Üblicherweise entfällt der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung, wenn wegen einer Straftat gegen die versicherte Person ermittelt wird, und die Straftat in der Regel auch nur vorsätzlich und nicht fahrlässig begangen worden sein kann.
Wird der versicherten Person eine fahrlässig begangene Straftat vorgeworfen, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung, so übernimmt der Rechtsschutzversicherer üblicherweise zunächst die Kosten. Sollte es aber zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommen, so wird der Rechtsschutzversicherer die Kosten wieder zurückfordern.
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts übernimmt die Rechtsschutzversicherung üblicherweise im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutz, die Kosten bei fahrlässigen und vorsätzlichen Delikten. Dies können sein Straftaten wie z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr oder Unfallflucht.
Sollte die versicherte Person jedoch später wegen Vorsatz durch das Gericht verurteilt werden, so fordert der Rechtsschutzversicherer die bereits bezahlten Kosten vom Versicherungsnehmer zurück.
Ein spezieller Straf-Rechtsschutz, welcher als zusätzlicher Baustein zu Ihrer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, sichert Sie auch bei dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Tat ab.
Hierzu übernimmt der Strafrechtsschutz u.a. folgende Kosten:
- Anwaltskosten
- Verfahrenskosten
- Reise- und Dolmetscherkosten