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Wel­che Schä­den sind von der Pri­vat­haft­pflicht ausgeschlossen?

Wel­che Schä­den sind von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ausgeschlossen?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor vie­len All­tags­ri­si­ken, aber es gibt bestimm­te Schä­den und Situa­tio­nen, die nicht abge­deckt sind. Es ist wich­tig, die­se Aus­schlüs­se zu ken­nen, um zu ver­ste­hen, wann die Ver­si­che­rung nicht greift. Hier sind die häu­figs­ten Ausschlüsse:

1. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schäden

Schä­den, die du vor­sätz­lich ver­ur­sachst, sind grund­sätz­lich nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt nur unab­sicht­lich ver­ur­sach­te Schä­den. Vor­satz liegt vor, wenn du bewusst einen Scha­den herbeiführst.

  • Bei­spiel: Du zer­störst absicht­lich das Eigen­tum einer ande­ren Per­son. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht.

2. Schä­den an eige­nen Sachen

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt nur Schä­den ab, die du ande­ren zufügst, nicht jedoch Schä­den an dei­nem eige­nen Eigen­tum. Das bedeu­tet, wenn du dein eige­nes Hab und Gut beschä­digst, musst du die Kos­ten selbst tragen.

  • Bei­spiel: Du lässt dein Smart­phone fal­len und es geht kaputt. Sol­che Schä­den sind nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht abgedeckt.

3. Beruf­li­che oder gewerb­li­che Tätigkeiten

Schä­den, die im Rah­men dei­ner beruf­li­chen oder gewerb­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen, sind nicht über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert. Dafür benö­tigst du eine spe­zi­el­le Berufs­haft­pflicht- oder Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Als selbst­stän­di­ger Hand­wer­ker beschä­digst du das Eigen­tum eines Kun­den bei der Arbeit. Die­ser Scha­den wäre nicht durch die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt.

4. Schä­den durch moto­ri­sier­te Fahrzeuge

Schä­den, die im Zusam­men­hang mit der Nut­zung eines Kraft­fahr­zeugs (Auto, Motor­rad etc.) ste­hen, sind von der Pri­vat­haft­pflicht aus­ge­schlos­sen. Hier greift die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist.

  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst mit dei­nem Auto einen Ver­kehrs­un­fall. Die­ser Scha­den wird von dei­ner Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, nicht von der Privathaftpflicht.

5. Schä­den durch Hun­de und Pferde

Hun­de und Pfer­de ver­ur­sa­chen ein höhe­res Scha­dens­ri­si­ko als klei­ne­re Haus­tie­re wie Kat­zen oder Vögel. Des­halb deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den durch Hun­de oder Pfer­de in der Regel nicht ab. Für die­se Tie­re benö­tigst du eine spe­zi­el­le Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Dein Hund beißt jeman­den oder ver­ur­sacht einen Unfall. Sol­che Schä­den sind nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt, son­dern erfor­dern eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

6. Delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Kin­der unter sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn Jah­ren) gel­ten in Deutsch­land als delikt­un­fä­hig, das heißt, sie kön­nen recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den. Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten zwar optio­na­len Schutz für sol­che Schä­den, aber nicht alle. In eini­gen Tari­fen sind Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der nicht abgedeckt.

  • Bei­spiel: Dein drei­jäh­ri­ges Kind zer­kratzt das Auto eines Nach­barn. Falls der Ver­trag kei­ne Klau­sel für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ent­hält, wird die­ser Scha­den nicht übernommen.

7. Schä­den zwi­schen Familienmitgliedern

Schä­den, die sich Fami­li­en­mit­glie­der gegen­sei­tig zufü­gen, sind in der Regel nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Das bedeu­tet, wenn jemand inner­halb dei­nes Haus­halts dein Eigen­tum beschä­digt, zahlt die Ver­si­che­rung nicht.

  • Bei­spiel: Dein Kind zer­bricht dei­nen Lap­top. Die­se Art von Scha­den ist meist nicht versichert.

8. Ver­mö­gens­schä­den durch Verträge

Ver­trags- oder Erfül­lungs­schä­den (Schä­den, die durch die Nicht­er­fül­lung oder fal­sche Erfül­lung eines Ver­tra­ges ent­ste­hen) sind nor­ma­ler­wei­se nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Dazu gehö­ren z. B. Schä­den, die durch Ver­trags­ver­let­zun­gen ver­ur­sacht werden.

  • Bei­spiel: Du schließt einen Ver­trag ab, erfüllst ihn jedoch nicht wie ver­ein­bart, und der Ver­trags­part­ner erlei­det dadurch einen finan­zi­el­len Ver­lust. Sol­che Schä­den wer­den in der Regel nicht übernommen.

9. Straf­ba­re Handlungen

Schä­den, die im Rah­men von straf­ba­ren Hand­lun­gen ent­ste­hen, sind von der Deckung aus­ge­schlos­sen. Wenn du z. B. im Zuge einer kri­mi­nel­len Hand­lung Schä­den ver­ur­sachst, wird die Ver­si­che­rung die­se nicht übernehmen.

  • Bei­spiel: Wäh­rend eines Dieb­stahls beschä­digst du frem­des Eigen­tum. In die­sem Fall greift die Ver­si­che­rung nicht.

10. Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegenständen

Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den sind in vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nicht abge­deckt, es sei denn, du hast eine spe­zi­el­le Klau­sel dafür abge­schlos­sen. Dies kann z. B. bei teu­ren Werk­zeu­gen oder Miet­ge­rä­ten rele­vant werden.

  • Bei­spiel: Du beschä­digst ein gelie­he­nes Werk­zeug dei­nes Nach­barn. Ohne spe­zi­el­le Absi­che­rung greift die Pri­vat­haft­pflicht hier nicht.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz, aber es gibt wich­ti­ge Aus­nah­men, die nicht abge­deckt sind. Dazu gehö­ren vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Schä­den an eige­nen Sachen, beruf­li­che Tätig­kei­ten, Schä­den durch Kraft­fahr­zeu­ge, Hun­de und Pfer­de sowie Schä­den zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern. Es lohnt sich, die genau­en Ver­trags­be­din­gun­gen zu prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass du den bes­ten Schutz für dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se erhältst.

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