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Wel­che Schä­den deckt eine Unfall­ver­si­che­rung nicht ab?

Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls, aller­dings gibt es bestimm­te Schä­den und Ereig­nis­se, die von der Deckung aus­ge­schlos­sen sind. Hier sind die häu­figs­ten Aus­schlüs­se, die du ken­nen solltest:

1. Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Unfälle

Die Unfall­ver­si­che­rung deckt kei­ne Unfäl­le ab, die absicht­lich her­bei­ge­führt wur­den. Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach­weis­lich den Unfall absicht­lich ver­ur­sacht hat, ent­fällt der Anspruch auf Leistungen.

2. Unfäl­le unter Ein­fluss von Alko­hol oder Drogen

Ein häu­fi­ger Aus­schluss betrifft Unfäl­le, die unter erheb­li­chem Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen gesche­hen. Die Pro­mil­le­gren­ze, ab der die Leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den, vari­iert je nach Ver­si­che­rung und ist im Ver­trag fest­ge­legt. Bei Über­schrei­tung die­ser Gren­ze ent­fällt der Versicherungsschutz.

3. Berufs­krank­hei­ten und Arbeitsunfälle

Unfäl­le, die wäh­rend der Arbeit pas­sie­ren oder die Fol­ge einer Berufs­krank­heit sind, wer­den in der Regel von der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt und sind nicht Teil der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Die­se deckt haupt­säch­lich Unfäl­le im pri­va­ten Umfeld und in der Frei­zeit ab.

4. Risi­ko­rei­che Sport­ar­ten und Aktivitäten

Bestimm­te risi­ko­rei­che Sport­ar­ten, wie Bun­gee-Jum­ping, Fall­schirm­sprin­gen, Motor­sport oder Klet­tern, sind oft vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Es gibt jedoch spe­zi­el­le Tari­fe oder Zusatz­op­tio­nen, die die­se Akti­vi­tä­ten mit ein­schlie­ßen kön­nen. Ohne eine sol­che Erwei­te­rung besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für sol­che Ereignisse.

5. Kriegs- und kriegs­ähn­li­che Handlungen

Unfäl­le, die im Zusam­men­hang mit Krie­gen, Auf­stän­den oder ande­ren kriegs­ähn­li­chen Hand­lun­gen ste­hen, sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Der Schutz der Unfall­ver­si­che­rung greift in die­sen Fäl­len nicht, es sei denn, es wur­de eine spe­zi­el­le Deckung dafür vereinbart.

6. Selbst­ver­stüm­me­lung und Selbstmordversuch

Unfäl­le, die durch einen Selbst­mord­ver­such oder absicht­li­che Selbst­ver­stüm­me­lung ver­ur­sacht wur­den, sind aus­ge­schlos­sen. Die­se Ereig­nis­se wer­den nicht als unfrei­wil­li­ge Unfäl­le betrach­tet und fal­len daher nicht unter den Schutz der Unfall­ver­si­che­rung.

7. Psy­chi­sche Erkrankungen

Die Ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne psy­chi­schen Erkran­kun­gen oder deren Fol­gen ab, es sei denn, die­se sind eine direk­te und nach­weis­ba­re Fol­ge eines ver­si­cher­ten Unfalls. All­ge­mei­ne psy­chi­sche Stö­run­gen oder psy­chi­sche Erkran­kun­gen ohne Unfall­ur­sa­che sind ausgeschlossen.

8. Unfäl­le bei medi­zi­ni­schen Eingriffen

Ver­let­zun­gen oder Schä­den, die durch medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe, Ope­ra­tio­nen oder Behand­lun­gen ent­ste­hen, sind meist nicht gedeckt, es sei denn, sie sind eine direk­te Fol­ge eines Unfalls und wur­den im Rah­men der Unfall­be­hand­lung durchgeführt.

9. Alters­be­ding­te Schä­den und Krankheiten

Alters­be­ding­te Beschwer­den oder Krank­hei­ten, wie Osteo­po­ro­se oder alters­be­ding­te Gelenk­pro­ble­me, gel­ten nicht als Unfall­fol­gen und wer­den daher nicht von der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Ver­si­che­rung greift nur bei plötz­lich ein­tre­ten­den und von außen ein­wir­ken­den Ereignissen.

Fazit

Die Unfall­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz, hat jedoch kla­re Aus­schluss­klau­seln, die du vor Abschluss eines Ver­trags genau ken­nen soll­test. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, die Bedin­gun­gen ver­schie­de­ner Anbie­ter zu prü­fen und die Poli­ce zu fin­den, die dei­ne indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen am bes­ten abdeckt. Indem du die Aus­schlüs­se genau kennst, ver­mei­dest du unlieb­sa­me Über­ra­schun­gen im Leis­tungs­fall und kannst sicher­stel­len, dass du opti­mal abge­si­chert bist.

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