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Wel­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung zahlt bei Scheidung?

Die meis­ten Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen über­neh­men bei einer Schei­dung ledig­lich die Kos­ten einer Erst­be­ra­tung.

Damit Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung auch im Fal­le einer Schei­dung zahlt, muss der soge­nann­te Ehe-Rechts­schutz in den Rechts­schutz­ver­trag mit ein­ge­schlos­sen werden.

Zu emp­feh­len ist hier u.a. der Anbie­ter ARAG Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

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