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Wel­che Schä­den deckt die Bau­her­ren­haft­pflicht ab?

Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die Bau­her­ren gegen Schä­den absi­chert, die wäh­rend des Baus eines Gebäu­des oder einer ande­ren Struk­tur auf­tre­ten können.

In der Regel wer­den abgedeckt:

  1. Per­so­nen- und Sach­schä­den: Die Ver­si­che­rung kann Schä­den abde­cken, die durch den Bau ver­ur­sacht wer­den, wie zum Bei­spiel Unfäl­le auf der Bau­stel­le, die zu Ver­let­zun­gen oder Schä­den an frem­dem Eigen­tum führen.
  2. Umwelt­schä­den: Wenn wäh­rend des Baus Schä­den an der Umwelt ent­ste­hen, wie zum Bei­spiel durch den Ein­satz von Che­mi­ka­li­en oder durch Boden­ver­schmut­zung, kann die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls einspringen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungs­um­fän­ge einer Bau­her­ren­haft­pflicht Ver­si­che­rung je nach Bau­her­ren­haft­pflicht Ver­si­che­rer und Ver­trag vari­ie­ren kön­nen. Es ist daher rat­sam, sich vor Abschluss einer ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­po­li­ce ein­ge­hend zu infor­mie­ren bzw. einen Bau­her­ren­haft­pflicht Ver­gleich durchzuführen.

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