In Deutschland ist für Anhänger eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Anhänger an Dritten verursacht werden, einschließlich Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung für Anhänger muss vor der Zulassung des Anhängers abgeschlossen werden.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann eine Kaskoversicherung für den Anhänger abgeschlossen werden, um Schäden am eigenen Anhänger abzudecken. Diese Versicherung ist jedoch optional und kann je nach Wert des Anhängers und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers variieren.