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Wel­che Natur­ge­fah­ren sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt?

Wel­che Natur­ge­fah­ren sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Haus­be­sit­zer vor einer Viel­zahl von Gefah­ren, die das Gebäu­de beschä­di­gen oder zer­stö­ren kön­nen. Stan­dard­mä­ßig deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel bestimm­te Natur­ge­fah­ren wie Sturm und Hagel ab. Wei­te­re Natur­ge­fah­ren, die schwer­wie­gen­de­re Schä­den ver­ur­sa­chen kön­nen, sind oft nicht im Basis­schutz ent­hal­ten, kön­nen aber durch Zusatz­bau­stei­ne wie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.

Stan­dard­mä­ßig abge­deck­te Naturgefahren

  1. Sturm: Schä­den durch Stür­me ab einer Wind­stär­ke von 8 (ab ca. 62 km/h) sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung stan­dard­mä­ßig abge­deckt. Dazu gehö­ren Schä­den durch abge­deck­te Dächer, beschä­dig­te Fas­sa­den oder durch her­um­flie­gen­de Gegen­stän­de, die das Gebäu­de treffen.
  2. Hagel: Hagel­schä­den zäh­len eben­falls zu den stan­dard­mä­ßig abge­deck­ten Natur­ge­fah­ren. Schä­den an Dächern, Fens­tern oder Fas­sa­den, die durch Hagel­schlag ent­ste­hen, wer­den von der Gebäu­de­ver­si­che­rung übernommen.

Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Zusatz­schutz für wei­te­re Naturgefahren

Zusätz­lich zu den stan­dard­mä­ßi­gen Gefah­ren wie Sturm und Hagel kann eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Die­se deckt wei­te­re, oft gra­vie­ren­de­re Natur­ge­fah­ren ab, die in bestimm­ten Regio­nen ein hohes Risi­ko dar­stel­len. Dazu gehören:

  1. Über­schwem­mun­gen und Hoch­was­ser: Schä­den durch Über­schwem­mun­gen, die infol­ge von star­kem Regen oder über die Ufer tre­ten­de Gewäs­ser ent­ste­hen, sind nur durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die durch ein­drin­gen­des Was­ser ent­ste­hen, bei­spiels­wei­se im Kel­ler oder an den Fun­da­men­ten des Gebäudes.
  2. Erd­rutsch und Erd­sen­kung: Erd­rut­sche und Erd­sen­kun­gen, die das Gebäu­de beschä­di­gen oder zum Ein­sturz brin­gen kön­nen, sind eben­falls Teil der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung. Beson­ders in hüge­li­gen oder ber­gi­gen Regio­nen stellt dies eine wich­ti­ge Ergän­zung dar.
  3. Erd­be­ben: Auch wenn Erd­be­ben in Deutsch­land rela­tiv sel­ten sind, kön­nen sie in bestimm­ten Regio­nen Schä­den ver­ur­sa­chen. Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Wie­der­auf­bau des Gebäu­des nach einem Erdbeben.
  4. Lawi­nen und Schnee­druck: In Gebie­ten mit viel Schnee, vor allem in den Alpen, besteht die Gefahr von Lawi­nen und Schnee­druck. Schnee­druck ent­steht, wenn schwe­re Schnee­mas­sen auf Dächern las­ten und die­se beschä­di­gen oder ein­stür­zen las­sen. Die­se Schä­den sind eben­falls über die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgesichert.
  5. Vul­kan­aus­brü­che: Obwohl Vul­kan­aus­brü­che in Deutsch­land äußerst sel­ten sind, kön­nen sie in ande­ren Regio­nen Euro­pas vor­kom­men. Schä­den durch Vul­kan­asche oder Lava­strö­me sind durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgedeckt.
  6. Stark­re­gen und Rück­stau: Stark­re­gen kann zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren, beson­ders wenn das Was­ser nicht abflie­ßen kann und in das Gebäu­de ein­dringt. Ein Rück­stau tritt auf, wenn die Kana­li­sa­ti­on über­las­tet ist und Abwas­ser in das Gebäu­de zurück­drückt. Die­se Schä­den sind eben­falls durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgesichert.

Was ist nicht abgedeckt?

Obwohl die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung vie­le Natur­ge­fah­ren abdeckt, gibt es eini­ge Risi­ken, die nicht immer auto­ma­tisch ein­ge­schlos­sen sind. Dazu gehören:

  • Schä­den durch ste­hen­des Grund­was­ser: Die­se Schä­den gel­ten oft als Instand­hal­tungs­pro­blem und wer­den nicht von der Ver­si­che­rung übernommen.
  • Schä­den durch Ver­nach­läs­si­gung oder man­geln­de Wartung: Wenn Schä­den durch man­gel­haf­te Instand­hal­tung des Gebäu­des ver­ur­sacht wer­den, wird die Ver­si­che­rung in der Regel nicht zahlen.

Wann ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll in Regio­nen, die als Risi­ko­ge­bie­te für bestimm­te Natur­ge­fah­ren gel­ten. In Hoch­was­ser­ge­bie­ten, Gebirgs­re­gio­nen oder Erd­be­ben­zo­nen kann die­ser zusätz­li­che Ver­si­che­rungs­schutz ent­schei­dend sein, um hohe Kos­ten im Scha­dens­fall zu vermeiden.

Ein Bei­spiel sind die ZÜRS-Zonen (Zonie­rungs­sys­tem für Über­schwem­mungs­ri­si­ko und Stark­re­gen), die die Hoch­was­ser­ge­fahr in ver­schie­de­nen Gebie­ten ein­stu­fen. In beson­ders gefähr­de­ten Zonen kann der Abschluss einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung drin­gend emp­foh­len werden.

Fazit: Wel­che Natur­ge­fah­ren sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt stan­dard­mä­ßig Natur­ge­fah­ren wie Sturm und Hagel ab. Wei­te­re Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche, Erd­be­ben und Lawi­nen sind nur durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­si­chert, die als Zusatz­bau­stein hin­zu­ge­fügt wer­den kann. Haus­be­sit­zer in risi­ko­rei­chen Regio­nen soll­ten die­sen Zusatz­schutz in Erwä­gung zie­hen, um sich umfas­send gegen die Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen abzu­si­chern. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den bes­ten Tarif mit pas­sen­dem Ele­men­tar­schutz zu finden.

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