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Wel­che Schä­den deckt die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­rung, die Schä­den abdeckt, die Sie als Fah­rer eines Lkw an Drit­ten ver­ur­sa­chen. Sie schützt Sie vor finan­zi­el­len For­de­run­gen, die aus Unfäl­len ent­ste­hen, bei denen Sie oder Ihre Fah­rer ver­ant­wort­lich sind. Hier sind die wich­tigs­ten Schä­den, die von der Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt werden.

1. Per­so­nen­schä­den

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Per­so­nen­schä­den, die durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­den, bei dem der Lkw-Fah­rer schuld­haft ist. Dazu gehö­ren medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld und mög­li­che Fol­ge­kos­ten wie Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men oder Verdienstausfälle.

  • Medi­zi­ni­sche Kos­ten: Behand­lun­gen, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Ope­ra­tio­nen und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men von Verletzten.
  • Schmer­zens­geld: Ent­schä­di­gun­gen für erlit­te­ne Schmer­zen und Leid nach einem Unfall.
  • Ver­dienst­aus­fall: Wenn die geschä­dig­te Per­son auf­grund des Unfalls nicht mehr arbei­ten kann, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch den Verdienstausfall.

2. Sach­schä­den

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt auch Sach­schä­den ab, die Sie durch den Betrieb des Lkw an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sa­chen. Dies kann Schä­den an ande­ren Fahr­zeu­gen, Gebäu­den, Zäu­nen oder ande­ren Gegen­stän­den umfassen.

  • Repa­ra­tur­kos­ten für Fahr­zeu­ge: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des beschä­dig­ten Fahr­zeugs des Unfallgegners.
  • Schä­den an Gebäu­den oder Gegen­stän­den: Wenn der Lkw in ein Gebäu­de oder einen Zaun fährt und dabei Schä­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Haft­pflicht die Reparaturkosten.

3. Ver­mö­gens­schä­den

Neben Per­so­nen- und Sach­schä­den über­nimmt die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch soge­nann­te Ver­mö­gens­schä­den, die in direk­tem Zusam­men­hang mit dem Unfall ste­hen. Dies kön­nen finan­zi­el­le Ein­bu­ßen sein, die dem Unfall­op­fer durch den Unfall ent­stan­den sind.

  • Ein­kom­mens­ver­lus­te: Wenn eine Per­son auf­grund des Unfalls nicht mehr arbei­ten kann, kön­nen auch Ver­dienst­aus­fäl­le als Ver­mö­gens­scha­den gel­tend gemacht werden.
  • Kos­ten für Rechts­strei­tig­kei­ten: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Anwalts- und Gerichts­kos­ten, wenn es zu einem Rechts­streit über die Haf­tung kommt.

4. Kei­ne Deckung für eige­ne Schäden

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den, die Sie an Drit­ten ver­ur­sa­chen. Eige­ne Schä­den am Lkw oder an der Ladung sind nicht durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Für sol­che Schä­den benö­ti­gen Sie eine Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung.

  • Eige­ne Schä­den: Schä­den am eige­nen Fahr­zeug oder an der Fracht sind nicht gedeckt. Dafür ist eine Kas­ko­ver­si­che­rung erforderlich.

5. Ver­si­che­rungs­sum­men in der Haftpflicht

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­de­ckungs­sum­me für die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung beträgt:

  • 7,5 Mil­lio­nen Euro für Personenschäden
  • 1,12 Mil­lio­nen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten jedoch höhe­re Deckungs­sum­men an, die sinn­voll sind, um gegen beson­ders hohe For­de­run­gen abge­si­chert zu sein.

Fazit

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, wenn Sie mit Ihrem Lkw einen Unfall ver­ur­sa­chen. Sie deckt jedoch kei­ne eige­nen Schä­den am Lkw oder an der Fracht ab, hier­für benö­ti­gen Sie eine Kas­ko­ver­si­che­rung. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der Ihnen aus­rei­chen­den Schutz bei Haft­pflicht­an­sprü­chen bietet.

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