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Wel­che Schä­den deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Umzug?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet bei einem Umzug in der Regel einen gewis­sen Schutz für dei­nen Haus­rat, aller­dings hängt die Deckung davon ab, wie der Scha­den ent­stan­den ist und wel­che Umstän­de beim Umzug vor­lie­gen. Grund­sätz­lich deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den am Haus­rat, die durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus oder Sturm­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Bei einem Umzug gibt es jedoch eini­ge Beson­der­hei­ten, die du beach­ten solltest.

Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, wel­che Schä­den durch die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Umzug abge­deckt sind und wel­che nicht:

1. Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend des Umzugs

Der Ver­si­che­rungs­schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung bleibt wäh­rend des Umzugs bestehen, aller­dings ist die­ser Schutz in eini­gen Berei­chen ein­ge­schränkt. Für den Schutz des Haus­rats auf dem Weg von der alten in die neue Woh­nung gibt es ver­schie­de­ne Szenarien:

a. Umzug mit eige­nem Fahrzeug

Wenn du den Umzug selbst orga­ni­sierst und dei­nen Haus­rat in einem eige­nen Fahr­zeug trans­por­tierst, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht für Schä­den, die wäh­rend des Trans­ports ent­ste­hen. Trans­port­schä­den, wie Brü­che oder Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung, sind in sol­chen Fäl­len nicht abgedeckt.

  • Bei­spiel: Wenn du dei­ne Möbel selbst in einem gemie­te­ten Trans­por­ter oder einem pri­va­ten Auto trans­por­tierst und dabei Gegen­stän­de beschä­digt wer­den (z. B. durch Ver­rut­schen im Fahr­zeug), über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die­sen Scha­den in der Regel nicht.

b. Umzug mit Umzugsunternehmen

Wenn du ein pro­fes­sio­nel­les Umzugs­un­ter­neh­men beauf­tragst, ist der Haus­rat wäh­rend des Umzugs durch das Unter­neh­men ver­si­chert, und das Umzugs­un­ter­neh­men haf­tet für Schä­den, die durch unsach­ge­mä­ßen Trans­port oder Fahr­läs­sig­keit ent­ste­hen. Die­se Schä­den fal­len jedoch nicht unter die Haus­rat­ver­si­che­rung, son­dern unter die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Umzugsunternehmens.

  • Bei­spiel: Das Umzugs­un­ter­neh­men beschä­digt beim Trans­port dei­ne Möbel. In die­sem Fall haf­tet das Umzugs­un­ter­neh­men und nicht die Hausratversicherung.

2. Ver­si­che­rungs­schutz an bei­den Wohnorten

Wäh­rend des Umzugs bist du in der Regel vor­über­ge­hend an zwei Wohn­or­ten ver­si­chert – sowohl in der alten als auch in der neu­en Woh­nung. Das bedeu­tet, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung für eine bestimm­te Zeit (meist 1 bis 3 Mona­te) Schä­den am Haus­rat in bei­den Woh­nun­gen deckt, bis der Umzug voll­stän­dig abge­schlos­sen ist.

  • Schutz in der alten Woh­nung: Solan­ge sich noch Haus­rat in der alten Woh­nung befin­det, greift der Ver­si­che­rungs­schutz für ver­si­cher­te Gefah­ren wie Ein­bruch, Feu­er oder Lei­tungs­was­ser­schä­den.
  • Schutz in der neu­en Woh­nung: Auch in der neu­en Woh­nung ist der Haus­rat ab dem Ein­zug ver­si­chert. Schä­den durch ver­si­cher­te Ereig­nis­se wie Was­ser­schä­den, Feu­er oder Ein­bruch­dieb­stahl sind abgedeckt.

3. Abge­deck­te Scha­dens­ar­ten wäh­rend des Umzugs

Eini­ge Scha­dens­ar­ten wer­den von der Haus­rat­ver­si­che­rung auch wäh­rend des Umzugs abge­deckt, sofern sie unter die übli­chen ver­si­cher­ten Gefah­ren fal­len. Die­se Gefah­ren sind in der Regel:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Soll­te wäh­rend des Umzugs aus der alten oder neu­en Woh­nung ein­ge­bro­chen wer­den und Gegen­stän­de gestoh­len wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Schaden.
  • Van­da­lis­mus: Schä­den durch Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch, wie zer­stör­te Möbel oder beschä­dig­te Gegen­stän­de, sind eben­falls versichert.
  • Feu­er: Schä­den durch Brand oder Explo­si­on sind abge­deckt, unab­hän­gig davon, ob sie in der alten oder neu­en Woh­nung entstehen.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Soll­te ein Lei­tungs­was­ser­scha­den in einer der bei­den Woh­nun­gen auf­tre­ten, sind auch die­se Schä­den versichert.
  • Sturm und Hagel: Schä­den, die durch Sturm oder Hagel ver­ur­sacht wer­den, sind auch wäh­rend des Umzugs abge­deckt, sofern sie die Woh­nung oder das Gebäu­de betreffen.

