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Wel­che Schä­den sind nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfang­rei­chen Schutz gegen Schä­den, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den, doch es gibt auch bestimm­te Schä­den, die nicht abge­deckt sind. Um den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leis­ten, ist es wich­tig zu wis­sen, wel­che Aus­schlüs­se in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ent­hal­ten sein kön­nen. Hier sind die häu­figs­ten Schä­den, die typi­scher­wei­se nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schäden

Wenn der Pfer­de­hal­ter oder eine ande­re Per­son absicht­lich einen Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel kei­ne Kos­ten. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift nur bei unbe­ab­sich­tig­ten und unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen, bei denen das Pferd Scha­den anrich­tet. Vor­sätz­li­ches Han­deln schließt die Ver­si­che­rungs­leis­tung aus.

  • Bei­spiel: Wenn du absicht­lich ein Hin­der­nis beschä­digst oder eine ande­re Per­son durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des bewusst zu Scha­den kommt, wird die Ver­si­che­rung nicht zahlen.

2. Schä­den am eige­nen Eigentum

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den am eige­nen Eigen­tum des Ver­si­che­rungs­neh­mers ab. Das bedeu­tet, dass Schä­den, die dein Pferd an dei­nem eige­nen Hab und Gut ver­ur­sacht (wie dein Auto, dein Zaun oder dei­ne Reit­aus­rüs­tung), nicht durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ersetzt werden.

  • Bei­spiel: Wenn dein Pferd dein Auto beschä­digt, weil es unkon­trol­liert auf den Park­platz rennt, musst du die­sen Scha­den selbst tra­gen, da die Ver­si­che­rung nur Schä­den an frem­dem Eigen­tum übernimmt.

3. Schä­den durch gro­be Fahrlässigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Pflicht­ver­let­zun­gen des Pfer­de­hal­ters kön­nen zum Aus­schluss von Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen füh­ren. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung nicht zahlt, wenn du bewusst oder grob fahr­läs­sig gehan­delt hast und dadurch der Scha­den ent­stan­den ist.

  • Bei­spiel: Du lässt das Gat­ter absicht­lich offen und dein Pferd rennt auf eine befah­re­ne Stra­ße, wo es einen Unfall ver­ur­sacht. In die­sem Fall könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­dens­er­satz ver­wei­gern, da du grob fahr­läs­sig gehan­delt hast.

4. Schä­den durch gewerb­li­che Nutzung

Bei den meis­ten Stan­dard­ta­ri­fen der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Schä­den, die im Rah­men einer gewerb­li­chen Nut­zung des Pfer­des ent­ste­hen, nicht abge­deckt. Hier­für wären spe­zi­el­le gewerb­li­che Tari­fe not­wen­dig, die zusätz­li­che Risi­ken wie Reit­un­ter­richt, Ver­leih von Pfer­den oder Tur­nie­re abdecken.

  • Bei­spiel: Du betreibst eine Reit­schu­le und das Pferd ver­letzt einen Reit­schü­ler. Wenn du kei­nen gewerb­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz hast, über­nimmt die nor­ma­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­se Schä­den nicht.

5. Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Grundstücken

Miet­sach­schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Grund­stü­cken, Stal­lun­gen oder Wei­den sind nicht immer auto­ma­tisch abge­deckt. Eini­ge Poli­cen schlie­ßen die­se Schä­den expli­zit aus oder ver­lan­gen, dass sie als zusätz­li­che Leis­tung in den Ver­trag auf­ge­nom­men werden.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt eine gemie­te­te Box oder einen gemie­te­ten Wei­de­zaun. Sol­che Schä­den sind nur abge­deckt, wenn dei­ne Ver­si­che­rung eine Miet­sach­scha­den­klau­sel enthält.

6. Schä­den durch Pferdeanhänger

Schä­den, die durch den Gebrauch eines Pfer­de­an­hän­gers ver­ur­sacht wer­den, fal­len in der Regel nicht unter die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, son­dern unter die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Anhän­gers oder Zug­fahr­zeugs. Wenn der Pfer­de­an­hän­ger einen Scha­den ver­ur­sacht, weil er falsch gesi­chert wur­de, greift also nicht die Pferdehaftpflicht.

  • Bei­spiel: Dein Pfer­de­an­hän­ger ver­ur­sacht auf einem Park­platz einen Scha­den an einem ande­ren Auto. Die­ser Scha­den müss­te über die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs abge­wi­ckelt werden.

7. Tier­arzt­kos­ten für das eige­ne Pferd

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Tier­arzt­kos­ten für das eige­ne Pferd nicht ab, wenn das Pferd selbst ver­letzt wird. Die­se Kos­ten müs­sen über eine Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung oder pri­vat getra­gen wer­den. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift nur, wenn das Pferd Drit­te oder deren Eigen­tum schädigt.

  • Bei­spiel: Wenn dein Pferd sich beim Aus­ritt ver­letzt, musst du die Tier­arzt­kos­ten selbst tra­gen oder über eine sepa­ra­te Kran­ken­ver­si­che­rung abrechnen.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz für Schä­den, die dein Pferd an Drit­ten oder deren Eigen­tum ver­ur­sacht, aber sie deckt kei­ne vor­sätz­li­chen Schä­den, Schä­den am eige­nen Eigen­tum, gewerb­li­che Risi­ken, gro­be Fahr­läs­sig­keit oder spe­zi­fi­sche Risi­ken wie Schä­den durch Pfer­de­an­hän­ger oder eige­ne Tier­arzt­kos­ten ab. Um einen lücken­lo­sen Schutz zu gewähr­leis­ten, ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und ggf. spe­zi­el­le Zusatz­de­ckun­gen wie Miet­sach­schä­den oder gewerb­li­che Tari­fe in Betracht zu zie­hen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den opti­ma­len Schutz zu fin­den und alle rele­van­ten Risi­ken abzudecken.

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