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Wel­che Unter­la­gen benö­tigt man im Schadensfall?

Wel­che Unter­la­gen benö­tigt man im Scha­dens­fall bei der Hausratversicherung?

Im Scha­dens­fall ist es wich­tig, schnell und voll­stän­dig alle not­wen­di­gen Unter­la­gen bei Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung ein­zu­rei­chen, um den Scha­den mög­lichst zügig regu­lie­ren zu kön­nen. Die benö­tig­ten Doku­men­te hän­gen von der Art des Scha­dens ab, aber es gibt eini­ge all­ge­mei­ne Unter­la­gen, die bei fast jedem Scha­dens­fall wich­tig sind.

1. Scha­dens­mel­dung

Die Scha­dens­mel­dung ist der ers­te und wich­tigs­te Schritt im Scha­dens­fall. Sie müs­sen den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Ver­si­che­rung mel­den, in der Regel inner­halb von 7 Tagen nach dem Ereig­nis. Die Scha­dens­mel­dung kann oft tele­fo­nisch, online oder schrift­lich erfol­gen. Die Scha­dens­mel­dung soll­te fol­gen­de Infor­ma­tio­nen enthalten:

  • Scha­dens­da­tum und Uhrzeit
  • Scha­dens­ur­sa­che (z. B. Feu­er, Ein­bruch, Leitungswasser)
  • Ort des Schadens
  • Detail­lier­te Beschrei­bung des Schadens
  • Ers­te Ein­schät­zung der Schadenshöhe

2. Fotos und Doku­men­ta­ti­on des Schadens

Um den Scha­den nach­zu­wei­sen, soll­ten Sie den Scha­den umfas­send doku­men­tie­ren. Dazu gehören:

  • Fotos der beschä­dig­ten Gegen­stän­de oder des betrof­fe­nen Raums.
  • Vide­os kön­nen eben­falls hilf­reich sein, um den Scha­den zu zeigen.
  • Detail­lier­te Lis­ten der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de mit Anga­ben zu Alter, Kauf­da­tum und Wert.

3. Kauf­be­le­ge oder Rechnungen

Um den Wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de nach­zu­wei­sen, benö­tigt die Ver­si­che­rung Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen. Die­se Unter­la­gen hel­fen der Ver­si­che­rung, den Neu­wert oder Zeit­wert der betrof­fe­nen Gegen­stän­de zu ermit­teln. Falls kei­ne Kauf­be­le­ge vor­han­den sind, kann die Ver­si­che­rung auch ande­re Nach­wei­se akzeptieren:

  • Bank- oder Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, auf denen die Anschaf­fung der Gegen­stän­de erkenn­bar ist.
  • Fotos der Gegen­stän­de, die bele­gen, dass sie im Haus­halt vor­han­den waren.

4. Poli­zei­be­richt (bei Ein­bruch oder Diebstahl)

Bei Ein­bruch oder Dieb­stahl müs­sen Sie den Vor­fall umge­hend der Poli­zei mel­den und einen Poli­zei­be­richt anfor­dern. Die­ser Bericht ist ein wich­ti­ger Nach­weis für die Ver­si­che­rung und wird in der Regel als Teil der Scha­dens­re­gu­lie­rung benö­tigt. Der Poli­zei­be­richt ent­hält wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen wie:

  • Tat­zeit­punkt
  • Beschrei­bung der ent­wen­de­ten Gegenstände
  • Even­tu­el­le Spu­ren des Ein­bruchs (z. B. auf­ge­bro­che­ne Türen oder Fenster)

5. Gut­ach­ten

Bei grö­ße­ren Schä­den kann die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Scha­den zu bewer­ten. In die­sem Fall soll­ten Sie alle beschä­dig­ten Gegen­stän­de und die betrof­fe­nen Räu­me unver­än­dert las­sen, bis der Gut­ach­ter die Besich­ti­gung durch­ge­führt hat. Der Gut­ach­ter erstellt einen detail­lier­ten Bericht, der die Grund­la­ge für die Scha­denser­mitt­lung und Ent­schä­di­gung bildet.

6. Kos­ten­vor­anschlä­ge für Reparaturen

Wenn der Scha­den repa­riert wer­den muss, z. B. bei Schä­den an Möbeln oder durch Was­ser beschä­dig­te Wän­de, soll­ten Sie Kos­ten­vor­anschlä­ge von Fach­fir­men ein­ho­len. Die­se geben der Ver­si­che­rung eine Ein­schät­zung der vor­aus­sicht­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten. Typi­sche Repa­ra­tu­ren betreffen:

  • Was­ser­schä­den an Möbeln oder Wänden
  • Repa­ra­tu­ren an elek­tro­ni­schen Geräten
  • Aus­tausch von Fens­tern oder Türen nach einem Einbruch

7. Bank­ver­bin­dung

Um die Ent­schä­di­gung schnellst­mög­lich zu erhal­ten, soll­ten Sie Ihre Bank­ver­bin­dung ange­ben. In den meis­ten Fäl­len erfolgt die Zah­lung der Ent­schä­di­gung direkt auf Ihr Kon­to, sobald die Prü­fung abge­schlos­sen ist.

Zusätz­li­che Unter­la­gen je nach Schadensart

Je nach Art des Scha­dens kön­nen wei­te­re spe­zi­fi­sche Unter­la­gen erfor­der­lich sein:

  • Feu­er­wehr­be­richt: Bei Brand­schä­den wird oft ein Bericht der Feu­er­wehr benö­tigt, um den Brand­herd und die Scha­dens­ur­sa­che zu dokumentieren.
  • Was­ser­rohr­bruch-Pro­to­koll: Bei Lei­tungs­was­ser­schä­den soll­ten Sie ein Pro­to­koll des Instal­la­teurs vor­le­gen, das den Rohr­bruch und die Schä­den dokumentiert.
  • Repa­ra­tur­rech­nun­gen: Wenn Sie bereits Repa­ra­tu­ren durch­ge­führt haben (z. B. bei einem Was­ser­scha­den), soll­ten Sie die ent­spre­chen­den Rech­nun­gen einreichen.

Wich­ti­ge Tipps für den Schadensfall

  1. Scha­den sofort mel­den: Mel­den Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Ver­si­che­rung, um Ver­zö­ge­run­gen bei der Regu­lie­rung zu vermeiden.
  2. Scha­den nicht selbst behe­ben: Las­sen Sie beschä­dig­te Gegen­stän­de unver­än­dert, bis die Ver­si­che­rung oder ein Gut­ach­ter den Scha­den begut­ach­tet hat.
  3. Scha­dens­do­ku­men­ta­ti­on auf­be­wah­ren: Bewah­ren Sie alle rele­van­ten Doku­men­te, Fotos und Bele­ge sicher auf, bis der Scha­dens­fall voll­stän­dig regu­liert ist.

Fazit

Im Scha­dens­fall benö­ti­gen Sie meh­re­re Unter­la­gen, um die Scha­dens­re­gu­lie­rung durch die Haus­rat­ver­si­che­rung zu ermög­li­chen. Zu den wich­tigs­ten Doku­men­ten gehö­ren eine detail­lier­te Scha­dens­mel­dung, Fotos des Scha­dens, Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen und gege­be­nen­falls ein Poli­zei­be­richt. Je bes­ser die Doku­men­ta­ti­on, des­to schnel­ler und unkom­pli­zier­ter wird die Regu­lie­rung ablau­fen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich kann Ihnen hel­fen, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die im Scha­dens­fall unkom­pli­ziert und schnell regu­liert, und Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten optimiert.

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