4. Schä­den, die wäh­rend des Trans­ports nicht abge­deckt sind

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt kei­ne Trans­port­schä­den, die wäh­rend des Umzugs durch unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung oder Unfäl­le beim Trans­port ent­ste­hen. Wenn dei­ne Gegen­stän­de beim Umzug selbst beschä­digt wer­den (z. B. zer­bro­che­ne Möbel, Krat­zer auf Glas­flä­chen oder beschä­dig­te Elek­tro­ge­rä­te), ist dies in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung versichert.

  • Bei­spiel: Wenn dein Fern­se­her wäh­rend des Umzugs aus dem Umzugs­wa­gen fällt und beschä­digt wird, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die­sen Scha­den nicht.

Für sol­che Schä­den könn­test du eine spe­zi­el­le Trans­port­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die Schä­den am Haus­rat wäh­rend des Trans­ports abdeckt.

5. Außen­ver­si­che­rung bei Umzug

Wäh­rend des Umzugs gilt auch die soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung, die für den Haus­rat außer­halb der Woh­nung Schutz bie­tet. Die Außen­ver­si­che­rung deckt in der Regel vor­über­ge­hen­de Auf­ent­hal­te des Haus­rats außer­halb der Woh­nung, aller­dings gibt es hier oft Einschränkungen:

  • Bei­spiel: Soll­te Haus­rat wäh­rend des Umzugs vor­über­ge­hend in einer Zwi­schen­la­ge­rung oder im Trep­pen­haus ste­hen und dort gestoh­len wer­den, greift die Außen­ver­si­che­rung je nach Ver­trag. Aller­dings gibt es oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen für sol­che Schäden.

6. Schä­den in Zwi­schen­la­gern oder bei Einlagerung

Wenn der Haus­rat wäh­rend des Umzugs in einem Zwi­schen­la­ger oder einer Lager­hal­le unter­ge­bracht wird, besteht in der Regel kein Ver­si­che­rungs­schutz durch die Haus­rat­ver­si­che­rung, es sei denn, das Lager ist expli­zit in den Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­nom­men oder durch eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung abgedeckt.

  • Bei­spiel: Du lagerst Möbel vor­über­ge­hend in einer Lager­hal­le ein. Schä­den durch Feu­er oder Dieb­stahl in der Lager­hal­le wären nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, es sei denn, es wur­de eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung abgeschlossen.

7. Schä­den durch gro­be Fahrlässigkeit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt nor­ma­ler­wei­se kei­ne Schä­den, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ent­ste­hen, auch nicht wäh­rend eines Umzugs. Soll­test du fahr­läs­sig han­deln und dadurch einen Scha­den ver­ur­sa­chen, könn­te die Ver­si­che­rung die Regu­lie­rung ver­wei­gern oder nur einen Teil der Kos­ten übernehmen.

  • Bei­spiel: Wenn du einen Umzugs­kar­ton unsach­ge­mäß ver­packst und ein wert­vol­ler Gegen­stand dadurch zer­bricht, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht, da dies als grob fahr­läs­sig ein­ge­stuft wer­den könnte.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet wäh­rend eines Umzugs ein­ge­schränk­ten Schutz für den Haus­rat in der alten und neu­en Woh­nung, aller­dings wer­den Trans­port­schä­den in der Regel nicht abge­deckt. Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Van­da­lis­mus gehö­ren zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren, auch wenn der Umzug noch nicht abge­schlos­sen ist. Für Schä­den wäh­rend des Trans­ports benö­tigst du eine sepa­ra­te Trans­port­ver­si­che­rung oder musst sicher­stel­len, dass das Umzugs­un­ter­neh­men den Scha­den über­nimmt. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die auch wäh­rend eines Umzugs opti­ma­len Schutz bietet.

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