Der Sozialrechtsschutz übernimmt man im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten der Verteidigung bzw. Unterstützung bei Prozessen mit Sozialversicherungsträgern, wie z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft.
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