Suche

Wel­che Schä­den deckt die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung für Lkw ab?

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung für Lkw ist eine Zusatz­ver­si­che­rung, die Ver­let­zun­gen oder den Tod von Per­so­nen abdeckt, die sich wäh­rend eines Unfalls im Lkw befin­den. Die­se Ver­si­che­rung ist eine Ergän­zung zur Lkw Haft­pflicht- oder Kas­ko­ver­si­che­rung und bie­tet Schutz für Fah­rer und Mit­fah­rer, die durch einen Unfall gesund­heit­li­che Schä­den erlei­den. Hier erfah­ren Sie, wel­che Schä­den genau abge­deckt sind und wann eine Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung sinn­voll ist.

1. Was ist die Insassenunfallversicherung?

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung deckt Unfall­schä­den, die den Fahr­zeug­insas­sen, also dem Fah­rer und den Mit­fah­rern, wider­fah­ren. Sie bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei Kör­per­ver­let­zun­gen, Inva­li­di­tät oder im schlimms­ten Fall beim Tod einer ver­si­cher­ten Per­son. Die­se Ver­si­che­rung zahlt unab­hän­gig davon, wer den Unfall ver­ur­sacht hat.

  • Unfall­ab­si­che­rung: Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls, der zu Ver­let­zun­gen oder zum Tod der Fahr­zeug­insas­sen führt.
  • Für Fah­rer und Mit­fah­rer: Die Ver­si­che­rung greift für alle Per­so­nen, die sich wäh­rend des Unfalls im Lkw befinden.

2. Wel­che Schä­den sind abgedeckt?

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung für Lkw deckt eine Viel­zahl von gesund­heit­li­chen Schä­den ab, die durch Unfäl­le ver­ur­sacht wer­den. Dazu gehören:

  • Inva­li­di­tät: Wenn ein Insas­se durch den Unfall dau­er­haft kör­per­lich beein­träch­tigt wird, zahlt die Ver­si­che­rung eine Inva­li­di­täts­leis­tung. Die­se wird je nach Schwe­re der Beein­träch­ti­gung berechnet.
  • Todes­fall: Im Fal­le des Todes eines Insas­sen zahlt die Ver­si­che­rung eine vor­her ver­ein­bar­te Todes­fall­sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen oder die Angehörigen.
  • Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te: Die Ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die Kos­ten für not­wen­di­ge Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Schmer­zens­geld: Bei Ver­let­zun­gen, die zu kör­per­li­chen Schmer­zen füh­ren, zahlt die Ver­si­che­rung eine ein­ma­li­ge Ent­schä­di­gung in Form von Schmerzensgeld.
  • Ber­gungs­kos­ten: Falls nach einem Unfall Ber­gungs­maß­nah­men not­wen­dig sind, über­nimmt die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung die damit ver­bun­de­nen Kosten.

3. Wann ist die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung sinnvoll?

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung ist beson­ders dann sinn­voll, wenn Sie regel­mä­ßig Mit­fah­rer im Lkw haben, zum Bei­spiel Mit­ar­bei­ter oder Kol­le­gen. Sie bie­tet zusätz­li­chen Schutz, den die nor­ma­le Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht abdeckt, ins­be­son­de­re wenn die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht alle Per­so­nen­schä­den abdeckt.

  • Meh­re­re Insas­sen: Wenn Sie häu­fig meh­re­re Per­so­nen im Lkw mit­neh­men, bie­tet die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung zusätz­li­chen Schutz, um Per­so­nen­schä­den abzudecken.
  • Ergän­zung zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für Fäl­le, in denen die regu­lä­re Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht alle Per­so­nen­schä­den deckt.

4. Unab­hän­gig­keit von der Schuldfrage

Ein wich­ti­ger Vor­teil der Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung ist, dass sie unab­hän­gig von der Schuld­fra­ge zahlt. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung auch dann leis­tet, wenn der Fah­rer selbst den Unfall ver­ur­sacht hat oder wenn der Unfall­geg­ner nicht haft­bar gemacht wer­den kann.

