Die Rechtsschutzversicherung für Selbständige bietet umfassenden Schutz vor vielen rechtlichen Risiken, die im beruflichen Kontext auftreten können. Allerdings gibt es auch einige Ausschlüsse, bei denen die Versicherung nicht greift. Diese Ausschlüsse variieren je nach Versicherer und Tarif, betreffen jedoch in der Regel bestimmte Rechtsbereiche oder Umstände, die von der Versicherung bewusst ausgeschlossen werden.
Hier sind die wichtigsten Risiken, die typischerweise nicht von der Rechtsschutzversicherung für Selbständige abgedeckt werden:
1. Vorsätzliche Rechtsverstöße
Ein häufig ausgeschlossener Bereich sind vorsätzliche Rechtsverstöße. Das bedeutet, dass die Versicherung keine Kosten übernimmt, wenn dir vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird, etwa bei Betrug, vorsätzlicher Vertragsverletzung oder Steuerhinterziehung.
Was ist nicht abgedeckt?
- Vorsätzliche Straftaten: Die Versicherung greift nicht, wenn dir eine vorsätzliche Straftat, wie z.B. Betrug oder Diebstahl, nachgewiesen wird.
- Vorsätzliche Vertragsverletzungen: Wenn du absichtlich gegen einen Vertrag verstößt, übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten.
Ausnahme:
- In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Verteidigungskosten, bis der Vorsatz eindeutig nachgewiesen ist. Sobald das vorsätzliche Handeln jedoch gerichtlich festgestellt wird, entfällt der Versicherungsschutz.
Beispiel:
- Dir wird vorgeworfen, wissentlich falsche Angaben in einem Vertrag gemacht zu haben. Wenn sich herausstellt, dass du dies vorsätzlich getan hast, greift die Versicherung nicht.
2. Alte oder laufende Rechtsstreitigkeiten
Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Versicherung begonnen haben oder bei denen absehbar ist, dass es zu einem Konflikt kommt, sind in der Regel nicht versichert. Der Zweck der Rechtsschutzversicherung ist es, zukünftige Risiken abzudecken, nicht bereits bestehende oder absehbare Konflikte.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bereits laufende Verfahren: Wenn ein Rechtsstreit bereits vor dem Abschluss der Versicherung begonnen hat, greift der Versicherungsschutz nicht.
- Absehbare Streitigkeiten: Auch wenn der Konflikt absehbar ist, z.B. ein Kunde hat bereits angedeutet, rechtliche Schritte einzuleiten, deckt die Versicherung diesen Fall nicht ab.
Beispiel:
- Ein Kunde kündigt an, dich wegen eines Vertragsstreits zu verklagen, und du schließt daraufhin eine Rechtsschutzversicherung ab. Da der Konflikt absehbar war, greift die Versicherung in diesem Fall nicht.
3. Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Viele Rechtsschutzversicherungen für Selbständige schließen Patentrecht, Markenrecht und Urheberrecht aus. Wenn du beispielsweise eine Erfindung patentieren lassen möchtest oder in einen Rechtsstreit über die Verletzung eines Patents verwickelt bist, musst du eine spezielle Patentrechtsschutzversicherung abschließen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Patentstreitigkeiten: Streitigkeiten um Patente, Marken oder Designschutz fallen oft nicht unter den allgemeinen Rechtsschutz.
- Urheberrechtsverletzungen: Auch Auseinandersetzungen um Urheberrechte sind häufig nicht abgedeckt, es sei denn, es gibt eine spezifische Erweiterung der Police.
Beispiel:
- Du bist als IT-Unternehmer tätig und entwickelst eine neue Software, die patentiert wird. Ein Konkurrent nutzt Teile des Codes, und du möchtest dagegen vorgehen. In diesem Fall ist oft eine spezielle Patentrechtsschutzversicherung erforderlich.
4. Forderungsausfall und Insolvenzverfahren
Die Rechtsschutzversicherung für Selbständige deckt in der Regel keine Forderungsausfälle oder Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Unternehmens ab. Forderungsausfallversicherungen und Insolvenzanwälte müssen separat abgesichert werden.
Was ist nicht abgedeckt?
- Forderungsausfälle: Offene Forderungen, die nicht beglichen werden, und die Kosten für Inkassoverfahren sind meist nicht Bestandteil der Standard-Rechtsschutzversicherung.
- Insolvenzverfahren: Die Kosten eines Insolvenzverfahrens oder die Verteidigung in einem Insolvenzfall sind in der Regel nicht abgedeckt.
