­gen und Über­schwem­mun­gen wird die­se Erwei­te­rung immer wichtiger.

Wie kann ich mich vor Natur­ge­fah­ren schützen?

  1. Prü­fung der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen Über­prü­fen Sie Ihren aktu­el­len Ver­si­che­rungs­ver­trag, um sicher­zu­stel­len, wel­che Natur­ge­fah­ren bereits abge­deckt sind und ob eine Erwei­te­rung durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung not­wen­dig ist. Ach­ten Sie dar­auf, ob Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­schlag und Schä­den durch Über­schwem­mung bereits inklu­diert sind.
  2. Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die bes­ten Tari­fe für eine umfas­sen­de Absi­che­rung gegen Natur­ge­fah­ren zu fin­den. Dabei kön­nen Sie auch prü­fen, ob der Ele­men­tar­schutz als Zusatz­bau­stein leicht hin­zu­ge­fügt wer­den kann und wie hoch die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten dafür sind.
  3. Schutz­maß­nah­men ergrei­fen Neben einer guten Ver­si­che­rung kön­nen Sie zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men ergrei­fen, um Schä­den zu mini­mie­ren, wie zum Bei­spiel den Ein­bau von Rück­stau­ven­ti­len, die regel­mä­ßi­ge Wartung der Dach­rin­nen oder die Instal­la­ti­on von Überspannungsschutzgeräten.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt stan­dard­mä­ßig Schä­den durch Natur­ge­fah­ren wie Sturm, Hagel und Blitz­schlag ab. Für den Schutz vor schwer­wie­gen­de­ren Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder Erd­rut­schen ist jedoch eine zusätz­li­che Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Haus­rat Ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­schutz zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten effi­zi­ent zu gestal­ten. So sind Sie umfas­send gegen alle mög­li­chen Natur­ge­fah­ren abgesichert.

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