Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei einer Scheidung lediglich die Kosten einer Erstberatung.
Damit Ihre Rechtsschutzversicherung auch im Falle einer Scheidung zahlt, muss der sogenannte Ehe-Rechtsschutz in den Rechtsschutzvertrag mit eingeschlossen werden.
Zu empfehlen ist hier u.a. der Anbieter ARAG Rechtsschutzversicherung.