Suche

Wel­che Risi­ken sind bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge nicht versichert?

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge bie­tet zwar umfas­sen­den Schutz in vie­len recht­li­chen Berei­chen, jedoch gibt es bestimm­te Risi­ken und Rechts­be­rei­che, die typi­scher­wei­se nicht ver­si­chert sind. Es ist wich­tig, die­se Aus­schlüs­se zu ken­nen, damit Selbst­stän­di­ge kei­ne fal­schen Erwar­tun­gen an den Ver­si­che­rungs­schutz haben und sich in bestimm­ten Situa­tio­nen ent­spre­chend absi­chern können.

Hier sind die häu­figs­ten Risi­ken und Rechts­be­rei­che, die bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge nicht abge­deckt sind:

1. Vor­sätz­li­che Rechtsverstöße

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt kei­ne Fäl­le ab, bei denen der Ver­si­che­rungs­neh­mer oder ein Mit­ar­bei­ter vor­sätz­lich gegen das Gesetz ver­stößt. Dazu gehö­ren Fäl­le, in denen ein Rechts­ver­stoß bewusst und absicht­lich began­gen wur­de, wie bei­spiels­wei­se Betrug oder vor­sätz­li­che Vertragsverletzungen.

Bei­spie­le:

  • Ein Selbst­stän­di­ger betrügt absicht­lich einen Geschäfts­part­ner oder Kunden.
  • Vor­sätz­li­che Umge­hung von gesetz­li­chen Bestim­mun­gen oder Vor­schrif­ten, z.B. bei Steu­ern oder Arbeitsschutz.

2. Bereits lau­fen­de Rechtsstreitigkeiten

Rechts­strei­tig­kei­ten, die vor Abschluss der Rechts­schutz­ver­si­che­rung begon­nen haben oder bereits abseh­bar waren, wer­den nicht abge­deckt. Die Ver­si­che­rung dient dazu, zukünf­ti­ge recht­li­che Kon­flik­te abzu­si­chern, nicht aber sol­che, die bereits bestehen.

Bei­spie­le:

  • Ein Rechts­streit, der vor dem Ver­si­che­rungs­ab­schluss begon­nen wurde.
  • Ein abseh­ba­rer Kon­flikt, wie eine schon im Raum ste­hen­de Kla­ge eines Kun­den oder Mitarbeiters.

3. For­de­run­gen aus dem Bereich der Bau- und Immobilienverträge

Bei vie­len Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen sind Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Bau­ver­trä­gen oder Immo­bi­li­en­pro­jek­ten vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Die­se Kon­flik­te kön­nen beson­ders kom­plex und teu­er sein, wes­halb sie oft als eigen­stän­di­ge Risi­ken gelten.

Bei­spie­le:

  • Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Bau­leis­tun­gen, Bau­män­geln oder Bauverträgen.
  • Kon­flik­te bei der Abwick­lung gro­ßer Bau­pro­jek­te oder der Erstel­lung von Gewerbeimmobilien.

4. Patent­recht und Urheberrecht

Vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge schlie­ßen Kon­flik­te im Zusam­men­hang mit Patent­recht, Urhe­ber­recht oder dem Schutz geis­ti­gen Eigen­tums aus. Für Selbst­stän­di­ge, die in krea­ti­ven oder inno­va­ti­ons­ba­sier­ten Bran­chen tätig sind, kön­nen spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen für die­se Berei­che not­wen­dig sein.

Bei­spie­le:

  • Strei­tig­kei­ten um Mar­ken­rech­te oder Patente.
  • Kon­flik­te um Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen, z.B. bei der Nut­zung geschütz­ter Werke.

5. Ver­trags­stra­fen und Bußgelder

Ver­trags­stra­fen, Buß­gel­der oder Ver­wal­tungs­stra­fen wer­den von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht über­nom­men. Selbst wenn der Ver­si­cher­te im Zuge eines Rechts­streits eine Ver­trags­stra­fe zah­len muss, über­nimmt die Ver­si­che­rung nicht die Kos­ten dafür.

Bei­spie­le:

  • Buß­gel­der wegen Ver­stö­ßen gegen Umwelt­auf­la­gen oder Arbeitsschutzvorschriften.
  • Ver­trags­stra­fen auf­grund von Ver­stö­ßen gegen ver­trag­li­che Verpflichtungen.

6. Kapi­tal­an­la­gen und Spekulationsgeschäfte

Rechts­strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Kapi­tal­an­la­gen oder spe­ku­la­ti­ven Finanz­ge­schäf­ten wer­den von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung in der Regel nicht abge­deckt. Dies betrifft zum Bei­spiel Kon­flik­te im Bereich von Akti­en, Wert­pa­pie­ren, Immo­bi­li­en­in­vest­ments oder ande­ren spe­ku­la­ti­ven Anlagen.

Bei­spie­le:

  • Strei­tig­kei­ten über fehl­ge­schla­ge­ne Kapi­tal­an­la­gen oder spe­ku­la­ti­ve Geschäfte.
  • Kon­flik­te im Zusam­men­hang mit Finanz­de­ri­va­ten oder kom­ple­xen Finanzprodukten.

