Die Wohngebäudeversicherung deckt viele verschiedene Schäden am Gebäude ab, darunter Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden. Es gibt jedoch bestimmte Schäden, die in der Regel nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Ausschlüsse:
1. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (wenn kein Verzicht im Vertrag enthalten ist)
- Wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder komplett verweigern. Beispiele sind das Nichtbeheizen eines Hauses im Winter oder das offene Lassen von Fenstern während eines Sturms.
2. Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden, die vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer oder andere Personen verursacht wurden, werden nicht übernommen. Beispielsweise wird ein absichtlich gelegter Brand oder mutwillige Zerstörung durch den Versicherungsnehmer nicht bezahlt.
3. Schäden durch normale Abnutzung und Alterung
- Schäden, die durch den normalen Verschleiß eines Gebäudes entstehen, wie veraltete Rohrleitungen oder morsche Dachbalken, werden nicht abgedeckt. Diese Art von Schäden fällt in die Verantwortung des Eigentümers zur regelmäßigen Wartung.
4. Schäden an beweglichen Gegenständen
- Die Wohngebäudeversicherung deckt nur die Bausubstanz ab. Bewegliche Gegenstände, wie Möbel, elektronische Geräte oder persönliche Besitztümer, sind durch die Hausratversicherung abgesichert, nicht durch die Wohngebäudeversicherung.
5. Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben und andere Naturgefahren
- Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen sind nicht standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Um sich gegen diese Risiken abzusichern, muss eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
6. Schäden durch Tiere
- Schäden, die von Tieren verursacht werden, sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt. Zum Beispiel können Schäden durch Nagetiere, Insektenbefall oder Vogelschlag ausgeschlossen sein.
7. Baumängel und unsachgemäße Bauausführung
- Wenn ein Schaden auf Baumängel oder unsachgemäße Bauausführung zurückzuführen ist, übernimmt die Wohngebäudeversicherung keine Kosten. Für solche Schäden haftet der Bauunternehmer oder der Bauherr selbst.
8. Schäden durch Kriegsereignisse oder Atomkatastrophen
- Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder nukleare Katastrophen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt viele typische Schäden ab, aber bestimmte Risiken wie Naturkatastrophen, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden durch Verschleiß sind nicht enthalten. Um den optimalen Schutz zu gewährleisten, sollte der Versicherungsumfang regelmäßig überprüft und gegebenenfalls durch zusätzliche Bausteine wie die Elementarschadenversicherung erweitert werden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, die passenden Optionen zu finden.