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Wel­che Risi­ken deckt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge nicht ab?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge bie­tet umfas­sen­den Schutz vor vie­len recht­li­chen Risi­ken, die im beruf­li­chen Kon­text auf­tre­ten kön­nen. Aller­dings gibt es auch eini­ge Aus­schlüs­se, bei denen die Ver­si­che­rung nicht greift. Die­se Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Ver­si­che­rer und Tarif, betref­fen jedoch in der Regel bestimm­te Rechts­be­rei­che oder Umstän­de, die von der Ver­si­che­rung bewusst aus­ge­schlos­sen werden.

Hier sind die wich­tigs­ten Risi­ken, die typi­scher­wei­se nicht von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge abge­deckt werden:

1. Vor­sätz­li­che Rechtsverstöße

Ein häu­fig aus­ge­schlos­se­ner Bereich sind vor­sätz­li­che Rechts­ver­stö­ße. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten über­nimmt, wenn dir vor­sätz­li­ches Han­deln vor­ge­wor­fen wird, etwa bei Betrug, vor­sätz­li­cher Ver­trags­ver­let­zung oder Steuerhinterziehung.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Vor­sätz­li­che Straf­ta­ten: Die Ver­si­che­rung greift nicht, wenn dir eine vor­sätz­li­che Straf­tat, wie z.B. Betrug oder Dieb­stahl, nach­ge­wie­sen wird.
  • Vor­sätz­li­che Ver­trags­ver­let­zun­gen: Wenn du absicht­lich gegen einen Ver­trag ver­stößt, über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel kei­ne Kosten.

Aus­nah­me:

  • In vie­len Fäl­len über­nimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Ver­tei­di­gungs­kos­ten, bis der Vor­satz ein­deu­tig nach­ge­wie­sen ist. Sobald das vor­sätz­li­che Han­deln jedoch gericht­lich fest­ge­stellt wird, ent­fällt der Versicherungsschutz.

Bei­spiel:

  • Dir wird vor­ge­wor­fen, wis­sent­lich fal­sche Anga­ben in einem Ver­trag gemacht zu haben. Wenn sich her­aus­stellt, dass du dies vor­sätz­lich getan hast, greift die Ver­si­che­rung nicht.

2. Alte oder lau­fen­de Rechtsstreitigkeiten

Rechts­strei­tig­kei­ten, die bereits vor Abschluss der Ver­si­che­rung begon­nen haben oder bei denen abseh­bar ist, dass es zu einem Kon­flikt kommt, sind in der Regel nicht ver­si­chert. Der Zweck der Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist es, zukünf­ti­ge Risi­ken abzu­de­cken, nicht bereits bestehen­de oder abseh­ba­re Konflikte.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Bereits lau­fen­de Ver­fah­ren: Wenn ein Rechts­streit bereits vor dem Abschluss der Ver­si­che­rung begon­nen hat, greift der Ver­si­che­rungs­schutz nicht.
  • Abseh­ba­re Strei­tig­kei­ten: Auch wenn der Kon­flikt abseh­bar ist, z.B. ein Kun­de hat bereits ange­deu­tet, recht­li­che Schrit­te ein­zu­lei­ten, deckt die Ver­si­che­rung die­sen Fall nicht ab.

Bei­spiel:

  • Ein Kun­de kün­digt an, dich wegen eines Ver­trags­streits zu ver­kla­gen, und du schließt dar­auf­hin eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab. Da der Kon­flikt abseh­bar war, greift die Ver­si­che­rung in die­sem Fall nicht.

3. Patent­recht und gewerb­li­cher Rechtsschutz

Vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selb­stän­di­ge schlie­ßen Patent­recht, Mar­ken­recht und Urhe­ber­recht aus. Wenn du bei­spiels­wei­se eine Erfin­dung paten­tie­ren las­sen möch­test oder in einen Rechts­streit über die Ver­let­zung eines Patents ver­wi­ckelt bist, musst du eine spe­zi­el­le Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Patent­strei­tig­kei­ten: Strei­tig­kei­ten um Paten­te, Mar­ken oder Design­schutz fal­len oft nicht unter den all­ge­mei­nen Rechtsschutz.
  • Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen: Auch Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Urhe­ber­rech­te sind häu­fig nicht abge­deckt, es sei denn, es gibt eine spe­zi­fi­sche Erwei­te­rung der Police.

Bei­spiel:

  • Du bist als IT-Unter­neh­mer tätig und ent­wi­ckelst eine neue Soft­ware, die paten­tiert wird. Ein Kon­kur­rent nutzt Tei­le des Codes, und du möch­test dage­gen vor­ge­hen. In die­sem Fall ist oft eine spe­zi­el­le Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung erforderlich.

4. For­de­rungs­aus­fall und Insolvenzverfahren

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge deckt in der Regel kei­ne For­de­rungs­aus­fäl­le oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Zusam­men­hang mit der Insol­venz des Unter­neh­mens ab. For­de­rungs­aus­fall­ver­si­che­run­gen und Insol­venz­an­wäl­te müs­sen sepa­rat abge­si­chert werden.

Was ist nicht abgedeckt?

  • For­de­rungs­aus­fäl­le: Offe­ne For­de­run­gen, die nicht begli­chen wer­den, und die Kos­ten für Inkas­so­ver­fah­ren sind meist nicht Bestand­teil der Standard-Rechtsschutzversicherung.
  • Insol­venz­ver­fah­ren: Die Kos­ten eines Insol­venz­ver­fah­rens oder die Ver­tei­di­gung in einem Insol­venz­fall sind in der Regel nicht abgedeckt.

