Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet umfangreichen Schutz gegen Schäden, die durch dein Pferd verursacht werden, doch es gibt auch bestimmte Schäden, die nicht abgedeckt sind. Um den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist es wichtig zu wissen, welche Ausschlüsse in der Versicherungspolice enthalten sein können. Hier sind die häufigsten Schäden, die typischerweise nicht durch die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt werden:
1. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Wenn der Pferdehalter oder eine andere Person absichtlich einen Schaden verursacht, übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten. Die Haftpflichtversicherung greift nur bei unbeabsichtigten und unvorhergesehenen Ereignissen, bei denen das Pferd Schaden anrichtet. Vorsätzliches Handeln schließt die Versicherungsleistung aus.
- Beispiel: Wenn du absichtlich ein Hindernis beschädigst oder eine andere Person durch das Verhalten deines Pferdes bewusst zu Schaden kommt, wird die Versicherung nicht zahlen.
2. Schäden am eigenen Eigentum
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Eigentum des Versicherungsnehmers ab. Das bedeutet, dass Schäden, die dein Pferd an deinem eigenen Hab und Gut verursacht (wie dein Auto, dein Zaun oder deine Reitausrüstung), nicht durch die Haftpflichtversicherung ersetzt werden.
- Beispiel: Wenn dein Pferd dein Auto beschädigt, weil es unkontrolliert auf den Parkplatz rennt, musst du diesen Schaden selbst tragen, da die Versicherung nur Schäden an fremdem Eigentum übernimmt.
3. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen des Pferdehalters können zum Ausschluss von Versicherungsleistungen führen. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn du bewusst oder grob fahrlässig gehandelt hast und dadurch der Schaden entstanden ist.
- Beispiel: Du lässt das Gatter absichtlich offen und dein Pferd rennt auf eine befahrene Straße, wo es einen Unfall verursacht. In diesem Fall könnte die Versicherung den Schadensersatz verweigern, da du grob fahrlässig gehandelt hast.
4. Schäden durch gewerbliche Nutzung
Bei den meisten Standardtarifen der Pferdehaftpflichtversicherung sind Schäden, die im Rahmen einer gewerblichen Nutzung des Pferdes entstehen, nicht abgedeckt. Hierfür wären spezielle gewerbliche Tarife notwendig, die zusätzliche Risiken wie Reitunterricht, Verleih von Pferden oder Turniere abdecken.
- Beispiel: Du betreibst eine Reitschule und das Pferd verletzt einen Reitschüler. Wenn du keinen gewerblichen Versicherungsschutz hast, übernimmt die normale Pferdehaftpflichtversicherung diese Schäden nicht.
5. Schäden an gemieteten oder gepachteten Grundstücken
Mietsachschäden an gemieteten oder gepachteten Grundstücken, Stallungen oder Weiden sind nicht immer automatisch abgedeckt. Einige Policen schließen diese Schäden explizit aus oder verlangen, dass sie als zusätzliche Leistung in den Vertrag aufgenommen werden.
- Beispiel: Dein Pferd beschädigt eine gemietete Box oder einen gemieteten Weidezaun. Solche Schäden sind nur abgedeckt, wenn deine Versicherung eine Mietsachschadenklausel enthält.
6. Schäden durch Pferdeanhänger
Schäden, die durch den Gebrauch eines Pferdeanhängers verursacht werden, fallen in der Regel nicht unter die Pferdehaftpflichtversicherung, sondern unter die Kfz-Haftpflichtversicherung des Anhängers oder Zugfahrzeugs. Wenn der Pferdeanhänger einen Schaden verursacht, weil er falsch gesichert wurde, greift also nicht die Pferdehaftpflicht.
- Beispiel: Dein Pferdeanhänger verursacht auf einem Parkplatz einen Schaden an einem anderen Auto. Dieser Schaden müsste über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs abgewickelt werden.
7. Tierarztkosten für das eigene Pferd
Eine Pferdehaftpflichtversicherung deckt Tierarztkosten für das eigene Pferd nicht ab, wenn das Pferd selbst verletzt wird. Diese Kosten müssen über eine Pferdekrankenversicherung oder privat getragen werden. Die Haftpflichtversicherung greift nur, wenn das Pferd Dritte oder deren Eigentum schädigt.
- Beispiel: Wenn dein Pferd sich beim Ausritt verletzt, musst du die Tierarztkosten selbst tragen oder über eine separate Krankenversicherung abrechnen.
Fazit:
Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Schäden, die dein Pferd an Dritten oder deren Eigentum verursacht, aber sie deckt keine vorsätzlichen Schäden, Schäden am eigenen Eigentum, gewerbliche Risiken, grobe Fahrlässigkeit oder spezifische Risiken wie Schäden durch Pferdeanhänger oder eigene Tierarztkosten ab. Um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und ggf. spezielle Zusatzdeckungen wie Mietsachschäden oder gewerbliche Tarife in Betracht zu ziehen. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft dir, den optimalen Schutz zu finden und alle relevanten Risiken abzudecken.