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Wel­che Pro­gres­si­on ist bei Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine pau­scha­le Aus­sa­ge dar­über, wel­che Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung die bes­te ist, lässt sich nicht sagen.

Mit einer ver­ein­bar­ten Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung erhal­ten Sie im Scha­dens­fall ein Viel­fa­ches von der ver­ein­bar­ten Grund-Inva­li­di­täts­sum­me aus­be­zahlt. Die aus­zu­zah­len­de Sum­me erhöht sich gemäß der gewähl­ten Pro­gres­si­on schritt­wei­se ab einem Inva­li­di­täts­grad von ca. 25%.

Bei­spiel:

Sie haben eine Grund-Inva­li­di­täts­sum­me von EUR 100.000 ver­ein­bart und eine Pro­gres­si­on von 350%.

Bei einer Voll­in­va­li­di­tät wür­den Sie ohne eine ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on eine Sum­me von EUR 100.000 aus­be­zahlt bekom­men. Mit der Pro­gres­si­on von 350% erhal­ten Sie als Voll­in­va­li­de statt­des­sen eine Gesamt­sum­me in Höhe von EUR 350.000.

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