Bei­spiel:

  • Ein Kun­de zahlt eine grö­ße­re Rech­nung nicht, und du möch­test den Betrag ein­trei­ben. Eine For­de­rungs­aus­fall­ver­si­che­rung wäre hier not­wen­dig, da die Rechts­schutz­ver­si­che­rung in der Regel nur bei gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen über For­de­run­gen greift, nicht jedoch bei Zah­lungs­aus­fäl­len selbst.

5. Ver­trags­stra­fen, Buß­gel­der und Ordnungsgelder

Auch wenn die Rechts­schutz­ver­si­che­rung dich in Ver­trags­strei­tig­kei­ten unter­stützt, sind Ver­trags­stra­fen, die auf­grund eines Ver­sto­ßes gegen Ver­trags­be­din­gun­gen ver­hängt wer­den, sowie Buß­gel­der und Ord­nungs­gel­der von der Deckung ausgeschlossen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Ver­trags­stra­fen: Stra­fen, die auf­grund der Nicht­ein­hal­tung von Ver­trä­gen ver­hängt wer­den, sind nicht abgedeckt.
  • Buß­gel­der und Ord­nungs­gel­der: Wenn du gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten ver­stößt und ein Buß­geld auf­er­legt wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung die­ses nicht.

Bei­spiel:

  • Du wirst auf­grund eines Ver­sto­ßes gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten mit einem Buß­geld belegt. Die Kos­ten des Buß­gelds musst du selbst tra­gen, da die Ver­si­che­rung nur die Ver­tei­di­gungs­kos­ten abde­cken kann.

6. Steu­er­straf­recht und vor­sätz­li­che Steuerhinterziehung

Zwar bie­tet die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge häu­fig Steu­er­rechts­schutz, jedoch ist das Steu­er­straf­recht, ins­be­son­de­re bei vor­sätz­li­cher Steu­er­hin­ter­zie­hung, oft aus­ge­schlos­sen. Wenn dir vor­sätz­li­che Steu­er­hin­ter­zie­hung vor­ge­wor­fen wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel kei­ne Kos­ten für die Verteidigung.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Vor­sätz­li­che Steu­er­hin­ter­zie­hung: Die Ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Kos­ten, wenn dir vor­sätz­li­che Steu­er­hin­ter­zie­hung vor­ge­wor­fen wird und sich die­ser Vor­wurf als berech­tigt herausstellt.
  • Zoll­recht­li­che Strei­tig­kei­ten: Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Zusam­men­hang mit Zöl­len und Ein­fuhr­be­stim­mun­gen sind oft eben­falls nicht abgedeckt.

Bei­spiel:

  • Das Finanz­amt beschul­digt dich der vor­sätz­li­chen Steu­er­hin­ter­zie­hung. Wenn der Vor­wurf zutrifft, über­nimmt die Ver­si­che­rung nicht die Kos­ten für dei­ne Verteidigung.

7. Bau­recht­li­che Streitigkeiten

Bau­recht­li­che Strei­tig­kei­ten, ins­be­son­de­re bei gro­ßen Bau­vor­ha­ben, sind in vie­len Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selb­stän­di­ge aus­ge­schlos­sen. Unter­neh­men in der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che müs­sen in der Regel eine spe­zi­el­le Bau­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Bau­recht­li­che Strei­tig­kei­ten: Kon­flik­te im Zusam­men­hang mit Bau­vor­ha­ben, Bau­män­geln oder Bau­ver­trä­gen sind oft nicht Teil der Standarddeckung.
  • Strei­tig­kei­ten mit Archi­tek­ten oder Bau­un­ter­neh­mern: Die­se sind häu­fig eben­falls aus­ge­schlos­sen oder erfor­dern eine geson­der­te Absicherung.

Bei­spiel:

  • Du lässt ein neu­es Fir­men­ge­bäu­de bau­en und gerätst in Streit mit dem Bau­un­ter­neh­men über Bau­män­gel. Die Stan­dard-Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die­sen Fall in der Regel nicht.

8. Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Gesellschaftern

Inter­ne Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern oder Geschäfts­füh­rern sind oft von der Deckung aus­ge­schlos­sen, da sie als inter­ne Unter­neh­mens­kon­flik­te ange­se­hen wer­den. Für die­se Fäl­le kann eine spe­zi­el­le D&O‑Versicherung (Direc­tors and Offi­cers) sinn­voll sein.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Gesell­schaf­ter­strei­tig­kei­ten: Kon­flik­te zwi­schen Gesell­schaf­tern, z.B. über die Geschäfts­füh­rung oder die Gewinn­ver­tei­lung, sind in der Regel nicht abgedeckt.
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Geschäfts­füh­rern: Die­se fal­len eben­falls nicht unter die Standard-Rechtsschutzversicherung.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ge­sell­schaf­ter ver­klagt dich auf­grund eines Streits über die Geschäfts­füh­rung. Die­se Art von Strei­tig­kei­ten ist in der Regel nicht versichert.

Fazit: Aus­schlüs­se der Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbständige

Auch wenn die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge umfas­sen­den Schutz vor vie­len recht­li­chen Risi­ken bie­tet, gibt es bestimm­te Aus­schlüs­se, die du beach­ten soll­test. Dazu gehö­ren vor­sätz­li­che Rechts­ver­stö­ße, bereits lau­fen­de oder abseh­ba­re Strei­tig­kei­ten, Patent­recht, For­de­rungs­aus­fäl­le, Ver­trags­stra­fen, Buß­gel­der, Steu­er­straf­recht sowie Bau­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen und inter­ne Gesell­schaf­ter­kon­flik­te. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen abzu­schlie­ßen, wenn du in die­sen Berei­chen tätig bist oder Risi­ken absi­chern möchtest.

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