Welche Naturgefahren sind in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor einer Vielzahl von Gefahren, die das Gebäude beschädigen oder zerstören können. Standardmäßig deckt die Wohngebäudeversicherung in der Regel bestimmte Naturgefahren wie Sturm und Hagel ab. Weitere Naturgefahren, die schwerwiegendere Schäden verursachen können, sind oft nicht im Basisschutz enthalten, können aber durch Zusatzbausteine wie eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden.
Standardmäßig abgedeckte Naturgefahren
- Sturm: Schäden durch Stürme ab einer Windstärke von 8 (ab ca. 62 km/h) sind in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig abgedeckt. Dazu gehören Schäden durch abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden oder durch herumfliegende Gegenstände, die das Gebäude treffen.
- Hagel: Hagelschäden zählen ebenfalls zu den standardmäßig abgedeckten Naturgefahren. Schäden an Dächern, Fenstern oder Fassaden, die durch Hagelschlag entstehen, werden von der Gebäudeversicherung übernommen.
Elementarschadenversicherung: Zusatzschutz für weitere Naturgefahren
Zusätzlich zu den standardmäßigen Gefahren wie Sturm und Hagel kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt weitere, oft gravierendere Naturgefahren ab, die in bestimmten Regionen ein hohes Risiko darstellen. Dazu gehören:
- Überschwemmungen und Hochwasser: Schäden durch Überschwemmungen, die infolge von starkem Regen oder über die Ufer tretende Gewässer entstehen, sind nur durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch eindringendes Wasser entstehen, beispielsweise im Keller oder an den Fundamenten des Gebäudes.
- Erdrutsch und Erdsenkung: Erdrutsche und Erdsenkungen, die das Gebäude beschädigen oder zum Einsturz bringen können, sind ebenfalls Teil der Elementarschadenversicherung. Besonders in hügeligen oder bergigen Regionen stellt dies eine wichtige Ergänzung dar.
- Erdbeben: Auch wenn Erdbeben in Deutschland relativ selten sind, können sie in bestimmten Regionen Schäden verursachen. Die Elementarschadenversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes nach einem Erdbeben.
- Lawinen und Schneedruck: In Gebieten mit viel Schnee, vor allem in den Alpen, besteht die Gefahr von Lawinen und Schneedruck. Schneedruck entsteht, wenn schwere Schneemassen auf Dächern lasten und diese beschädigen oder einstürzen lassen. Diese Schäden sind ebenfalls über die Elementarschadenversicherung abgesichert.
- Vulkanausbrüche: Obwohl Vulkanausbrüche in Deutschland äußerst selten sind, können sie in anderen Regionen Europas vorkommen. Schäden durch Vulkanasche oder Lavaströme sind durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt.
- Starkregen und Rückstau: Starkregen kann zu erheblichen Schäden führen, besonders wenn das Wasser nicht abfließen kann und in das Gebäude eindringt. Ein Rückstau tritt auf, wenn die Kanalisation überlastet ist und Abwasser in das Gebäude zurückdrückt. Diese Schäden sind ebenfalls durch die Elementarschadenversicherung abgesichert.
Was ist nicht abgedeckt?
Obwohl die Elementarschadenversicherung viele Naturgefahren abdeckt, gibt es einige Risiken, die nicht immer automatisch eingeschlossen sind. Dazu gehören:
- Schäden durch stehendes Grundwasser: Diese Schäden gelten oft als Instandhaltungsproblem und werden nicht von der Versicherung übernommen.
- Schäden durch Vernachlässigung oder mangelnde Wartung: Wenn Schäden durch mangelhafte Instandhaltung des Gebäudes verursacht werden, wird die Versicherung in der Regel nicht zahlen.
Wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Eine Elementarschadenversicherung ist besonders sinnvoll in Regionen, die als Risikogebiete für bestimmte Naturgefahren gelten. In Hochwassergebieten, Gebirgsregionen oder Erdbebenzonen kann dieser zusätzliche Versicherungsschutz entscheidend sein, um hohe Kosten im Schadensfall zu vermeiden.
Ein Beispiel sind die ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Starkregen), die die Hochwassergefahr in verschiedenen Gebieten einstufen. In besonders gefährdeten Zonen kann der Abschluss einer Elementarschadenversicherung dringend empfohlen werden.
Fazit: Welche Naturgefahren sind in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung deckt standardmäßig Naturgefahren wie Sturm und Hagel ab. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben und Lawinen sind nur durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert, die als Zusatzbaustein hinzugefügt werden kann. Hausbesitzer in risikoreichen Regionen sollten diesen Zusatzschutz in Erwägung ziehen, um sich umfassend gegen die Folgen von Naturkatastrophen abzusichern. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den besten Tarif mit passendem Elementarschutz zu finden.