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Als Bauträger benötigen Sie mindestens drei Kernversicherungen: eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine Bauleistungsversicherung und eine Gebäudeversicherung. Je nach Projektumfang und Finanzierungsstruktur kommen zusätzliche Versicherungen wie Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht hinzu, um alle unternehmerischen Risiken vollständig abzudecken.
Als Bauträger benötigen Sie mindestens drei Kernversicherungen: eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine Bauleistungsversicherung und eine Gebäudeversicherung. Je nach Projektumfang und Finanzierungsstruktur kommen zusätzliche Versicherungen wie Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht hinzu, um alle unternehmerischen Risiken vollständig abzudecken.
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Dies ist die wichtigste und häufig vertraglich verpflichtete Versicherung für jeden Bauträger. Sie deckt Schadensersatzforderungen von Dritten ab – etwa verletzte Arbeiter, beschädigte Nachbargrundstücke oder Sachschäden durch Bautätigkeiten. Banken und Behörden verlangen diese Police nahezu immer. Die Deckungssumme sollte je nach Projektvolumen ca. 5 bis 10 Millionen Euro betragen. Sie schützt Sie vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen.
Bauleistungsversicherung: Diese Police deckt fertiggestellte Bauleistungen und Baumaterialien gegen Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Brand, Sturm und Wasserschäden ab. Sie trägt Kosten für Wiederherstellung oder Neubeschaffung – besonders wichtig bei langen Bauzeiten und teuren Komponenten wie Elektrik, Heizungsanlagen oder hochwertigen Fenstern. Entscheidend: Die Versicherungssumme muss monatlich an den aktuellen Bauleistungsstand angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden.
Wohngebäudeversicherung: Nach Fertigstellung schützt diese Police Ihr Gebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ergänzen Sie diese unbedingt um Elementarschadenschutz (Hochwasser, Überschwemmung, Grundwasser) – besonders in gefährdeten Regionen wird dies 2026 zu einem Standard-Anforderung. Der Abschluss sollte mindestens vier Wochen vor Bezug erfolgen.
Berufshaftpflichtversicherung: Wenn Sie als Bauträger auch planerische, beratende oder Projektmanagement-Aufgaben übernehmen, ist diese Versicherung essentiell. Sie deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Planung, mangelhafte Beratung oder fehlerhafte Koordination ab – Schäden, die die Bauherrenhaftpflicht nicht erfasst.
Weitere sinnvolle Versicherungen: Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Haftungsansprüchen durch reine Vermögensschäden ohne Sachbeschädigungen. Bei Eigennutzung von Baumaschinen empfiehlt sich eine Maschinenversicherung. Großprojekte mit mehreren Subunternehmern profitieren von einer Unternehmerhaftpflichtversicherung oder Schadenersatz-Sicherung.
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