Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt viele Risiken ab, die durch das Verhalten eines Pferdes entstehen, aber es gibt bestimmte Ausschlüsse und Situationen, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Hier sind einige der typischen Schäden, die nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt werden:
1. Vorsätzliche Schäden
Wenn Schäden vorsätzlich durch den Pferdehalter oder andere Personen verursacht werden, die mit dem Pferd umgehen, greift die Pferdehaftpflichtversicherung in der Regel nicht. Schäden, die bewusst herbeigeführt werden, sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
- Beispiel: Wenn der Halter absichtlich eine Person oder ein fremdes Tier mit dem Pferd schädigt, würde die Versicherung nicht zahlen.
2. Schäden am Eigentum des Halters
Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die das Pferd am Eigentum des Halters selbst verursacht. Das bedeutet, dass wenn das Pferd beispielsweise das Eigentum seines Halters beschädigt, wie den eigenen Zaun oder die eigene Ausrüstung, diese Schäden nicht gedeckt sind.
- Beispiel: Wenn dein Pferd in deinem eigenen Stall den Zaun oder Sattel beschädigt, greift die Pferdehaftpflicht nicht.
3. Schäden durch gewerbliche Nutzung ohne passende Versicherung
Wenn das Pferd gewerblich genutzt wird, etwa in einer Reitschule oder für gewerblichen Pferdeverleih, greift eine private Pferdehaftpflichtversicherung in der Regel nicht. Hier ist eine gewerbliche Pferdehaftpflichtversicherung notwendig.
- Beispiel: Schäden, die während gewerblich organisierten Reitstunden oder Turnieren entstehen, sind oft nicht durch private Haftpflichtversicherungen abgedeckt.
4. Eigenschäden und Krankheiten des Pferdes
Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die das Pferd selbst erleidet, wie etwa Verletzungen oder Krankheiten. Für diese Fälle benötigst du eine separate Pferdekranken- oder OP-Versicherung.
- Beispiel: Wenn das Pferd während eines Ausritts verletzt wird, übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht die Kosten für den Tierarzt.
5. Vertragliche Haftung
Schäden, die auf vertraglichen Vereinbarungen basieren, sind in der Regel ausgeschlossen. Die Versicherung greift nur bei Schäden, die aufgrund gesetzlicher Haftung entstehen, nicht jedoch bei vertraglich festgelegten Verpflichtungen.
- Beispiel: Wenn ein Vertrag den Halter verpflichtet, für bestimmte Schäden aufzukommen, die in der Versicherung nicht enthalten sind, haftet der Halter selbst.
6. Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Wenn das Pferd unsachgemäß verwendet wird oder außerhalb der vertraglich festgelegten Nutzung eingesetzt wird, können bestimmte Schäden nicht gedeckt sein. Dies betrifft etwa die Nutzung des Pferdes zu nicht vereinbarten Zwecken.
- Beispiel: Wenn ein Pferd für Rennen eingesetzt wird, obwohl es für Freizeitzwecke versichert ist, kann die Versicherung den Schaden ablehnen.
Fazit:
Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz bei Personen- und Sachschäden, deckt jedoch keine vorsätzlichen Schäden, Eigenschäden am Pferd oder am Eigentum des Halters ab. Zudem greift sie bei gewerblicher Nutzung nur, wenn eine spezielle gewerbliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ein Versicherungsvergleich hilft dabei, den passenden Tarif zu finden, der die wichtigsten Risiken abdeckt.