Welche Schäden sind von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen?
Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz vor vielen Alltagsrisiken, aber es gibt bestimmte Schäden und Situationen, die nicht abgedeckt sind. Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu kennen, um zu verstehen, wann die Versicherung nicht greift. Hier sind die häufigsten Ausschlüsse:
1. Vorsätzlich verursachte Schäden
Schäden, die du vorsätzlich verursachst, sind grundsätzlich nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Versicherung übernimmt nur unabsichtlich verursachte Schäden. Vorsatz liegt vor, wenn du bewusst einen Schaden herbeiführst.
- Beispiel: Du zerstörst absichtlich das Eigentum einer anderen Person. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den Schaden nicht.
2. Schäden an eigenen Sachen
Die Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die du anderen zufügst, nicht jedoch Schäden an deinem eigenen Eigentum. Das bedeutet, wenn du dein eigenes Hab und Gut beschädigst, musst du die Kosten selbst tragen.
- Beispiel: Du lässt dein Smartphone fallen und es geht kaputt. Solche Schäden sind nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt.
3. Berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten
Schäden, die im Rahmen deiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen, sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Dafür benötigst du eine spezielle Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
- Beispiel: Als selbstständiger Handwerker beschädigst du das Eigentum eines Kunden bei der Arbeit. Dieser Schaden wäre nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt.
4. Schäden durch motorisierte Fahrzeuge
Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs (Auto, Motorrad etc.) stehen, sind von der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Hier greift die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Beispiel: Du verursachst mit deinem Auto einen Verkehrsunfall. Dieser Schaden wird von deiner Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, nicht von der Privathaftpflicht.
5. Schäden durch Hunde und Pferde
Hunde und Pferde verursachen ein höheres Schadensrisiko als kleinere Haustiere wie Katzen oder Vögel. Deshalb deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden durch Hunde oder Pferde in der Regel nicht ab. Für diese Tiere benötigst du eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Beispiel: Dein Hund beißt jemanden oder verursacht einen Unfall. Solche Schäden sind nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt, sondern erfordern eine Hundehaftpflichtversicherung.
6. Deliktunfähige Kinder
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) gelten in Deutschland als deliktunfähig, das heißt, sie können rechtlich nicht haftbar gemacht werden. Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten zwar optionalen Schutz für solche Schäden, aber nicht alle. In einigen Tarifen sind Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht abgedeckt.
- Beispiel: Dein dreijähriges Kind zerkratzt das Auto eines Nachbarn. Falls der Vertrag keine Klausel für deliktunfähige Kinder enthält, wird dieser Schaden nicht übernommen.
7. Schäden zwischen Familienmitgliedern
Schäden, die sich Familienmitglieder gegenseitig zufügen, sind in der Regel nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Das bedeutet, wenn jemand innerhalb deines Haushalts dein Eigentum beschädigt, zahlt die Versicherung nicht.
- Beispiel: Dein Kind zerbricht deinen Laptop. Diese Art von Schaden ist meist nicht versichert.
8. Vermögensschäden durch Verträge
Vertrags- oder Erfüllungsschäden (Schäden, die durch die Nichterfüllung oder falsche Erfüllung eines Vertrages entstehen) sind normalerweise nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dazu gehören z. B. Schäden, die durch Vertragsverletzungen verursacht werden.
- Beispiel: Du schließt einen Vertrag ab, erfüllst ihn jedoch nicht wie vereinbart, und der Vertragspartner erleidet dadurch einen finanziellen Verlust. Solche Schäden werden in der Regel nicht übernommen.
9. Strafbare Handlungen
Schäden, die im Rahmen von strafbaren Handlungen entstehen, sind von der Deckung ausgeschlossen. Wenn du z. B. im Zuge einer kriminellen Handlung Schäden verursachst, wird die Versicherung diese nicht übernehmen.
- Beispiel: Während eines Diebstahls beschädigst du fremdes Eigentum. In diesem Fall greift die Versicherung nicht.
10. Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen sind in vielen Privathaftpflichtversicherungen nicht abgedeckt, es sei denn, du hast eine spezielle Klausel dafür abgeschlossen. Dies kann z. B. bei teuren Werkzeugen oder Mietgeräten relevant werden.
- Beispiel: Du beschädigst ein geliehenes Werkzeug deines Nachbarn. Ohne spezielle Absicherung greift die Privathaftpflicht hier nicht.
Fazit
Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz, aber es gibt wichtige Ausnahmen, die nicht abgedeckt sind. Dazu gehören vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden an eigenen Sachen, berufliche Tätigkeiten, Schäden durch Kraftfahrzeuge, Hunde und Pferde sowie Schäden zwischen Familienmitgliedern. Es lohnt sich, die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen oder einen Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass du den besten Schutz für deine individuellen Bedürfnisse erhältst.