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Welche Schäden deckt eine Pferdehaftpflicht nicht ab?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine Pferdehaftpflichtversicherung deckt vorsätzliche Schäden, Eigenschäden am Pferd selbst, Schäden am Eigentum des Halters und gewerbliche Nutzungen ohne passenden Versicherungsschutz nicht ab. Auch Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder auf Basis vertraglicher Haftung sind typischerweise ausgeschlossen. Kennen Sie diese Lücken, vermeiden Sie böse Überraschungen im Schadensfall.

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt vor­sätz­li­che Schä­den, Eigen­schä­den am Pferd selbst, Schä­den am Eigen­tum des Hal­ters und gewerb­li­che Nut­zun­gen ohne pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz nicht ab. Auch Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Ver­wen­dung oder auf Basis ver­trag­li­cher Haf­tung sind typi­scher­wei­se aus­ge­schlos­sen. Ken­nen Sie die­se Lücken, ver­mei­den Sie böse Über­ra­schun­gen im Schadensfall.

Typi­sche Aus­schlüs­se der Pferdehaftpflichtversicherung

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, wenn Ihr Pferd Drit­ten Scha­den zufügt. Aller­dings gibt es wich­ti­ge Gren­zen: Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den wer­den grund­sätz­lich nicht regu­liert – auch nicht, wenn ande­re Per­so­nen die­se mit dem Pferd ver­ur­sa­chen. Eben­so aus­ge­schlos­sen sind Schä­den am eige­nen Ver­mö­gen. Tritt Ihr Pferd bei­spiels­wei­se den eige­nen Zaun kaputt oder beschä­digt Ihre Aus­rüs­tung, zahlt die Ver­si­che­rung nicht.

Bei der gewerb­li­chen Nut­zung ist Vor­sicht gebo­ten: Pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen grei­fen nicht, wenn das Pferd in einer Reit­schu­le, zum Ver­mie­tung von Reit­stun­den oder bei Tur­nie­ren mit Preis­geld ein­ge­setzt wird. Hier benö­ti­gen Sie zwin­gend eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Auch unsach­ge­mä­ße Nut­zun­gen außer­halb des Ver­si­che­rungs­ver­trags füh­ren häu­fig zu Ableh­nun­gen – etwa wenn ein für Frei­zeit ver­si­cher­tes Renn­pferd bei Wett­kämp­fen ver­wen­det wird.

Wei­te­re wich­ti­ge Leistungslücken

Die Pfer­de­haft­pflicht ist kei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung für Ihr Pferd. Ver­let­zun­gen, Krank­hei­ten oder Tier­arzt­kos­ten, die das eige­ne Pferd erlei­det, sind voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen. Für die­sen Schutz benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Pfer­de­kran­ken- oder OP-Ver­si­che­rung. Auch ver­trag­li­che Haf­tun­gen fal­len typi­scher­wei­se nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz – nur die gesetz­li­che Haf­tung wird abge­deckt. Das bedeu­tet: Ver­ein­ba­run­gen mit Stall­be­trei­bern oder ande­ren Ver­trags­part­nern, die über die gesetz­li­che Haf­tung hin­aus­ge­hen, müs­sen Sie selbst erfüllen.

Ach­ten Sie beson­ders dar­auf, wie die Nut­zungs­art in Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag defi­niert ist. Schä­den außer­halb die­ser Kate­go­rie wer­den schnell abge­lehnt. Ein detail­lier­tes Durch­le­sen der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ist essentiell.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Schutz­lü­cken vermeiden

  • Nut­zungs­art klä­ren: Infor­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung, ob das Pferd pri­vat, gewerb­lich oder für Tur­nie­re genutzt wird
  • Zusatz­ver­si­che­run­gen prü­fen: Ergän­zen Sie eine Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung für Vete­ri­när­kos­ten Ihres Pferdes
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen lesen: Ach­ten Sie auf kon­kre­te Aus­schlüs­se im Kleingedruckten
  • Stall­ver­trag über­prü­fen: Klä­ren Sie, wel­che zusätz­li­chen Haf­tun­gen der Stall­be­trei­ber von Ihnen verlangt
  • Regel­mä­ßi­ger Ver­si­che­rungs­ver­gleich: Nut­zen Sie einen Pfer­de­haft­pflicht-Ver­gleich, um opti­ma­le Kon­di­tio­nen zu finden
  • Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall infor­mie­ren: Mel­den Sie jeden Scha­dens­fall unver­züg­lich – nur so kön­nen Sie sicher sein, dass Ansprü­che aner­kannt werden
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