  • Kein Schuld­nach­weis erfor­der­lich: Die Ver­si­che­rung zahlt unab­hän­gig davon, wer den Unfall ver­schul­det hat.
  • Schnel­le finan­zi­el­le Hil­fe: Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung leis­tet in der Regel schnel­ler als eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die erst die Schuld­fra­ge klä­ren muss.

5. Ver­si­che­rungs­sum­men und Leistungen

Die Leis­tun­gen der Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung wer­den in der Regel auf Basis vor­her fest­ge­leg­ter Ver­si­che­rungs­sum­men aus­ge­zahlt. Die­se Ver­si­che­rungs­sum­men hän­gen vom ver­ein­bar­ten Tarif ab und kön­nen indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se ange­passt werden.

  • Todes­fall­sum­me: Eine vor­her fest­ge­leg­te Sum­me wird im Fal­le des Todes an die Hin­ter­blie­be­nen ausgezahlt.
  • Inva­li­di­täts­leis­tung: Je nach Schwe­re­grad der Beein­träch­ti­gung wird eine fest­ge­leg­te Inva­li­di­täts­sum­me aus­ge­zahlt, die anhand eines Inva­li­di­täts­gra­des berech­net wird.
  • Pro­gres­si­on: Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten eine Pro­gres­si­ons­re­ge­lung, bei der die Leis­tun­gen bei schwe­re­ren Ver­let­zun­gen über­pro­por­tio­nal ansteigen.

6. Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten mit ande­ren Versicherungen

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung kann als eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den oder als Zusatz zu einer bestehen­den Lkw Ver­si­che­rung. Häu­fig ist es mög­lich, die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung als Ergän­zung zur Voll­kas­ko- oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu buchen, was die Ver­wal­tung ver­ein­facht und oft güns­ti­ger ist.

  • Zusatz­ver­si­che­rung: Kann als Erwei­te­rung einer bestehen­den Haft­pflicht- oder Kas­ko­ver­si­che­rung hin­zu­ge­bucht werden.
  • Eigen­stän­di­ger Ver­trag: Alter­na­tiv kann die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung als eigen­stän­di­ger Ver­trag abge­schlos­sen werden.

7. Wann greift die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung nicht?

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung zahlt nicht in allen Fäl­len. In der Regel greift sie nicht, wenn der Unfall auf vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten zurück­zu­füh­ren ist, wie etwa Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss. Auch Unfäl­le, die außer­halb des nor­ma­len Betriebs des Lkw statt­fin­den, wie beim Be- oder Ent­la­den, sind meist nicht abgedeckt.

  • Vor­satz: Unfäl­le, die durch vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten ver­ur­sacht wur­den, sind in der Regel nicht versichert.
  • Unfäl­le außer­halb des Fahr­be­triebs: Unfäl­le, die nicht direkt im Zusam­men­hang mit der Fahrt ste­hen, wie Unfäl­le beim Be- oder Ent­la­den, sind häu­fig ausgeschlossen.

Fazit

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung für Lkw bie­tet zusätz­li­chen Schutz für Fah­rer und Mit­fah­rer bei Unfäl­len, die zu Per­so­nen­schä­den füh­ren. Sie deckt gesund­heit­li­che Schä­den wie Inva­li­di­tät, Todes­fäl­le oder Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te ab und leis­tet unab­hän­gig von der Schuld­fra­ge. Beson­ders sinn­voll ist die­se Ver­si­che­rung, wenn Sie regel­mä­ßig meh­re­re Per­so­nen im Lkw trans­por­tie­ren oder zusätz­li­che Sicher­heit für Ihre Insas­sen gewähr­leis­ten möch­ten. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­lö­sung zu fin­den und den opti­ma­len Schutz für Ihre Fahr­zeug­insas­sen zu gewährleisten.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen