Die Hausratversicherung bietet bei einem Umzug in der Regel einen gewissen Schutz für deinen Hausrat, allerdings hängt die Deckung davon ab, wie der Schaden entstanden ist und welche Umstände beim Umzug vorliegen. Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung Schäden am Hausrat, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden verursacht werden. Bei einem Umzug gibt es jedoch einige Besonderheiten, die du beachten solltest.
Hier sind die wichtigsten Punkte, welche Schäden durch die Hausratversicherung bei einem Umzug abgedeckt sind und welche nicht:
1. Versicherungsschutz während des Umzugs
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung bleibt während des Umzugs bestehen, allerdings ist dieser Schutz in einigen Bereichen eingeschränkt. Für den Schutz des Hausrats auf dem Weg von der alten in die neue Wohnung gibt es verschiedene Szenarien:
a. Umzug mit eigenem Fahrzeug
Wenn du den Umzug selbst organisierst und deinen Hausrat in einem eigenen Fahrzeug transportierst, greift die Hausratversicherung in der Regel nicht für Schäden, die während des Transports entstehen. Transportschäden, wie Brüche oder Schäden durch unsachgemäße Handhabung, sind in solchen Fällen nicht abgedeckt.
- Beispiel: Wenn du deine Möbel selbst in einem gemieteten Transporter oder einem privaten Auto transportierst und dabei Gegenstände beschädigt werden (z. B. durch Verrutschen im Fahrzeug), übernimmt die Hausratversicherung diesen Schaden in der Regel nicht.
b. Umzug mit Umzugsunternehmen
Wenn du ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragst, ist der Hausrat während des Umzugs durch das Unternehmen versichert, und das Umzugsunternehmen haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport oder Fahrlässigkeit entstehen. Diese Schäden fallen jedoch nicht unter die Hausratversicherung, sondern unter die Haftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens.
- Beispiel: Das Umzugsunternehmen beschädigt beim Transport deine Möbel. In diesem Fall haftet das Umzugsunternehmen und nicht die Hausratversicherung.
2. Versicherungsschutz an beiden Wohnorten
Während des Umzugs bist du in der Regel vorübergehend an zwei Wohnorten versichert – sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung für eine bestimmte Zeit (meist 1 bis 3 Monate) Schäden am Hausrat in beiden Wohnungen deckt, bis der Umzug vollständig abgeschlossen ist.
- Schutz in der alten Wohnung: Solange sich noch Hausrat in der alten Wohnung befindet, greift der Versicherungsschutz für versicherte Gefahren wie Einbruch, Feuer oder Leitungswasserschäden.
- Schutz in der neuen Wohnung: Auch in der neuen Wohnung ist der Hausrat ab dem Einzug versichert. Schäden durch versicherte Ereignisse wie Wasserschäden, Feuer oder Einbruchdiebstahl sind abgedeckt.
3. Abgedeckte Schadensarten während des Umzugs
Einige Schadensarten werden von der Hausratversicherung auch während des Umzugs abgedeckt, sofern sie unter die üblichen versicherten Gefahren fallen. Diese Gefahren sind in der Regel:
- Einbruchdiebstahl: Sollte während des Umzugs aus der alten oder neuen Wohnung eingebrochen werden und Gegenstände gestohlen werden, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.
- Vandalismus: Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch, wie zerstörte Möbel oder beschädigte Gegenstände, sind ebenfalls versichert.
- Feuer: Schäden durch Brand oder Explosion sind abgedeckt, unabhängig davon, ob sie in der alten oder neuen Wohnung entstehen.
- Leitungswasserschäden: Sollte ein Leitungswasserschaden in einer der beiden Wohnungen auftreten, sind auch diese Schäden versichert.
- Sturm und Hagel: Schäden, die durch Sturm oder Hagel verursacht werden, sind auch während des Umzugs abgedeckt, sofern sie die Wohnung oder das Gebäude betreffen.
4. Schäden, die während des Transports nicht abgedeckt sind
Die Hausratversicherung deckt keine Transportschäden, die während des Umzugs durch unsachgemäße Handhabung oder Unfälle beim Transport entstehen. Wenn deine Gegenstände beim Umzug selbst beschädigt werden (z. B. zerbrochene Möbel, Kratzer auf Glasflächen oder beschädigte Elektrogeräte), ist dies in der Regel nicht durch die Hausratversicherung versichert.
- Beispiel: Wenn dein Fernseher während des Umzugs aus dem Umzugswagen fällt und beschädigt wird, übernimmt die Hausratversicherung diesen Schaden nicht.
Für solche Schäden könntest du eine spezielle Transportversicherung abschließen, die Schäden am Hausrat während des Transports abdeckt.
5. Außenversicherung bei Umzug
Während des Umzugs gilt auch die sogenannte Außenversicherung, die für den Hausrat außerhalb der Wohnung Schutz bietet. Die Außenversicherung deckt in der Regel vorübergehende Aufenthalte des Hausrats außerhalb der Wohnung, allerdings gibt es hier oft Einschränkungen:
- Beispiel: Sollte Hausrat während des Umzugs vorübergehend in einer Zwischenlagerung oder im Treppenhaus stehen und dort gestohlen werden, greift die Außenversicherung je nach Vertrag. Allerdings gibt es oft Entschädigungsgrenzen für solche Schäden.
6. Schäden in Zwischenlagern oder bei Einlagerung
Wenn der Hausrat während des Umzugs in einem Zwischenlager oder einer Lagerhalle untergebracht wird, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung, es sei denn, das Lager ist explizit in den Versicherungsvertrag aufgenommen oder durch eine separate Versicherung abgedeckt.
- Beispiel: Du lagerst Möbel vorübergehend in einer Lagerhalle ein. Schäden durch Feuer oder Diebstahl in der Lagerhalle wären nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt, es sei denn, es wurde eine spezielle Versicherung abgeschlossen.
7. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Die Hausratversicherung deckt normalerweise keine Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, auch nicht während eines Umzugs. Solltest du fahrlässig handeln und dadurch einen Schaden verursachen, könnte die Versicherung die Regulierung verweigern oder nur einen Teil der Kosten übernehmen.
- Beispiel: Wenn du einen Umzugskarton unsachgemäß verpackst und ein wertvoller Gegenstand dadurch zerbricht, greift die Hausratversicherung nicht, da dies als grob fahrlässig eingestuft werden könnte.
Fazit
Die Hausratversicherung bietet während eines Umzugs eingeschränkten Schutz für den Hausrat in der alten und neuen Wohnung, allerdings werden Transportschäden in der Regel nicht abgedeckt. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Vandalismus gehören zu den versicherten Gefahren, auch wenn der Umzug noch nicht abgeschlossen ist. Für Schäden während des Transports benötigst du eine separate Transportversicherung oder musst sicherstellen, dass das Umzugsunternehmen den Schaden übernimmt. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, eine passende Police zu finden, die auch während eines Umzugs optimalen Schutz bietet.