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Wel­che Schä­den über­nimmt die Wohngebäudeversicherung?

Wel­che Schä­den über­nimmt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Eigen­tü­mer vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen, die durch Schä­den am Gebäu­de ent­ste­hen. Sie deckt eine Viel­zahl von Risi­ken ab, die das Haus erheb­lich beschä­di­gen kön­nen. Doch wel­che Schä­den über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genau? Hier bekommst du einen umfas­sen­den Über­blick über die abge­deck­ten Scha­dens­ar­ten und Risiken.

Grund­le­gen­de Schä­den, die durch eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt werden

  1. Feu­er­schä­den: Einer der wich­tigs­ten Bestand­tei­le einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist der Schutz gegen Schä­den, die durch Feu­er ent­ste­hen. Dazu gehö­ren Brän­de, die durch Blitz­schlag oder Elek­tri­zi­täts­pro­ble­me ver­ur­sacht wer­den, sowie Explo­sio­nen oder Implo­sio­nen. Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich auf das gesam­te Gebäu­de und fest instal­lier­te Tei­le wie Hei­zun­gen, Fens­ter und Türen.
  2. Lei­tungs­was­ser­schä­den: Schä­den, die durch aus­tre­ten­des Was­ser aus defek­ten Roh­ren, undich­ten Lei­tun­gen oder geplatz­ten Was­ser­roh­ren ent­ste­hen, wer­den eben­falls durch die Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Dabei sind nicht nur die Roh­re inner­halb des Gebäu­des geschützt, son­dern auch Fol­ge­schä­den, die durch das aus­tre­ten­de Was­ser an Wän­den, Decken oder Böden entstehen.
  3. Sturm- und Hagel­schä­den: Schä­den, die durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm (ab Wind­stär­ke 8) oder Hagel ver­ur­sacht wer­den, gehö­ren eben­falls zum Leis­tungs­um­fang der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Häu­fi­ge Schä­den sind hier­bei abge­deck­te Dächer, zer­stör­te Fens­ter oder beschä­dig­te Fassaden.

Optio­na­le Zusatz­bau­stei­ne: Ele­men­tar­schä­den und mehr

In der Grund­ver­si­che­rung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind bereits vie­le Scha­dens­ar­ten abge­deckt. Für umfas­sen­de­ren Schutz gibt es jedoch optio­na­le Zusatz­bau­stei­ne, die hin­zu­ge­fügt wer­den kön­nen, wie:

  1. Ele­men­tar­schä­den: Schä­den, die durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Stark­re­gen, Erd­rut­sche, Lawi­nen, Schnee­druck oder Erd­be­ben ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht auto­ma­tisch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Die­ser Schutz kann jedoch als optio­na­ler Bau­stein hin­zu­ge­fügt wer­den und ist beson­ders in risi­ko­rei­chen Gebie­ten sinnvoll.
  2. Van­da­lis­mus und Glas­bruch: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten zusätz­li­che Poli­cen an, die Van­da­lis­mus und Glas­bruch abde­cken. Dies kann beson­ders nütz­lich sein, wenn Fens­ter oder ande­re Glas­flä­chen durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung beschä­digt werden.

Was ist nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt?

Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht jeden mög­li­chen Scha­den über­nimmt. Fol­gen­de Scha­dens­ar­ten sind übli­cher­wei­se ausgeschlossen:

  • Schä­den durch Fahr­läs­sig­keit: Wenn Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder man­geln­de Instand­hal­tung ent­ste­hen, wird die Gebäu­de­ver­si­che­rung die­se Kos­ten nicht übernehmen.
  • Schä­den am Haus­rat: Möbel, elek­tro­ni­sche Gerä­te und ande­re beweg­li­che Gegen­stän­de sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Für die­se Gegen­stän­de ist eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung notwendig.
  • Van­da­lis­mus (wenn nicht zusätz­lich ver­si­chert): Mut­wil­li­ge Zer­stö­rung ist oft nicht in der Grund­ver­si­che­rung ent­hal­ten und muss geson­dert abge­si­chert werden.

Fazit: Umfas­sen­der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für das Gebäu­de und sei­ne fest instal­lier­ten Bestand­tei­le gegen eine Viel­zahl von Risi­ken, dar­un­ter Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Wer sich zusätz­lich gegen Ele­men­tar­schä­den absi­chern möch­te, soll­te die­sen Bau­stein in die Ver­si­che­rung inte­grie­ren. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann dabei hel­fen, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die sowohl den Bedürf­nis­sen als auch dem Bud­get entspricht.

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