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Wel­che Schä­den deckt die Lkw Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ab?

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet einen erwei­ter­ten Schutz für den eige­nen Lkw, indem sie bestimm­te Schä­den abdeckt, die durch äuße­re Ein­flüs­se ent­ste­hen. Im Gegen­satz zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die Teil­kas­ko Schä­den am eige­nen Fahr­zeug ab, jedoch nicht bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len. Hier sind die wich­tigs­ten Schä­den, die durch die Teil­kas­ko abge­deckt werden.

1. Dieb­stahl des Lkw

Die Teil­kas­ko deckt den Dieb­stahl des Lkw oder von fest ein­ge­bau­ten Fahr­zeug­tei­len ab. Wenn Ihr Lkw gestoh­len wird, ersetzt die Ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahrzeugs.

  • Schutz bei Dieb­stahl: Die Ver­si­che­rung zahlt den Wert des Lkw, wenn die­ser gestoh­len wird und nicht wie­der auf­ge­fun­den wer­den kann.
  • Tei­le­dieb­stahl: Auch fest ein­ge­bau­te Tei­le, wie das Navi­ga­ti­ons­sys­tem oder die Anhän­ger­kupp­lung, sind durch die Teil­kas­ko ver­si­chert, wenn sie gestoh­len werden.

2. Brand­schä­den und Explosion

Die Teil­kas­ko deckt Brand­schä­den und Explo­sio­nen ab, die am Lkw ent­ste­hen. Wenn Ihr Lkw durch einen Brand, Blitz­schlag oder eine Explo­si­on zer­stört oder beschä­digt wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz.

  • Brand­schutz: Die Teil­kas­ko zahlt bei Schä­den durch Feu­er, unab­hän­gig davon, ob der Brand durch einen tech­ni­schen Defekt oder einen exter­nen Aus­lö­ser ent­stan­den ist.
  • Explo­sio­nen: Schä­den durch Explo­sio­nen, z. B. auf­grund eines defek­ten Kraft­stoff­tanks, sind eben­falls versichert.

3. Natur­er­eig­nis­se

Die Teil­kas­ko bie­tet Schutz bei Natur­er­eig­nis­sen, die Schä­den am Lkw ver­ur­sa­chen. Dazu gehö­ren Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mun­gen und Lawinen.

  • Sturm und Hagel: Schä­den, die durch star­ken Wind oder Hagel ver­ur­sacht wer­den, sind durch die Teil­kas­ko abgedeckt.
  • Über­schwem­mung: Wenn der Lkw durch Hoch­was­ser oder eine Über­schwem­mung beschä­digt wird, über­nimmt die Teil­kas­ko die Kosten.

4. Glas­bruch

Die Glas­bruch­ver­si­che­rung ist Teil der Teil­kas­ko und deckt Schä­den an den Schei­ben des Lkw ab. Dazu gehö­ren Front‑, Sei­ten- und Heck­schei­ben, die durch Stein­schlag oder ande­re Ein­wir­kun­gen beschä­digt werden.

  • Schei­ben­re­pa­ra­tur oder ‑ersatz: Die Teil­kas­ko über­nimmt die Kos­ten für den Aus­tausch oder die Repa­ra­tur von beschä­dig­ten Scheiben.

5. Wild­un­fäl­le

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Wild­un­fäl­le ent­ste­hen. Wenn Ihr Lkw mit einem Wild­tier kol­li­diert, z. B. einem Reh oder Wild­schwein, über­nimmt die Teil­kas­ko die Reparaturkosten.

  • Schutz bei Wild­un­fäl­len: Die Ver­si­che­rung zahlt für Schä­den, die durch den Zusam­men­stoß mit Wild­tie­ren ent­ste­hen. Dies gilt für Haar­wild gemäß dem Bun­des­jagd­ge­setz (z. B. Rehe, Wild­schwei­ne, Hirsche).

6. Mar­der­bis­se und Folgeschäden

Vie­le Teil­kas­ko­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Schutz gegen Mar­der­bis­se und die dadurch ent­ste­hen­den Fol­ge­schä­den. Mar­der kön­nen Lei­tun­gen und Kabel im Motor­raum beschä­di­gen, was zu teu­ren Repa­ra­tu­ren füh­ren kann.

  • Mar­der­schä­den: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für Schä­den, die durch Mar­der­bis­se ver­ur­sacht wur­den, sowie even­tu­ell ent­ste­hen­de Folgeschäden.

7. Kurz­schluss und Elektronikschäden

Eini­ge erwei­ter­te Teil­kas­ko­ta­ri­fe decken auch Kurz­schluss­schä­den und Schä­den an der Elek­tro­nik des Lkw ab. Die­se Schä­den kön­nen durch defek­te Kabel oder elek­tri­sche Sys­te­me im Fahr­zeug entstehen.

  • Kurz­schluss: Schä­den durch Kurz­schlüs­se in der Elek­trik oder Elek­tro­nik des Fahr­zeugs sind in bestimm­ten Teil­kas­ko­ta­ri­fen abgedeckt.

8. Kei­ne Deckung bei selbst­ver­schul­de­ten Unfällen

Die Teil­kas­ko deckt kei­ne selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­le ab. Wenn Sie den Lkw durch eige­ne Fahr­feh­ler oder Unfäl­le beschä­di­gen, greift die Teil­kas­ko nicht. In sol­chen Fäl­len benö­ti­gen Sie eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, um die Repa­ra­tur­kos­ten abzudecken.

Fazit

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz gegen Dieb­stahl, Brand, Natur­er­eig­nis­se und Wild­un­fäl­le. Auch Glas­brü­che und Mar­der­schä­den sind in der Regel abge­deckt. Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus wer­den jedoch nicht von der Teil­kas­ko über­nom­men. Für einen erwei­ter­ten Schutz soll­ten Sie eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Teil­kas­ko­schutz für Ihren Lkw zu finden.

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