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Wel­che recht­li­chen Pflich­ten habe ich gegen­über dem Geschädigten?

Wenn du einen Scha­den ver­ur­sacht hast, hast du als Schä­di­ger gegen­über dem Geschä­dig­ten bestimm­te recht­li­che Pflich­ten, die du ein­hal­ten musst. Die­se Pflich­ten sol­len sicher­stel­len, dass der Geschä­dig­te für den ent­stan­de­nen Scha­den ange­mes­sen ent­schä­digt wird und der Scha­den­fall kor­rekt abge­wi­ckelt wer­den kann. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­stützt dich in der Regel bei der Erfül­lung die­ser Pflich­ten, aber es ist wich­tig, dass du dei­ne Ver­ant­wor­tung ver­stehst und ent­spre­chend handelst.

Hier sind die recht­li­chen Pflich­ten im Schadensfall:

1. Scha­dens­er­satz­pflicht

  • Gemäß § 823 BGB (Bür­ger­li­ches Gesetz­buch) bist du dazu ver­pflich­tet, Scha­dens­er­satz zu leis­ten, wenn du einem ande­ren durch Ver­schul­den (Vor­satz oder Fahr­läs­sig­keit) einen Sach­scha­den oder Per­so­nen­scha­den zufügst. Das bedeu­tet, dass du den Wert des Scha­dens erset­zen musst, der durch dein Ver­hal­ten ent­stan­den ist.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst ver­se­hent­lich einen Krat­zer an einem Auto. Du bist ver­pflich­tet, für die Repa­ra­tur des Krat­zers aufzukommen.

2. Mit­tei­lungs­pflicht

  • Du bist ver­pflich­tet, den Scha­den unver­züg­lich dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu mel­den, damit die­se den Scha­den prü­fen und regu­lie­ren kann. Ver­zö­ge­run­gen oder das Ver­schwei­gen eines Scha­dens kön­nen zu Pro­ble­men bei der Scha­den­ab­wick­lung führen.
  • Tipp: Mel­de den Scha­den mög­lichst zeit­nah, um unnö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen bei der Regu­lie­rung zu vermeiden.

3. Pflicht zur Schadensminderung

  • Du bist ver­pflich­tet, den Scha­den so gering wie mög­lich zu hal­ten. Das bedeu­tet, dass du alle zumut­ba­ren Maß­nah­men ergrei­fen musst, um eine Ver­schlim­me­rung des Scha­dens zu ver­hin­dern. Soll­te der Scha­den durch Untä­tig­keit oder Nach­läs­sig­keit grö­ßer wer­den, könn­te dei­ne Ver­si­che­rung die Zah­lung kür­zen oder verweigern.
  • Bei­spiel: Wenn durch ein Miss­ge­schick ein Was­ser­scha­den ent­steht, soll­test du sofort Maß­nah­men ergrei­fen, um den Was­ser­fluss zu stop­pen und den Scha­den zu begren­zen, etwa durch das Absper­ren des Wasseranschlusses.

4. Aner­ken­nung der Haftung

  • Du soll­test nicht eigen­stän­dig und ohne Rück­spra­che mit dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine Schuld aner­ken­nen oder dem Geschä­dig­ten eine direk­te Ent­schä­di­gung anbie­ten. Über­las­se es dei­ner Ver­si­che­rung, den Sach­ver­halt zu prü­fen und die Haf­tung zu klä­ren. Die Ver­si­che­rung wird dann ent­schei­den, ob der Scha­den berech­tigt ist und wie hoch die Ent­schä­di­gung ausfällt.
  • Tipp: Gib gegen­über dem Geschä­dig­ten kei­ne Schuld­an­er­kennt­nis­se ab, bevor du den Fall mit der Ver­si­che­rung geklärt hast.

5. Bereit­stel­lung von Informationen

  • Du bist ver­pflich­tet, der Ver­si­che­rung und gege­be­nen­falls auch dem Geschä­dig­ten alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, die zur Klä­rung des Scha­dens­falls benö­tigt wer­den. Dazu gehören: 
    • Eine detail­lier­te Beschrei­bung des Vorfalls
    • Fotos oder Vide­os des Schadens
    • Zeu­gen­aus­sa­gen, falls vorhanden
  • Tipp: Hal­te alle rele­van­ten Doku­men­te und Bewei­se bereit, um den Scha­den­fall zu belegen.

6. Zusam­men­ar­beit mit der Versicherung

  • Es ist dei­ne Pflicht, mit dei­ner Ver­si­che­rung zu koope­rie­ren und alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len, damit der Scha­dens­fall zügig abge­wi­ckelt wer­den kann. Dazu gehört auch, dass du auf Nach­fra­gen der Ver­si­che­rung schnell reagierst und even­tu­el­le Fra­ge­bö­gen aus­füllst oder zusätz­li­che Doku­men­te einreichst.
  • Tipp: Hal­te regel­mä­ßig Kon­takt zur Ver­si­che­rung, um sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den­fall rei­bungs­los bear­bei­tet wird.

7. Wahr­heits­ge­mä­ße Angaben

  • Du bist ver­pflich­tet, gegen­über dem Geschä­dig­ten und der Ver­si­che­rung wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben zum Scha­dens­her­gang zu machen. Unrich­ti­ge oder fal­sche Anga­ben kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung die Leis­tung ver­wei­gert oder der Scha­den­fall unnö­tig kom­pli­ziert wird.
  • Tipp: Sei in dei­ner Scha­dens­mel­dung und in der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Geschä­dig­ten stets ehr­lich und transparent.

8. Infor­ma­ti­on des Geschädigten

  • Es ist rat­sam, den Geschä­dig­ten dar­über zu infor­mie­ren, dass du den Scha­den an dei­ne Ver­si­che­rung gemel­det hast und dass die Ver­si­che­rung die Scha­den­re­gu­lie­rung über­neh­men wird. Dies kann Miss­ver­ständ­nis­se ver­mei­den und dem Geschä­dig­ten Sicher­heit geben, dass er für den ent­stan­de­nen Scha­den ent­schä­digt wird.
  • Tipp: Infor­mie­re den Geschä­dig­ten schrift­lich oder münd­lich über den Stand der Scha­dens­re­gu­lie­rung, um Klar­heit zu schaffen.

9. Pflicht zur Beglei­chung von Schadensersatzansprüchen

  • Wenn die Ver­si­che­rung den Scha­den als berech­tigt aner­kennt, bist du ver­pflich­tet, den Scha­den­er­satz zu leis­ten. In den meis­ten Fäl­len über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Zah­lung direkt an den Geschä­dig­ten, sodass du kei­ne finan­zi­el­len Belas­tun­gen trägst.
  • Tipp: Ach­te dar­auf, dass der Geschä­dig­te den Scha­den­er­satz schnell erhält, sobald die Ver­si­che­rung den Scha­den aner­kannt hat.

Fazit

Als Schä­di­ger hast du bestimm­te recht­li­che Pflich­ten gegen­über dem Geschä­dig­ten, die sicher­stel­len, dass der Scha­den kor­rekt und schnell regu­liert wird. Die­se Pflich­ten umfas­sen die Scha­dens­er­satz­pflicht, die Scha­dens­min­de­rung sowie die Koope­ra­ti­on mit dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Es ist wich­tig, den Scha­den zeit­nah zu mel­den, kei­ne Schuld­an­er­kennt­nis­se ohne Rück­spra­che abzu­ge­ben und den Geschä­dig­ten zu infor­mie­ren. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die dich bei der Erfül­lung die­ser Pflich­ten opti­mal unterstützt.

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