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Wel­che Schä­den deckt eine Lkw Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ab?

Die Lkw Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für den eige­nen Lkw gegen eine Viel­zahl von Schä­den, die nicht durch einen Unfall mit einem ande­ren Fahr­zeug ver­ur­sacht wur­den. Im Gegen­satz zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die nur Schä­den an Drit­ten abdeckt, schützt die Teil­kas­ko vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten, die durch äuße­re Ein­flüs­se ent­ste­hen. Hier sind die wich­tigs­ten Scha­dens­ar­ten, die durch eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Dieb­stahl des Lkw

Die Teil­kas­ko über­nimmt die Kos­ten, wenn Ihr Lkw gestoh­len wird. Dies gilt sowohl für den kom­plet­ten Dieb­stahl des Fahr­zeugs als auch für den Dieb­stahl von fest ein­ge­bau­ten Tei­len, wie bei­spiels­wei­se dem Navi­ga­ti­ons­sys­tem oder ande­ren Fahrzeugkomponenten.

  • Kom­plet­ter Dieb­stahl: Wenn Ihr Lkw gestoh­len wird, ersetzt die Ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahrzeugs.
  • Dieb­stahl von Fahr­zeug­tei­len: Auch wenn nur fest ver­bau­te Tei­le, wie das Radio oder der Bord­com­pu­ter, gestoh­len wer­den, greift die Teilkasko.

2. Brand und Explosion

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Schä­den, die durch Feu­er oder Explo­sio­nen am Lkw ent­ste­hen. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn der Lkw durch einen Fahr­zeug­brand oder einen Brand in der Umge­bung zer­stört wird.

  • Brand­schä­den: Schä­den durch Feu­er, das im oder am Lkw ent­steht, sind abgesichert.
  • Explo­sio­nen: Auch Schä­den durch Explo­sio­nen, z. B. durch Defek­te am Fahr­zeug oder in der Umge­bung, wer­den abgedeckt.

3. Natur­er­eig­nis­se

Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwem­mun­gen sind durch die Teil­kas­ko ver­si­chert. Die­se Ereig­nis­se kön­nen zu erheb­li­chen Schä­den am Lkw füh­ren, ins­be­son­de­re wenn das Fahr­zeug im Frei­en geparkt wird.

  • Sturm­schä­den: Wenn Ihr Lkw durch umstür­zen­de Bäu­me, her­ab­fal­len­de Äste oder star­ke Win­de beschä­digt wird, zahlt die Teilkasko.
  • Hagel­schä­den: Beschä­di­gun­gen durch Hagel­kör­ner an der Karos­se­rie oder den Fens­tern sind abgedeckt.
  • Über­schwem­mun­gen: Auch wenn der Lkw durch Hoch­was­ser beschä­digt wird, kommt die Teil­kas­ko für den Scha­den auf.

4. Glas­bruch

Beschä­di­gun­gen an den Fens­tern oder der Wind­schutz­schei­be des Lkw wer­den durch die Teil­kas­ko gedeckt. Dies gilt sowohl für Ris­se, die durch Stein­schlag ent­ste­hen, als auch für voll­stän­di­ge Brü­che der Scheiben.

  • Stein­schlag: Ein Stein­schlag, der einen Riss in der Wind­schutz­schei­be ver­ur­sacht, wird von der Ver­si­che­rung übernommen.
  • Glas­bruch: Auch bei einem voll­stän­di­gen Bruch der Fens­ter, z. B. durch Van­da­lis­mus oder Natur­er­eig­nis­se, über­nimmt die Teil­kas­ko die Kosten.

5. Wild­un­fäl­le

Kol­li­sio­nen mit Wild­tie­ren, wie Rehen oder Wild­schwei­nen, sind eben­falls durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se Art von Unfäl­len ist beson­ders im länd­li­chen Raum häu­fig und kann erheb­li­che Schä­den am Lkw verursachen.

  • Zusam­men­stoß mit Wild: Die Teil­kas­ko über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten, wenn der Lkw durch eine Kol­li­si­on mit einem Wild­tier beschä­digt wird.

6. Van­da­lis­mus und mut­wil­li­ge Beschädigung

Zwar deckt die Teil­kas­ko kei­ne Schä­den ab, die durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wer­den, doch es gibt eini­ge spe­zi­el­le Klau­seln, die zusätz­li­che Risi­ken abde­cken, wenn bestimm­te Schä­den nicht durch mensch­li­ches Fehl­ver­hal­ten entstehen.

Was ist nicht durch die Teil­kas­ko abgedeckt?

Die Lkw Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die durch selbst ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wer­den. Um die­se Schä­den abzu­de­cken, benö­ti­gen Sie eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Auch Schä­den, die durch unsach­ge­mä­ße Nut­zung oder Abnut­zung des Fahr­zeugs ent­ste­hen, sind in der Regel nicht versichert.

Fazit

Die Lkw Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet wich­ti­gen Schutz vor äuße­ren Ein­flüs­sen wie Dieb­stahl, Brand, Natur­er­eig­nis­sen, Glas­bruch und Wild­un­fäl­len. Sie ist beson­ders sinn­voll, wenn der Lkw älter ist oder der Wert des Fahr­zeugs einen umfas­sen­den Schutz recht­fer­tigt. Wer jedoch auch Schä­den durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus absi­chern möch­te, soll­te zusätz­lich eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen dabei, die pas­sen­de Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung zu fin­den, die auf Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Ihr Bud­get zuge­schnit­ten ist.

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