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Wel­che Schä­den deckt eine Pfer­de­haft­pflicht nicht ab?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt vie­le Risi­ken ab, die durch das Ver­hal­ten eines Pfer­des ent­ste­hen, aber es gibt bestimm­te Aus­schlüs­se und Situa­tio­nen, in denen der Ver­si­che­rungs­schutz nicht greift. Hier sind eini­ge der typi­schen Schä­den, die nicht von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Vor­sätz­li­che Schäden

Wenn Schä­den vor­sätz­lich durch den Pfer­de­hal­ter oder ande­re Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den, die mit dem Pferd umge­hen, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht. Schä­den, die bewusst her­bei­ge­führt wer­den, sind von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung ausgeschlossen.

  • Bei­spiel: Wenn der Hal­ter absicht­lich eine Per­son oder ein frem­des Tier mit dem Pferd schä­digt, wür­de die Ver­si­che­rung nicht zahlen.

2. Schä­den am Eigen­tum des Halters

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Schä­den, die das Pferd am Eigen­tum des Hal­ters selbst ver­ur­sacht. Das bedeu­tet, dass wenn das Pferd bei­spiels­wei­se das Eigen­tum sei­nes Hal­ters beschä­digt, wie den eige­nen Zaun oder die eige­ne Aus­rüs­tung, die­se Schä­den nicht gedeckt sind.

  • Bei­spiel: Wenn dein Pferd in dei­nem eige­nen Stall den Zaun oder Sat­tel beschä­digt, greift die Pfer­de­haft­pflicht nicht.

3. Schä­den durch gewerb­li­che Nut­zung ohne pas­sen­de Versicherung

Wenn das Pferd gewerb­lich genutzt wird, etwa in einer Reit­schu­le oder für gewerb­li­chen Pfer­de­ver­leih, greift eine pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht. Hier ist eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung notwendig.

  • Bei­spiel: Schä­den, die wäh­rend gewerb­lich orga­ni­sier­ten Reit­stun­den oder Tur­nie­ren ent­ste­hen, sind oft nicht durch pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen abgedeckt.

4. Eigen­schä­den und Krank­hei­ten des Pferdes

Die Ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die das Pferd selbst erlei­det, wie etwa Ver­let­zun­gen oder Krank­hei­ten. Für die­se Fäl­le benö­tigst du eine sepa­ra­te Pfer­de­kran­ken- oder OP-Ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Wenn das Pferd wäh­rend eines Aus­ritts ver­letzt wird, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht die Kos­ten für den Tierarzt.

5. Ver­trag­li­che Haftung

Schä­den, die auf ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen basie­ren, sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Die Ver­si­che­rung greift nur bei Schä­den, die auf­grund gesetz­li­cher Haf­tung ent­ste­hen, nicht jedoch bei ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Verpflichtungen.

  • Bei­spiel: Wenn ein Ver­trag den Hal­ter ver­pflich­tet, für bestimm­te Schä­den auf­zu­kom­men, die in der Ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten sind, haf­tet der Hal­ter selbst.

6. Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Nutzung

Wenn das Pferd unsach­ge­mäß ver­wen­det wird oder außer­halb der ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Nut­zung ein­ge­setzt wird, kön­nen bestimm­te Schä­den nicht gedeckt sein. Dies betrifft etwa die Nut­zung des Pfer­des zu nicht ver­ein­bar­ten Zwecken.

  • Bei­spiel: Wenn ein Pferd für Ren­nen ein­ge­setzt wird, obwohl es für Frei­zeit­zwe­cke ver­si­chert ist, kann die Ver­si­che­rung den Scha­den ablehnen.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz bei Per­so­nen- und Sach­schä­den, deckt jedoch kei­ne vor­sätz­li­chen Schä­den, Eigen­schä­den am Pferd oder am Eigen­tum des Hal­ters ab. Zudem greift sie bei gewerb­li­cher Nut­zung nur, wenn eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dabei, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der die wich­tigs­ten Risi­ken abdeckt.

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