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Wel­che Ver­si­che­rung braucht man als Bauträger?

Als Bau­trä­ger gibt es ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen, die sinn­voll sein kön­nen. Nach­fol­gend fin­den Sie  eini­ge Ver­si­che­run­gen, die für Bau­trä­ger in Betracht gezo­gen wer­den sollten:

  1. Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Eine Bau­her­ren­haft­pflicht ist für Bau­trä­ger uner­läss­lich, da sie Schutz gegen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter wäh­rend der Bau­pha­se bietet.
  2. Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung: Eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist wich­tig, um den Bau­trä­ger vor finan­zi­el­len Schä­den zu schüt­zen, die wäh­rend der Bau­ar­bei­ten auf­tre­ten können.
  3. Gebäu­de­ver­si­che­rung: Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung ist für Bau­trä­ger wich­tig, um das fer­ti­ge Bau­werk gegen Schä­den durch Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser oder Ele­men­tar­schä­den zu schützen.
  4. Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann für Bau­trä­ger sinn­voll sein, um sich gegen mög­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen abzu­si­chern, die aus ihrer beruf­li­chen Tätig­keit resultieren.
  5. Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann für Bau­trä­ger sinn­voll sein, um sich gegen mög­li­che Ver­mö­gens­schä­den abzu­si­chern, die durch ihre beruf­li­che Tätig­keit ver­ur­sacht wer­den können.

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