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Welche Rechtsschutzversicherung zahlt bei Straftaten?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Rechtsschutzversicherungen zahlen grundsätzlich nicht bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Eine zentrale Ausnahme bildet der Verkehrs-Rechtsschutz, der auch Vorsatzdelikte im Straßenverkehr abdeckt. Fahrlässige Straftaten sind in Standard-Tarifen meist versichert, sofern später keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.

Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen zah­len grund­sätz­lich nicht bei vor­sätz­lich began­ge­nen Straf­ta­ten. Eine zen­tra­le Aus­nah­me bil­det der Ver­kehrs-Rechts­schutz, der auch Vor­satz­de­lik­te im Stra­ßen­ver­kehr abdeckt. Fahr­läs­si­ge Straf­ta­ten sind in Stan­dard-Tari­fen meist ver­si­chert, sofern spä­ter kei­ne Ver­ur­tei­lung wegen Vor­satz erfolgt.

Fahr­läs­si­ge Straf­ta­ten: Was die Ver­si­che­rung übernimmt

Die meis­ten Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen decken fahr­läs­sig began­ge­ne Straf­ta­ten ab. Dazu gehö­ren fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung, fahr­läs­si­ge Brand­stif­tung oder fahr­läs­si­ge Tötung. Der Ver­si­che­rer trägt Anwalts­kos­ten, Gerichts­ge­büh­ren und wei­te­re Verfahrenskosten.

Eine kri­ti­sche Bedin­gung ist jedoch die Regress-Klau­sel: Spricht das Gericht spä­ter eine Ver­ur­tei­lung wegen Vor­satz aus, kann die Ver­si­che­rung bereits bezahl­te Leis­tun­gen zurück­for­dern. Dies betrifft ins­be­son­de­re Fäl­le, in denen anfangs unklar war, ob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Han­deln vorlag.

Bei rei­nen Vor­satz­ta­ten wie Dieb­stahl, Betrug oder vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung ent­fällt der Schutz kom­plett. Ver­si­che­rer begrün­den dies damit, dass bewusst began­ge­ne Straf­ta­ten gegen ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Grund­prin­zi­pi­en ver­sto­ßen und nicht ver­si­cher­bar sind.

Ver­kehrs-Rechts­schutz: Die brei­te Ausnahme

Der Ver­kehrs-Rechts­schutz ist die wich­tigs­te Aus­nah­me und bie­tet deut­lich bes­se­re Abde­ckung. Er zahlt sowohl bei fahr­läs­si­gen als auch bei vor­sätz­li­chen Verkehrsdelikten:

  • Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss (Trun­ken­heit im Straßenverkehr)
  • Unfall­flucht und Hit-and-Run-Vorfälle
  • Fah­ren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefähr­den­des Über­ho­len und Raserdelikte
  • Ver­stoß gegen Ver­kehrs­re­geln mit Strafcharakter

Die­se groß­zü­gi­ge­re Rege­lung exis­tiert, weil Ver­kehrs­straf­ta­ten häu­fig sind und Ver­si­che­rer hier ein plan­ba­res Risi­ko kal­ku­lie­ren kön­nen. Auch hier gilt: Regress ist mög­lich, betrifft aber pri­mär Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, nicht die rei­nen Verteidigungskosten.

Straf-Rechts­schutz-Bau­stein für umfas­sen­den Schutz

Wer sich auch bei vor­sätz­lich began­ge­nen Straf­ta­ten außer­halb des Stra­ßen­ver­kehrs absi­chern möch­te, benö­tigt einen zusätz­li­chen Straf-Rechts­schutz-Bau­stein. Die­ser spe­zia­li­sier­te Schutz übernimmt:

  • Anwalts­kos­ten für straf­recht­li­che Verteidigung
  • Gerichts­ge­büh­ren und Verfahrenskosten
  • Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten bei aus­wärts gele­ge­nen Verhandlungen
  • Dol­met­scher­ge­büh­ren und Übersetzungskosten
  • Kos­ten für Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten und foren­si­sche Analysen

Die Prä­mi­en lie­gen je nach Ver­si­che­rer und Tarif­um­fang bei ca. 60–180 Euro jähr­lich zusätz­lich. Man­che Anbie­ter inte­grie­ren die­sen Bau­stein auch kos­ten­güns­tig in Premium-Pakete.

Check­lis­te: Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung finden

  • Leis­tungs­de­tails ver­glei­chen: Ach­ten Sie auf unter­schied­li­che Aus­schluss­klau­seln und Regress-Regelungen
  • Ver­kehrs-Rechts­schutz prio­ri­sie­ren: Beson­ders wich­tig für regel­mä­ßi­ge Autofahrer
  • Straf-Rechts­schutz-Opti­on wäh­len: Kos­tet rela­tiv wenig, bie­tet aber maxi­ma­le Absicherung
  • Ver­si­che­rer aktiv ver­glei­chen: Die Leis­tungs­un­ter­schie­de sind erheblich
  • Sofor­ti­ge Mel­dung: Infor­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung unver­züg­lich über Straf­er­mitt­lun­gen – Ver­spä­tung führt zu Leistungsausfall
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen stu­die­ren: Prü­fen Sie, ob es Baga­tell­gren­zen oder War­te­zei­ten gibt

Ein guter Rechts­schutz ist nicht nur bei ernst­haf­ten Straf­ta­ten wich­tig, son­dern auch bei Ver­kehrs­de­lik­ten essen­ti­ell. Die Kom­bi­na­ti­on aus Stan­dard-Rechts­schutz, Ver­kehrs-Rechts­schutz und optio­nal Straf-Rechts­schutz bie­tet opti­ma­len Schutz mit kal­ku­lier­ba­ren Kosten.

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