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Welche Schäden werden nicht von der Versicherung übernommen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 29. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Hundehaftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden ab. Ausgeschlossen sind typischerweise vorsätzliche Handlungen des Halters, Schäden an Familienangehörigen im eigenen Haushalt, Verstöße gegen Leinenpflicht oder Meldepflichten sowie Schäden durch unbefugte Personen. Auch Geldstrafen, Allmählichkeitsschäden und Schäden an geliehenen Gegenständen fallen meist nicht unter den Versicherungsschutz.

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt nicht alle Schä­den ab. Aus­ge­schlos­sen sind typi­scher­wei­se vor­sätz­li­che Hand­lun­gen des Hal­ters, Schä­den an Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen im eige­nen Haus­halt, Ver­stö­ße gegen Lei­nen­pflicht oder Mel­de­pflich­ten sowie Schä­den durch unbe­fug­te Per­so­nen. Auch Geld­stra­fen, All­mäh­lich­keits­schä­den und Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den fal­len meist nicht unter den Versicherungsschutz.

Typi­sche Leis­tungs­aus­schlüs­se der Hundehaftpflicht

Jede Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung hat stan­dar­di­sier­te Aus­schluss­klau­seln. Die­se sind nicht will­kür­lich fest­ge­legt, son­dern ori­en­tie­ren sich an ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Grund­prin­zi­pi­en und recht­li­chen Vor­ga­ben. Die wich­tigs­ten Aus­schlüs­se sind:

  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Wenn Sie Ihren Hund bewusst auf eine Per­son het­zen oder angrei­fen las­sen, leis­tet die Ver­si­che­rung nicht
  • Eigen­schä­den und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge: Schä­den, die Ihr Hund Ihnen selbst, Ihrem Part­ner, Ihren Kin­dern oder ande­ren Haus­halts­mit­glie­dern zufügt, sind nicht versichert
  • Nicht­be­ach­ten von Schutz­maß­nah­men: Ver­stoß gegen Lei­nen­pflicht, feh­len­de Maul­korb­pflicht oder Nicht­an­mel­dung des Hun­des kön­nen zum Ver­si­che­rungs­aus­schluss führen
  • Geld­stra­fen und Buß­gel­der: Die Ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Ver­war­nungs­gel­der oder Stra­fen, die Sie selbst erhalten
  • Schä­den durch unbe­fug­te Füh­rung: Wenn jemand ohne Ihre Erlaub­nis den Hund aus­führt, sind Schä­den nicht gedeckt

Wei­te­re wich­ti­ge Aus­schlüs­se und Besonderheiten

Neben den grund­le­gen­den Aus­schlüs­sen gibt es wei­te­re Scha­den­fäl­le, die bei einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kri­tisch zu prü­fen sind:

All­mäh­lich­keits­schä­den ent­ste­hen durch wie­der­hol­te klei­ne Beschä­di­gun­gen, etwa Krat­zer auf Möbeln oder Böden durch den Hund. Die­se sind fast uni­ver­sell aus­ge­schlos­sen, da sie kei­nen plötz­li­chen Scha­den­ein­tritt dar­stel­len. Hoch­wer­ti­ge Tari­fe bie­ten hier manch­mal Zusatzmodule.

Beruf­li­che Nut­zung wird stan­dard­mä­ßig nicht abge­deckt. Arbei­tet Ihr Hund als The­ra­pie­hund, Jagd­hund oder Wach­hund, benö­ti­gen Sie eine spe­zi­el­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die pri­va­te Hun­de­haft­pflicht ist hier­für nicht ausreichend.

Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Objek­ten sind häu­fig aus­ge­schlos­sen. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten aber ca. 1.000–5.000 Euro Deckung als Optio­nal-Bau­stein. Dies ist wich­tig, wenn Sie häu­fig mit Ihrem Hund ver­rei­sen oder zu Besuch gehen.

Check­lis­te: So ver­mei­den Sie Versicherungsausschlüsse

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen voll­stän­dig lesen – ach­ten Sie beson­ders auf Aus­schluss­klau­seln und regio­na­le Besonderheiten
  • Alle behörd­li­chen Vor­schrif­ten erfül­len – Anmel­dung, Imp­fun­gen, Lei­nen­pflicht beachten
  • Nur befug­te Per­so­nen füh­ren den Hund – infor­mie­ren Sie Fami­li­en­mit­glie­der und Freun­de über Versicherungsgrenzen
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Spe­zi­al­fäl­le klä­ren – wenn Ihr Hund arbei­tet oder regel­mä­ßig in Miet­un­ter­künf­ten unterkommt
  • Deckungs­sum­me prü­fen – min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro wird emp­foh­len, je nach Bun­des­land teils obligatorisch
  • Regel­mä­ßi­ge Poli­cen­über­prü­fung – ver­si­chern Sie sich, dass Ihre aktu­el­le Poli­ce noch Ihren Bedürf­nis­sen entspricht
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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