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Wel­che Schä­den über­nimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Wel­che Schä­den über­nimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt eine Viel­zahl von Schä­den, die du unbe­ab­sich­tigt ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufügst. Dabei unter­schei­det man grund­sätz­lich zwi­schen Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den. Die­se drei Scha­dens­ar­ten wer­den im Fol­gen­den detail­liert erläutert:

Per­so­nen­schä­den

Per­so­nen­schä­den tre­ten auf, wenn eine ande­re Per­son durch dein Ver­schul­den kör­per­lich ver­letzt wird. Die Kos­ten, die hier­bei ent­ste­hen, kön­nen extrem hoch aus­fal­len, da sie neben den Behand­lungs­kos­ten auch Schmer­zens­geld, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men oder sogar Ren­ten­zah­lun­gen umfas­sen kön­nen. Bei­spie­le für Per­so­nen­schä­den, die von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men werden:

  • Du stößt ver­se­hent­lich jeman­den auf dem Geh­weg an, wodurch die Per­son stürzt und sich den Arm bricht. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Behand­lungs­kos­ten sowie mög­li­che For­de­run­gen des Geschä­dig­ten wie Schmerzensgeld.
  • Bei einem Miss­ge­schick mit dei­nem Fahr­rad ver­letzt du einen Fuß­gän­ger. Auch hier deckt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung alle medi­zi­ni­schen Kos­ten und Fol­ge­kos­ten wie Ver­dienst­aus­fall oder Ren­ten­zah­lun­gen ab, falls eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung eintritt.

Sach­schä­den

Sach­schä­den sind Schä­den, die du an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sachst. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de. Beispiele:

  • Du wirfst ver­se­hent­lich ein Glas Was­ser über das Note­book eines Freun­des, wodurch das Gerät unbrauch­bar wird. Die Ver­si­che­rung zahlt für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des Laptops.
  • Du beschä­digst bei einem Umzug das Mobi­li­ar eines Freun­des. Auch hier greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung und über­nimmt die Kos­ten für die Instand­set­zung oder den Ersatz.

Ver­mö­gens­schä­den

Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, wenn durch dein Han­deln oder Unter­las­sen einem Drit­ten ein finan­zi­el­ler Nach­teil ent­steht, ohne dass dabei ein Per­so­nen- oder Sach­scha­den vor­liegt. Die­se Schä­den sind sel­te­ner, kön­nen aber eben­falls sehr teu­er wer­den. Ein Beispiel:

  • Du gibst einem Bekann­ten fal­sche Infor­ma­tio­nen, die dazu füh­ren, dass er einen finan­zi­el­len Ver­lust erlei­det. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­sen finan­zi­el­len Scha­den ab.

Miet­sach­schä­den

Ein beson­de­rer Bereich, der oft durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt wird, sind Miet­sach­schä­den. Das sind Schä­den, die du als Mie­ter an gemie­te­ten Woh­nun­gen oder Häu­sern ver­ur­sachst. Typi­sche Bei­spie­le sind:

  • Du beschä­digst ver­se­hent­lich die Tür oder den Boden­be­lag in dei­ner Mietwohnung.
  • Du ver­ur­sachst einen Was­ser­scha­den, indem du einen Was­ser­hahn offen lässt und das Was­ser in die Woh­nung dar­un­ter läuft.

Gefäl­lig­keits­schä­den

Vie­le Tari­fe der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­ten auch Schutz bei Gefäl­lig­keits­schä­den. Das sind Schä­den, die du wäh­rend einer unent­gelt­li­chen Hil­fe­leis­tung, zum Bei­spiel beim Umzug eines Freun­des, ver­ur­sachst. Beispielsweise:

  • Du hilfst einem Freund beim Umzug und beschä­digst dabei sei­ne Möbel. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kann in sol­chen Fäl­len ein­sprin­gen, wenn eine ent­spre­chen­de Klau­sel ent­hal­ten ist.

Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Auch wenn Kin­der unter sie­ben Jah­ren nach deut­schem Recht als delikt­un­fä­hig gel­ten, über­neh­men vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen Schä­den, die durch klei­ne Kin­der ver­ur­sacht wer­den. Das ist beson­ders wich­tig, da Kin­der oft unbe­ab­sich­tigt teu­re Schä­den anrich­ten kön­nen. Ein Beispiel:

  • Dein drei­jäh­ri­ges Kind zer­kratzt das Auto des Nach­barn. Obwohl du als Eltern­teil nicht haft­bar bist, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Schaden.

Schä­den durch Haustiere

In eini­gen Tari­fen der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind auch Schä­den, die durch klei­ne­re Haus­tie­re wie Kat­zen, Kanin­chen oder Vögel ver­ur­sacht wer­den, abge­deckt. Für grö­ße­re Tie­re wie Hun­de oder Pfer­de wird jedoch in der Regel eine spe­zi­el­le Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung benötigt.

Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt auch bestimm­te Schä­den, die von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht über­nom­men wer­den. Dazu gehören:

  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Wenn du einen Scha­den absicht­lich her­bei­führst, greift die Ver­si­che­rung nicht.
  • Schä­den an eige­nen Sachen: Die Ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den an dei­nem eige­nen Eigen­tum ab.
  • Beruf­li­che Schä­den: Wenn du im Rah­men dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit einen Scha­den ver­ur­sachst, greift die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht. Dafür ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erforderlich.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den, die du ande­ren unbe­ab­sich­tigt zufügst. Sie deckt auch Miet­sach­schä­den, Gefäl­lig­keits­schä­den und Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ab. Da schon klei­ne Unacht­sam­kei­ten hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen kön­nen, ist eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für jeden unver­zicht­bar. Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den bes­ten Tarif für dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu finden.

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