In der Regel sind alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Bau/Umbau/Sanierung in der normalen Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Nur wenige Rechtsschutzversicherer wie z.B. Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung oder die ARAG Rechtsschutzversicherung bieten überhaupt einen eigenständigen Bauherren-Rechtsschutz an.