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Wel­che Ver­si­che­rung brau­che ich für einen Lkw mit Anhänger?

Wenn Sie einen Lkw mit einem Anhän­ger nut­zen, benö­ti­gen Sie in der Regel eine sepa­ra­te Anhän­ger-Ver­si­che­rung, um sicher­zu­stel­len, dass auch der Anhän­ger selbst im Scha­dens­fall aus­rei­chend ver­si­chert ist. Es gibt meh­re­re Ver­si­che­rungs­ar­ten, die für Lkw mit Anhän­ger wich­tig sind, dar­un­ter die Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung und die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Hier sind die wich­tigs­ten Details, wel­che Ver­si­che­rung Sie für Ihren Lkw mit Anhän­ger benötigen.

1. Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Lkw und Anhänger

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Schä­den ab, die durch den Lkw an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den. Wenn der Lkw einen Anhän­ger zieht, ist der Anhän­ger in vie­len Fäl­len bereits über die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Lkw mit­ver­si­chert, solan­ge der Anhän­ger an den Lkw gekop­pelt ist.

  • Deckung über die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Der Anhän­ger ist bei Schä­den, die im ange­kop­pel­ten Zustand ent­ste­hen, über die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Lkw ver­si­chert. Das gilt sowohl für Sach- als auch für Per­so­nen­schä­den, die durch den Anhän­ger ver­ur­sacht werden.
  • Abge­kop­pel­ter Zustand: Wenn der Anhän­ger abge­kop­pelt und geparkt ist, benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, da der Anhän­ger dann nicht mehr über den Lkw ver­si­chert ist.

2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhänger

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für den Anhän­ger gegen ver­schie­de­ne Schä­den, die durch äuße­re Ein­flüs­se ent­ste­hen. Wenn der Anhän­ger gestoh­len wird oder durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel oder Feu­er beschä­digt wird, über­nimmt die Teil­kas­ko die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz.

  • Dieb­stahl: Die Teil­kas­ko deckt den Ver­lust des Anhän­gers durch Dieb­stahl ab.
  • Brand­schä­den: Schä­den durch Feu­er oder Explo­si­on am Anhän­ger wer­den eben­falls übernommen.
  • Natur­er­eig­nis­se: Die Teil­kas­ko deckt auch Schä­den durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag und ande­re Natur­er­eig­nis­se ab.

3. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhänger

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz für den Anhän­ger und deckt zusätz­lich zu den Leis­tun­gen der Teil­kas­ko auch Schä­den ab, die durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen. Wenn der Anhän­ger z. B. durch einen Unfall beschä­digt wird, über­nimmt die Voll­kas­ko die Reparaturkosten.

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Wenn Sie mit dem Lkw und dem ange­häng­ten Anhän­ger einen Unfall ver­ur­sa­chen, über­nimmt die Voll­kas­ko die Repa­ra­tur­kos­ten für den Anhänger.
  • Van­da­lis­mus: Wenn der Anhän­ger mut­wil­lig beschä­digt wird, z. B. durch zer­kratz­te Lackie­rung oder zer­stör­te Tei­le, deckt die Voll­kas­ko auch die­se Schä­den ab.

4. Fracht­ver­si­che­rung für trans­por­tier­te Güter

Wenn Sie mit Ihrem Lkw und Anhän­ger regel­mä­ßig Güter trans­por­tie­ren, soll­ten Sie eine Fracht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Die­se Ver­si­che­rung schützt die Ladung im Anhän­ger vor Schä­den oder Ver­lust. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn Sie wert­vol­le oder emp­find­li­che Güter transportieren.

  • Schutz für trans­por­tier­te Waren: Die Fracht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten, wenn die Güter im Anhän­ger durch einen Unfall, Dieb­stahl oder ande­re Gefah­ren beschä­digt oder ver­lo­ren gehen.
  • Ver­si­che­rungs­hö­he: Die Deckungs­sum­me der Fracht­ver­si­che­rung soll­te an den Wert der trans­por­tier­ten Waren ange­passt sein.

5. Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Anhänger

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann eben­falls sinn­voll sein, wenn Sie einen Lkw mit Anhän­ger betrei­ben. Sie bie­tet recht­li­chen Schutz im Fal­le von Strei­tig­kei­ten, z. B. nach einem Unfall oder bei Pro­ble­men mit den trans­por­tier­ten Gütern. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te und Gerichtsverfahren.

  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Deckt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Zusam­men­hang mit dem Betrieb des Lkw und Anhän­gers, z. B. bei einem Unfall.
  • Fracht­rechts­schutz: Hilft bei recht­li­chen Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit der trans­por­tier­ten Ladung, z. B. wenn Schä­den an der Fracht ent­ste­hen und Ansprü­che gel­tend gemacht werden.

6. Anhän­ger-Ver­si­che­rung bei abge­kop­pel­tem Zustand

Wenn der Anhän­ger abge­kop­pelt ist und nicht mehr am Lkw hängt, benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, da der Anhän­ger in die­sem Zustand nicht mehr über den Lkw ver­si­chert ist.

  • Haft­pflicht­schutz für abge­kop­pel­te Anhän­ger: Die Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die der Anhän­ger im abge­kop­pel­ten Zustand ver­ur­sacht, z. B. wenn er auf ein ande­res Fahr­zeug rollt oder Sach­schä­den verursacht.
  • Gewerb­li­che Anhän­ger: Gewerb­lich genutz­te Anhän­ger, ins­be­son­de­re sol­che, die oft abge­kop­pelt geparkt wer­den, soll­ten in jedem Fall sepa­rat ver­si­chert sein, um aus­rei­chen­den Schutz zu gewährleisten.

Fazit

Für einen Lkw mit Anhän­ger benö­ti­gen Sie eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die sowohl den Lkw als auch den Anhän­ger im ange­kop­pel­ten Zustand abdeckt. Im abge­kop­pel­ten Zustand ist eine sepa­ra­te Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Für zusätz­li­chen Schutz gegen Dieb­stahl, Natur­er­eig­nis­se und Unfäl­le soll­ten Sie eine Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhän­ger abschlie­ßen. Wenn Sie regel­mä­ßig Waren trans­por­tie­ren, emp­fiehlt sich auch eine Fracht­ver­si­che­rung. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für Ihren Lkw und Anhän­ger zu finden.

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