Bei möglichen Behandlungsfehlern, sollte Sie zunächst immer der Krankenversicherer unterstützen.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Möglichkeit über Ihre gesetzliche Krankenkasse den medizinischen Dienst (MDK) beauftragen zu lassen, um eine entsprechendes Gutachten zu erstellen.
Im Rahmen der privaten Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in einem Streitfall bei einem Behandlungsfehler im sogenannten Privatrechtsschutz (§ 25 ARB) übernommen. Es werden sowohl die Kosten eines Anwalts als auch die Gerichtskosten und eventuell anfallende Kosten für Gutachter übernommen.