7. For­de­run­gen aus bewusst unsi­che­ren Verträgen

Ver­trä­ge, die unter bewusst unsi­che­ren oder ille­ga­len Bedin­gun­gen abge­schlos­sen wur­den, fal­len nicht unter den Schutz der Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Das betrifft ins­be­son­de­re Ver­trä­ge, die gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen oder bewusst gegen gesetz­li­che Rege­lun­gen ver­fasst wurden.

Bei­spie­le:

  • Ein Ver­trag, der bewusst geset­zes­wid­ri­ge Klau­seln enthält.
  • Ein ille­ga­les Geschäft oder eine nicht ord­nungs­ge­mä­ße Vertragsgestaltung.

8. Steu­er­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Strafgerichten

Obwohl vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen steu­er­recht­li­che Strei­tig­kei­ten abde­cken, sind straf­recht­li­che Ver­fah­ren im Zusam­men­hang mit Steu­er­vor­wür­fen meist vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Dazu gehö­ren Fäl­le, in denen Selbst­stän­di­ge auf­grund von Steu­er­hin­ter­zie­hung oder ande­ren schwer­wie­gen­den Steu­er­ver­ge­hen ange­klagt werden.

Bei­spie­le:

  • Ein Ver­fah­ren wegen Steuerhinterziehung.
  • Straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen im Zusam­men­hang mit Steuerdelikten.

9. Eigen­mäch­ti­ge Hand­lun­gen ohne Zustim­mung des Versicherers

Soll­te ein Selbst­stän­di­ger eigen­stän­dig han­deln und einen Rechts­streit begin­nen, ohne die vor­he­ri­ge Zustim­mung des Ver­si­che­rers ein­zu­ho­len, wird die Ver­si­che­rung unter Umstän­den die Kos­ten nicht über­neh­men. Vie­le Ver­si­che­run­gen ver­lan­gen, dass sie vor­ab in Rechts­strei­tig­kei­ten ein­ge­bun­den wer­den, um eine Deckungs­zu­sa­ge zu erteilen.

Bei­spie­le:

  • Ein Selbst­stän­di­ger beauf­tragt eigen­stän­dig einen Anwalt und reicht eine Kla­ge ein, ohne vor­her den Ver­si­che­rer zu informieren.
  • Ein Kon­flikt wird ohne Rück­spra­che mit der Ver­si­che­rung durch einen exter­nen Anwalt geführt.

10. Wett­be­werbs- und Kartellrecht

Kon­flik­te im Zusam­men­hang mit Wett­be­werbs­recht oder Kar­tell­recht sind oft vom Schutz einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge aus­ge­schlos­sen. Sol­che Strei­tig­kei­ten kön­nen sehr kom­plex und kos­ten­in­ten­siv sein und erfor­dern häu­fig spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen oder Beratungsdienste.

Bei­spie­le:

  • Ein Rechts­streit über unlau­te­ren Wettbewerb.
  • Kon­flik­te im Zusam­men­hang mit der Bil­dung von Kar­tel­len oder ande­ren Wettbewerbsverstößen.

11. For­de­rungs­aus­fäl­le und Insolvenzen

Die meis­ten Stan­dard-Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge decken kei­ne Ver­lus­te durch For­de­rungs­aus­fäl­le oder Insol­ven­zen von Geschäfts­part­nern ab. Aller­dings gibt es spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen oder Zusatz­bau­stei­ne, die die­ses Risi­ko abde­cken, wie zum Bei­spiel For­de­rungs­aus­fall­ver­si­che­run­gen oder Kreditversicherungen.

Bei­spie­le:

  • Ein Kun­de kann eine hohe Rech­nung nicht bezah­len, weil er insol­vent ist.
  • For­de­rungs­aus­fäl­le durch den Bank­rott eines Geschäftspartners.

Fazit: Nicht ver­si­cher­te Risi­ken bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbstständige

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge bie­tet umfas­sen­den Schutz in vie­len Berei­chen, ins­be­son­de­re bei Ver­trags- und Arbeits­recht, Steu­er­strei­tig­kei­ten oder Miet­an­ge­le­gen­hei­ten. Aller­dings gibt es auch kla­re Aus­schlüs­se, die Selbst­stän­di­ge ken­nen soll­ten. Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen, bereits lau­fen­de Strei­tig­kei­ten, Ver­trags­stra­fen, sowie Rechts­strei­tig­kei­ten aus dem Patent­recht, Wett­be­werbs­recht und Kapi­tal­an­la­gen sind häu­fig nicht abge­deckt. Es ist wich­tig, vor dem Abschluss einer Ver­si­che­rung genau zu prü­fen, wel­che Rechts­be­rei­che ver­si­chert sind und wel­che nicht, um opti­ma­len Schutz zu gewährleisten.

Vergleichen Sie die besten Firmenrechtsschutzversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Firmenrechtsschutz finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen