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Welche Schäden sind bei der Forderungsausfalldeckung abgedeckt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung schützt dich, wenn du selbst geschädigt wirst, der Schadensverursacher aber zahlungsunfähig ist oder keine Haftpflichtversicherung hat. Dieser Zusatzbaustein deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die dir entstehen, wenn du keinen Schadensersatz vom Verursacher erhalten kannst.

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich, wenn du selbst geschä­digt wirst, der Scha­dens­ver­ur­sa­cher aber zah­lungs­un­fä­hig ist oder kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat. Die­ser Zusatz­bau­stein deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die dir ent­ste­hen, wenn du kei­nen Scha­dens­er­satz vom Ver­ur­sa­cher erhal­ten kannst.

Wel­che Schä­den die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung abdeckt

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist eine wich­ti­ge Ergän­zung zur Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung und schützt dich vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten in Situa­tio­nen, in denen der Ver­ur­sa­cher nicht haf­ten kann. Die abge­deck­ten Scha­dens­ar­ten sind breit gefächert:

  • Per­so­nen­schä­den: Schmer­zens­geld, Heil­be­hand­lungs­kos­ten, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Ren­ten­an­sprü­che bei Kör­per­ver­let­zun­gen. Bei­spiel: Du wirst bei einem Unfall schwer ver­letzt; der ver­ur­sa­chen­de Per­son fehlt eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me oder Versicherung.
  • Sach­schä­den: Repa­ra­tur oder Ersatz beschä­dig­ter oder zer­stör­ter Gegen­stän­de, die dir gehö­ren. Bei­spiel: Ein unbe­kann­ter Fahr­rad­fah­rer beschä­digt dein Auto und flüch­tet – die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung über­nimmt die Reparaturkosten.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Ver­lus­te durch Ver­dienst­aus­fäl­le, wenn du infol­ge des Unfalls arbeits­un­fä­hig wirst. Bei­spiel: Eine ver­schul­de­te Per­son ver­letzt dich, und du kannst vor­über­ge­hend nicht arbeiten.
  • Miet­sach­schä­den: Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Objek­ten (sofern im Tarif ent­hal­ten). Bei­spiel: Die aus­ge­lie­he­ne Kame­ra eines Freun­des wird beschädigt.

Wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen und Gren­zen der Forderungsausfalldeckung

Damit die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung tat­säch­lich leis­tet, müs­sen bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sein. Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten die­se Leis­tung an, und die Moda­li­tä­ten vari­ie­ren erheblich:

  • Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Unbe­kannt­sein: Der Ver­ur­sa­cher muss nach­weis­lich nicht zah­lungs­fä­hig sein oder nicht ermit­telt wer­den können.
  • Gericht­li­ches Urteil oder Fest­stel­lung: In vie­len Fäl­len ist ein gericht­lich bestä­tig­ter Scha­dens­er­satz­an­spruch erfor­der­lich. Man­che Ver­si­che­rer for­dern zudem, dass die Zah­lungs­un­fä­hig­keit offi­zi­ell fest­ge­stellt wurde.
  • Min­dest­scha­den­sum­me: Häu­fig greift die Deckung erst ab ca. 2.500 Euro Scha­den­sum­me. Klei­ne­re Schä­den sind oft ausgenommen.
  • Aus­nah­men: Vor­sätz­li­che Schä­den oder Schä­den aus dem Fami­li­en­kreis sind typi­scher­wei­se nicht versichert.

Prak­ti­sche Tipps zur Forderungsausfalldeckung

  • Prü­fe in dei­ner Poli­ce, ob die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ent­hal­ten ist – vie­le Stan­dard-Tari­fe bie­ten sie nicht auto­ma­tisch an.
  • Infor­mie­re dich über die Min­dest­scha­den­sum­me und die erfor­der­li­chen Nach­wei­se für einen Leistungsfall.
  • Doku­men­tie­re Schä­den sofort mit Fotos und Zeu­gen­aus­sa­gen, um spä­ter einen Anspruch durchzusetzen.
  • Ver­glei­che die Deckungs­sum­men ver­schie­de­ner Anbie­ter, da die­se zwi­schen ca. 50.000 und 500.000 Euro vari­ie­ren können.
  • Behal­te die Mit­tei­lung einer Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder eines Urteils gegen den Ver­ur­sa­cher auf, um Ansprü­che gel­tend zu machen.
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