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Wel­che Schä­den sind bei der For­de­rungs­aus­fall­de­ckung abgedeckt?

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich, wenn du selbst geschä­digt wirst, aber der Scha­dens­ver­ur­sa­cher ent­we­der nicht zah­lungs­fä­hig ist oder kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat. Die­ser Zusatz­bau­stein greift also, wenn du Anspruch auf Scha­den­er­satz hast, den Ver­ur­sa­cher aber nicht zur Rechen­schaft zie­hen kannst. Hier sind die wich­tigs­ten Schä­den, die von der For­de­rungs­aus­fall­de­ckung abge­deckt sind:

1. Per­so­nen­schä­den

  • Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung über­nimmt Schmer­zens­geld, Heil­be­hand­lungs­kos­ten, Ren­ten­an­sprü­che oder ande­re Ent­schä­di­gun­gen, die dir zuste­hen, wenn du durch Kör­per­ver­let­zung geschä­digt wirst und der Ver­ur­sa­cher den Scha­den nicht bezah­len kann.
  • Bei­spiel: Du wirst bei einem Unfall schwer ver­letzt, und der Ver­ur­sa­cher kann kei­ne Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zah­len. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht mit For­de­rungs­aus­fall­de­ckung über­nimmt die Kos­ten, die dir durch die Ver­let­zung entstehen.

2. Sach­schä­den

  • Wenn dein Eigen­tum beschä­digt oder zer­stört wird und der Ver­ur­sa­cher nicht zah­lungs­fä­hig ist, springt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ein und über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegenstände.
  • Bei­spiel: Jemand beschä­digt ver­se­hent­lich dein Fahr­rad, kann aber den Scha­den nicht beglei­chen. Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung über­nimmt in die­sem Fall die Reparaturkosten.

3. Ver­mö­gens­schä­den

  • Bei Ver­mö­gens­schä­den, die dir durch den Scha­den eines Drit­ten ent­ste­hen, greift die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung eben­falls. Die­se Ver­mö­gens­schä­den kön­nen bei­spiels­wei­se durch den Ver­lust von Ein­nah­men oder durch ande­re finan­zi­el­le Ein­bu­ßen ent­ste­hen, die auf den ursprüng­li­chen Scha­den zurück­zu­füh­ren sind.
  • Bei­spiel: Du wirst auf­grund eines Unfalls, den ein ande­rer ver­ur­sacht hat, arbeits­un­fä­hig und erlei­dest Ver­dienst­aus­fäl­le. Kann der Ver­ur­sa­cher den Scha­den nicht erset­zen, deckt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ne finan­zi­el­len Verluste.

4. Miet­sach­schä­den

  • In eini­gen Poli­cen deckt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung auch Miet­sach­schä­den ab, z. B. Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Gegen­stän­den, wenn der Ver­ur­sa­cher nicht zah­len kann.
  • Bei­spiel: Jemand beschä­digt dei­ne gemie­te­te Kame­ra und kann den Scha­den nicht beglei­chen. In einem sol­chen Fall springt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ein, sofern Miet­sach­schä­den abge­deckt sind.

5. Vor­aus­set­zun­gen für die Forderungsausfalldeckung

  • Damit die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift, gibt es häu­fig bestimm­te Voraussetzungen: 
    • Der Ver­ur­sa­cher muss zah­lungs­un­fä­hig oder unbe­kannt sein.
    • Der Scha­dens­er­satz­an­spruch muss gericht­lich bestä­tigt sein.
    • Es gibt oft einen Min­dest­scha­den, der über­schrit­ten wer­den muss (z. B. 2.500 Euro), bevor die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift.

Fazit

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, wenn der Ver­ur­sa­cher nicht zah­len kann. Dies ist beson­ders wich­tig, um dich gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te zu schüt­zen, wenn du unver­schul­det geschä­digt wirst und der Ver­ur­sa­cher nicht für den Scha­den auf­kom­men kann.

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