Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung schützt dich, wenn du selbst geschädigt wirst, aber der Schadensverursacher entweder nicht zahlungsfähig ist oder keine Haftpflichtversicherung hat. Dieser Zusatzbaustein greift also, wenn du Anspruch auf Schadenersatz hast, den Verursacher aber nicht zur Rechenschaft ziehen kannst. Hier sind die wichtigsten Schäden, die von der Forderungsausfalldeckung abgedeckt sind:
1. Personenschäden
- Die Forderungsausfalldeckung übernimmt Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Rentenansprüche oder andere Entschädigungen, die dir zustehen, wenn du durch Körperverletzung geschädigt wirst und der Verursacher den Schaden nicht bezahlen kann.
- Beispiel: Du wirst bei einem Unfall schwer verletzt, und der Verursacher kann keine Schadensersatzforderungen zahlen. Deine Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung übernimmt die Kosten, die dir durch die Verletzung entstehen.
2. Sachschäden
- Wenn dein Eigentum beschädigt oder zerstört wird und der Verursacher nicht zahlungsfähig ist, springt die Forderungsausfalldeckung ein und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände.
- Beispiel: Jemand beschädigt versehentlich dein Fahrrad, kann aber den Schaden nicht begleichen. Die Forderungsausfalldeckung übernimmt in diesem Fall die Reparaturkosten.
3. Vermögensschäden
- Bei Vermögensschäden, die dir durch den Schaden eines Dritten entstehen, greift die Forderungsausfalldeckung ebenfalls. Diese Vermögensschäden können beispielsweise durch den Verlust von Einnahmen oder durch andere finanzielle Einbußen entstehen, die auf den ursprünglichen Schaden zurückzuführen sind.
- Beispiel: Du wirst aufgrund eines Unfalls, den ein anderer verursacht hat, arbeitsunfähig und erleidest Verdienstausfälle. Kann der Verursacher den Schaden nicht ersetzen, deckt die Forderungsausfalldeckung deine finanziellen Verluste.
4. Mietsachschäden
- In einigen Policen deckt die Forderungsausfalldeckung auch Mietsachschäden ab, z. B. Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen, wenn der Verursacher nicht zahlen kann.
- Beispiel: Jemand beschädigt deine gemietete Kamera und kann den Schaden nicht begleichen. In einem solchen Fall springt die Forderungsausfalldeckung ein, sofern Mietsachschäden abgedeckt sind.
5. Voraussetzungen für die Forderungsausfalldeckung
- Damit die Forderungsausfalldeckung greift, gibt es häufig bestimmte Voraussetzungen:
- Der Verursacher muss zahlungsunfähig oder unbekannt sein.
- Der Schadensersatzanspruch muss gerichtlich bestätigt sein.
- Es gibt oft einen Mindestschaden, der überschritten werden muss (z. B. 2.500 Euro), bevor die Forderungsausfalldeckung greift.
Fazit
Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung deckt Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Dies ist besonders wichtig, um dich gegen finanzielle Verluste zu schützen, wenn du unverschuldet geschädigt wirst und der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen kann.