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Wel­che Schä­den deckt die Lkw Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ab?

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz für Ihren Lkw und deckt eine brei­te Palet­te von Schä­den ab. Sie ist beson­ders sinn­voll für teu­re oder neue Lkw sowie für Fahr­zeu­ge, die häu­fig im Ein­satz sind. Hier sind die wich­tigs­ten Schä­den, die von der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt werden.

1. Selbst­ver­schul­de­te Unfälle

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le ab, bei denen Ihr Lkw beschä­digt wird. Dies ist einer der größ­ten Unter­schie­de zur Teil­kas­ko, die sol­che Schä­den nicht übernimmt.

  • Schutz bei Fahr­feh­lern: Wenn Sie durch einen Fahr­feh­ler einen Unfall ver­ur­sa­chen und Ihr Lkw beschä­digt wird, über­nimmt die Voll­kas­ko die Reparaturkosten.
  • Unfall­schä­den am eige­nen Fahr­zeug: Unab­hän­gig davon, ob der Unfall mit einem ande­ren Fahr­zeug oder einem fes­ten Objekt (z. B. Leit­plan­ke, Baum) statt­ge­fun­den hat, deckt die Voll­kas­ko die Schäden.

2. Van­da­lis­mus

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung schützt Ihren Lkw auch vor Van­da­lis­mus­schä­den, die durch mut­wil­li­ge Beschä­di­gung ent­ste­hen. Dazu gehö­ren z. B. zer­kratz­te Lackie­run­gen, ein­ge­schla­ge­ne Schei­ben oder zer­stör­te Teile.

  • Mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen: Schä­den, die durch Drit­te absicht­lich ver­ur­sacht wer­den, sind durch die Voll­kas­ko abgedeckt.
  • Zer­stö­rung des Fahr­zeugs: Wenn Ihr Lkw absicht­lich schwer beschä­digt oder zer­stört wird, zahlt die Voll­kas­ko für die Repa­ra­tur oder den Wiederbeschaffungswert.

3. Unfall mit Fahrerflucht

Wenn Ihr Lkw durch einen Unfall beschä­digt wird, bei dem der Ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht begeht und nicht ermit­telt wer­den kann, über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Reparatur.

  • Unfall­schä­den bei Fah­rer­flucht: Die Voll­kas­ko zahlt für die Repa­ra­tur Ihres Lkw, auch wenn der Unfall­ver­ur­sa­cher nicht auf­find­bar ist.
  • Deckung für hohe Repa­ra­tur­kos­ten: Dies ist beson­ders wich­tig, da bei Fah­rer­flucht oft kei­ne ande­re Ver­si­che­rung haftet.

4. Schä­den durch höhe­re Gewalt

Wäh­rend die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bereits Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel oder Über­schwem­mun­gen abdeckt, erwei­tert die Voll­kas­ko den Schutz auf wei­te­re Szenarien.

  • Natur­ka­ta­stro­phen: Die Voll­kas­ko bie­tet zusätz­li­chen Schutz bei Schä­den durch außer­ge­wöhn­li­che Natur­er­eig­nis­se, die nicht stan­dard­mä­ßig durch die Teil­kas­ko abge­deckt sind.

5. Total­scha­den durch selbst­ver­schul­de­te Unfälle

Bei einem Total­scha­den nach einem selbst­ver­schul­de­ten Unfall über­nimmt die Voll­kas­ko den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn der Lkw einen hohen Rest­wert hat.

  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Wenn der Lkw nicht mehr repa­riert wer­den kann, zahlt die Ver­si­che­rung den Wert, den Sie für den Kauf eines ver­gleich­ba­ren Fahr­zeugs benötigen.

Fazit

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihren Lkw, ein­schließ­lich selbst­ver­schul­de­ter Unfäl­le, Van­da­lis­mus, Fah­rer­flucht und Total­schä­den. Dies macht sie zur idea­len Wahl für wert­vol­le oder inten­siv genutz­te Fahr­zeu­ge. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Voll­kas­ko­schutz zu fin­den, der Ihren Anfor­de­run­gen entspricht.

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