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Wel­che Schä­den wer­den nicht von der Ver­si­che­rung übernommen?

Wel­che Schä­den sind von der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht abgedeckt?

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz für Hun­de­be­sit­zer, doch es gibt bestimm­te Schä­den, die von der Hun­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung nicht über­nom­men wer­den. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie detail­liert, wel­che Schä­den aus­ge­schlos­sen sind und wor­auf Sie beim Hun­de­haft­pflicht Ver­gleich ach­ten soll­ten, um den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren Vier­bei­ner zu finden.

Vor­sätz­li­che Schä­den durch den Hundehalter

Schä­den, die vom Hun­de­hal­ter vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wer­den, sind grund­sätz­lich nicht durch die Ver­si­che­rung Hun­de­haft­pflicht gedeckt. Wenn Sie bei­spiels­wei­se Ihren Hund bewusst auf eine Per­son het­zen, haf­tet die Ver­si­che­rung nicht für die ent­stan­de­nen Schäden.

Eigen­schä­den und Schä­den an Familienangehörigen

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Schä­den, die Ihr Hund an Ihnen selbst oder an Per­so­nen in Ihrem Haus­halt ver­ur­sacht. Dazu zäh­len Ehe­part­ner, Lebens­part­ner, Kin­der oder ande­re im sel­ben Haus­halt leben­de Fami­li­en­mit­glie­der. Für sol­che Eigen­schä­den besteht kein Versicherungsschutz.

Beruf­li­che Tätig­kei­ten mit dem Hund

Wenn Ihr Hund im Rah­men einer beruf­li­chen Tätig­keit ein­ge­setzt wird, wie zum Bei­spiel als The­ra­pie­hund, Wach­hund oder Jagd­hund, sind Schä­den, die wäh­rend die­ser Tätig­keit ent­ste­hen, oft nicht von der stan­dard­mä­ßi­gen Hun­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung abge­deckt. In sol­chen Fäl­len ist eine spe­zi­el­le Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erforderlich.

Ver­trags­ver­let­zun­gen und gesetz­li­che Auflagen

Ver­stö­ße gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten oder Ver­trags­be­din­gun­gen kön­nen zum Aus­schluss des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren. Bei­spie­le hier­für sind:

  • Ver­let­zung der Lei­nen­pflicht: Wenn in Ihrem Bun­des­land eine Lei­nen­pflicht besteht und Sie die­se miss­ach­ten, kann die Hun­de­haft­pflicht im Scha­dens­fall die Leis­tung verweigern.
  • Nicht­an­mel­dung des Hun­des: Wenn Sie Ihren Hund nicht ord­nungs­ge­mäß anmel­den oder mel­den, kann dies Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz haben.

Schä­den durch unbe­fug­te Personen

Schä­den, die ent­ste­hen, wenn Ihr Hund von einer unbe­fug­ten Per­son geführt wird, sind meist nicht durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Ach­ten Sie dar­auf, dass nur auto­ri­sier­te Per­so­nen Ihren Hund ausführen.

Geld­stra­fen und Bußgelder

Die Hun­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Geld­stra­fen, Buß­gel­der oder ähn­li­che Sank­tio­nen, die gegen Sie ver­hängt wer­den. Sol­che Kos­ten müs­sen Sie selbst tragen.

All­mäh­lich­keits­schä­den

Schä­den, die sich all­mäh­lich über einen län­ge­ren Zeit­raum ent­wi­ckeln, wie zum Bei­spiel Boden­be­lä­ge, die durch Kratz­spu­ren Ihres Hun­des beschä­digt wur­den, sind häu­fig vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Hier emp­fiehlt es sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls einen Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich durch­zu­füh­ren, um einen Anbie­ter mit umfas­sen­de­ren Leis­tun­gen zu finden.

Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Sachen

Stan­dard­mä­ßig sind Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den nicht durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch Zusatz­bau­stei­ne an, die sol­che Schä­den ein­schlie­ßen. Es lohnt sich, die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen im Ver­gleich zu betrach­ten, um den pas­sen­den Tarif zu finden.

Fazit

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet wich­ti­gen Schutz, doch es gibt bestimm­te Schä­den, die nicht über­nom­men wer­den. Um böse Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den, soll­ten Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig prü­fen und gege­be­nen­falls die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­glei­chen. So fin­den Sie die Hun­de­haft­pflicht, die opti­mal zu Ihren Bedürf­nis­sen passt und Ihnen den best­mög­li­chen Schutz bietet.

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