Beispiel:
- Ein Kunde zahlt eine größere Rechnung nicht, und du möchtest den Betrag eintreiben. Eine Forderungsausfallversicherung wäre hier notwendig, da die Rechtsschutzversicherung in der Regel nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über Forderungen greift, nicht jedoch bei Zahlungsausfällen selbst.
5. Vertragsstrafen, Bußgelder und Ordnungsgelder
Auch wenn die Rechtsschutzversicherung dich in Vertragsstreitigkeiten unterstützt, sind Vertragsstrafen, die aufgrund eines Verstoßes gegen Vertragsbedingungen verhängt werden, sowie Bußgelder und Ordnungsgelder von der Deckung ausgeschlossen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Vertragsstrafen: Strafen, die aufgrund der Nichteinhaltung von Verträgen verhängt werden, sind nicht abgedeckt.
- Bußgelder und Ordnungsgelder: Wenn du gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und ein Bußgeld auferlegt wird, übernimmt die Versicherung dieses nicht.
Beispiel:
- Du wirst aufgrund eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften mit einem Bußgeld belegt. Die Kosten des Bußgelds musst du selbst tragen, da die Versicherung nur die Verteidigungskosten abdecken kann.
6. Steuerstrafrecht und vorsätzliche Steuerhinterziehung
Zwar bietet die Rechtsschutzversicherung für Selbständige häufig Steuerrechtsschutz, jedoch ist das Steuerstrafrecht, insbesondere bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung, oft ausgeschlossen. Wenn dir vorsätzliche Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten für die Verteidigung.
Was ist nicht abgedeckt?
- Vorsätzliche Steuerhinterziehung: Die Versicherung übernimmt keine Kosten, wenn dir vorsätzliche Steuerhinterziehung vorgeworfen wird und sich dieser Vorwurf als berechtigt herausstellt.
- Zollrechtliche Streitigkeiten: Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Zöllen und Einfuhrbestimmungen sind oft ebenfalls nicht abgedeckt.
Beispiel:
- Das Finanzamt beschuldigt dich der vorsätzlichen Steuerhinterziehung. Wenn der Vorwurf zutrifft, übernimmt die Versicherung nicht die Kosten für deine Verteidigung.
7. Baurechtliche Streitigkeiten
Baurechtliche Streitigkeiten, insbesondere bei großen Bauvorhaben, sind in vielen Rechtsschutzversicherungen für Selbständige ausgeschlossen. Unternehmen in der Bau- und Immobilienbranche müssen in der Regel eine spezielle Baurechtsschutzversicherung abschließen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Baurechtliche Streitigkeiten: Konflikte im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Baumängeln oder Bauverträgen sind oft nicht Teil der Standarddeckung.
- Streitigkeiten mit Architekten oder Bauunternehmern: Diese sind häufig ebenfalls ausgeschlossen oder erfordern eine gesonderte Absicherung.
Beispiel:
- Du lässt ein neues Firmengebäude bauen und gerätst in Streit mit dem Bauunternehmen über Baumängel. Die Standard-Rechtsschutzversicherung deckt diesen Fall in der Regel nicht.
8. Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
Interne Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern sind oft von der Deckung ausgeschlossen, da sie als interne Unternehmenskonflikte angesehen werden. Für diese Fälle kann eine spezielle D&O‑Versicherung (Directors and Officers) sinnvoll sein.
Was ist nicht abgedeckt?
- Gesellschafterstreitigkeiten: Konflikte zwischen Gesellschaftern, z.B. über die Geschäftsführung oder die Gewinnverteilung, sind in der Regel nicht abgedeckt.
- Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführern: Diese fallen ebenfalls nicht unter die Standard-Rechtsschutzversicherung.
Beispiel:
- Ein Mitgesellschafter verklagt dich aufgrund eines Streits über die Geschäftsführung. Diese Art von Streitigkeiten ist in der Regel nicht versichert.
Fazit: Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung für Selbständige
Auch wenn die Rechtsschutzversicherung für Selbständige umfassenden Schutz vor vielen rechtlichen Risiken bietet, gibt es bestimmte Ausschlüsse, die du beachten solltest. Dazu gehören vorsätzliche Rechtsverstöße, bereits laufende oder absehbare Streitigkeiten, Patentrecht, Forderungsausfälle, Vertragsstrafen, Bußgelder, Steuerstrafrecht sowie Baurechtliche Auseinandersetzungen und interne Gesellschafterkonflikte. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls spezielle Versicherungen abzuschließen, wenn du in diesen Bereichen tätig bist oder Risiken absichern möchtest.