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Wel­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung bei Behandlungsfehler?

Bei mög­li­chen Behand­lungs­feh­lern, soll­te Sie zunächst immer der Kran­ken­ver­si­che­rer unterstützen.

Als gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ter haben Sie die Mög­lich­keit über Ihre gesetz­li­che Kran­ken­kas­se den medi­zi­ni­schen Dienst (MDK) beauf­tra­gen zu las­sen, um eine ent­spre­chen­des Gut­ach­ten zu erstellen.

Im Rah­men der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung wer­den die Kos­ten in einem Streit­fall bei einem Behand­lungs­feh­ler im soge­nann­ten Pri­vat­rechts­schutz (§ 25 ARB) über­nom­men. Es wer­den sowohl die Kos­ten eines Anwalts als auch die Gerichts­kos­ten und even­tu­ell anfal­len­de Kos­ten für Gut­ach­ter übernommen.

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